Krankenwagen erwerben und benutzen?

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Erstens ist natürlich die für das jeweilige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnisklasse erforderlich. Für einen Rettungswagen, ist dies in aller Regel die Fahrerlaubnis der Klasse C1, da diese meist über 3.500 Kg zulässige Gesamtmasse haben.

Eine Probefahrt oder eine Überführungsfahrt vom Händler zu seinem Privatgrundstück, ist meines Wissens nach erlaubt. Das Fahrzeug muss jedoch dann zu allen Seiten hin kenntlich gemacht werden, d.h. es müssen Zettel mit der Aufschrift "Überführungsfahrt" oder ähnliches an allen Seiten angebracht werden, um für andere Verkehrsteilnehmer zu kennzeichnen, dass die Nutzung privat erfolgt. Anders ist es u.a. bei Polizeifahrzeugen, denn hier befinden sich hoheitliche Abzeichen des Bundes oder eines Landes auf dem Fahrzeug. Diese hoheitlichen Abzeichen sowie der Schriftzug "Polizei", müssen zumindest abgeklebt werden, um nicht in den Bereich der unbefugneten Benutzung hoheitlicher Symbole (§124 Ordnungswidrigkeitengesetz- OwiG), eventuell auch der Amtsanmaßung nach §132 Strafgesetzbuch (StGB) zu kommen. Schriftzüge wie "Rettungsdienst" sind hingegen nicht grundsätzlich geschützt, da sie keine rechtlich geschützte Berufsbezeichnung darstellen.

Die Sondersignalanlage (blaues Blinklicht und Folgetonhorn), darf natürlich nicht benutzt werden, da die rechtlichen Voraussetzungen dafür selbstverständlich nicht vorliegen. Eine Benutzung ohne rechtliche Voraussetzungen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und darüber hinaus, würde selbstverständlich auch jede begangene Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden, was dann meist ein mehrmonatiges Fahrverbot bedeutet, da die Taten auch mit Vorsatz begangen worden sind und nicht fahrlässig (wer das Sondersignal anmacht, um Verkehrsordnungswidrigkeiten zu begehen, der handelt eindeutig mit Vorsatz und nicht fahrlässig). Zudem befindet man sich auch sehr schnell im Bereich des Straftatbestandes der Nötigung nach §240 StGB und eventuell anderer Straftatbestände.

Hat man das Fahrzeug dann erworben, so ist nach meinem Kenntnisstand nur die Überführung vom Verkäufer auf ein Privatgrundstück zulässig. Dort müssen dann sämtliche Umbauten vorgenommen werden, die erforderlich sind, um die Fahrzeugpapiere umschreiben zu lassen. Hierzu gehört das Entfernen der Schriftzüge und der Folierung, natürlich die Demontage der gesamten Sondersignalanlage undsoweiter. Danach muss man das Fahrzeug bei einer amtlich anerkannten technischen Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) vorführen und die Fahrzeugpapiere werden umgeschrieben. Rein praktisch sind Einsatzfahrzeuge auch eher weniger zu empfehlen, da der Verschleiß höher als bei normalen Fahrzeugen ist und die Reperaturkosten dementsprechend schnell sehr hoch werden können. Es ist klar, dass die Fahrzeuge entsprechend ihrem Verwendungszweck "geprügelt" werden und zum Beispiel der Motor im Winter nicht erst warmgefahren werden kann sondern in kaltem Zustand direkt mit hoher Drehzahl gefahren wird undsoweiter.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Alles an Signaltechnik und Beschriftung wird vor dem Verkauf entfernt.

Guten Abend,

Ich bezweifle, dass das rechtens ist, da es mitunter Gesetze gibt, welche A das fahren mit angebrachtem Blaulicht verbietet und B mit Aufschriften wie "Rettungswagen", "Polizei", "Ordnungsamt" oder ähnliches. Das steht soweit ich weiß in der STVO.

Sollten diese Dinge allerdings entfernt werden, ist es ein normales Nutzfahrzeug.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Naja Blaulichter und andere Sachen werden wohl vorher entfernt werden aber ansonsten ist es ja mehr oder weniger ein normales Auto.

Kleiner Hinweis, da ich mal kurz ins Profil geschaut habe: mit FS Klasse B kannst du die Schüssel nicht mehr fahren. Das verlinkte Modell ist ein 5-Tonner.

MarcoBaumi2003 
Fragesteller
 31.05.2022, 22:24

War nur ein Beispielbild, trotzdem danke!

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