Leds für Stand an Motorrad?
Moin,
Wollte wissen ob es erlaubt ist RGB stripes an die verkleidung meiner r125 zu machen. Will das garnet zum fahren sondern einfach zum bildermachen oder im stand damit zu flexxen.. die frage is also bekomm ich ärger wenn ich kontrolliert werde und die aus sind, aber es halt trotzdem nicht eingetragene leuchten sind...? Bitte keine vermutungen... nur wenn ihr euch zu 90% sicher seid antworten🙏👌
5 Antworten
Wenn du es nur für ein foto verwendest und dann wieder ab ist es erlaubt. sobald es im Straßenverkehr (auch aus geschaltet) angebracht ist ist es verboten. Ich finde das bescheuert solche regeln einzuführen. Mann behauptet es würde blenden obwohl es nicht so ist.
Richtig!
due Möglichkeit, das man es anschalten kann... kann man es nicht im Betrieb einschalten, Ist es nicht verboten!
Wenn du die so schaltest, das dir nur bei AUSgeschalteter zündung einschaltbsr sind, sollte es der polizei und dem tüv einleuchten das das nicht während der Fahrt zum leuchten gebracht werden kann...
Das ist egal, denn auch ein stehendes Motorrad kann, so beleuchtet, andere Verkehrsteilnehmer irritieren
Ich kann auch andere Leute irritieren, wenn ich am Straßenrand winke. Muss ich mich jetzt umbringen?
das hab ich noch nie gehört... ich war such mal jung, da waren unterbodenbeleuchtungen etc ganz hip...da wurden unserer Freunde in (damals) grün-beige ganz nervös... aber wenn man denen gezeigt hat, das mit einschalten der Zündung das Licht aus gegangen ist, was das völlig ok!
das ist ähnlich den Luftfahrwerken die das Auto auf dem Boden aufliegen lassen.., ‚haben‘ ja, im Verkehr über das eingetragene Maß hinaus nutzen - nein
ne Geht nicht kannst aber reflektoren Sticker in jeweiligen Farben dran kleben, sieht auch auf Kameras nice aus
Mahlzeit,
derartige Anbauten sind leider nicht erlaubt.
Sofern du die LED-Stripes anbaust und das Motorrad nicht bewegest, diese nach dem Fotos machen wieder abmontierst, ist das kein Problem.
Da führt leider auch kein Weg dran vorbei.
Bikergrüße!
Nein ist nicht Erlaubt.
Da geht es weniger um Blendung, eher ums erkennen, gesehen und erkannt werden. Übetrieben gesagt wäre es dann ein fahrender Tannenbaum und das ist nicht erlaubt.
Ausserhalb des Strassenverkehrs kann man ja machen was man will, aber im Verkehr ist allein das anbringen und die Möglichkeit, dass man es anschalten kann verboten.