Geschwindigkeit Übertreten wegen Krankenwagen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In diesem Fall zügig, aber kontrolliert weiterfahren, wenn nötig und möglich auch mit Geschwindigkeitsübertretung. Ich würde mich dann auf den Paragraphen 34 StGB berufen. Wenn du geblitzt werden würdest, würde das Einsatzfahrzeug auch geblitzt werden, zur Sicherung noch das Kennzeichen oder, wenn er erkennbar ist, den Funkrufnamen (meistens so ein Schildchen mit "Florian XY 1 RTW 1, 2-83-4" oder solchen Kombinationen) notieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Nach §38 Straßenverkehrsordnung (StVO), dem sogenannten "Wegerecht", sind alle übrigen Verkehrsteilnehmer*innen dazu verpflichtet, einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Folgetonhorn sofort freie Bahn zu schaffen. Sofort bedeutet SOFORT, das hat auch die gerichtliche Rechtsprechung schon mehrfach so bestätigt. Man darf demnach auch Verkehrsordnungswidrigkeiten begehen, wenn dies die einzige Möglichkeit dazu ist, dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen. Man darf zu diesem Zweck selbst vorsichtig und ohne andere zu gefährden bei Rotlicht über die Haltelinie fahren. Wenn man geblitzt wird, dann ist das Einsatzfahrzeug meist mit auf dem Foto zu erkennen und es wird dementsprechend dann auch kein Bußgeldbescheid verschickt. Falls möglich, sollte man sich jedoch Datum und Uhrzeit sowie das amtliche Kennzeichen oder den Funkrufnamen des Einsatzfahrzeuges notieren. Sollte es doch zu einem Bußgeldbescheid kommen, kann das Ordnungsamt mit der Hilfe dieser Daten herausfinden, ob wirklich eine Einsatzfahrt stattgefunden hat.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Ich glaube, das darf man. Natürlich darfst du dann nicht mit 180 durch die Stadt fahren und sagen hinter mir war ein Krankenwagen. Aber wenn das passiert, was ja durchaus mal sein kann, das man wirklich keinen Platz hat um auszuweichen, dann geb ich kurz Gas, suche mir die nächste Lücke und lasse die dann vorbei.

Man muß ihm Platz machen. Wie das situationsbedingt zu erfolgen hat, läßt sich nicht verallgemeinern. Wenn du geblitzt wirst und eine Begründung hast, wird möglicherweise nichts weiter passieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
verreisterNutzer  04.06.2022, 15:31

Es gibt doch einen Absatz im stvo das man nicht bestraft werden darf man man es tut wenn jemand gefährdet ist

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ronnyarmin  04.06.2022, 15:36
@verreisterNutzer

Ich weiß, was du meinst. Es würde geprüft, ob dein zu schnell Fahren die einzige Möglichkeit war, und ob deine überhöhte Geschwindigkeit der Situation angemessen war.

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