Krankenwagen?

7 Antworten

Hi,

es mögen tatsächlich im ein oder anderen Fall einsatztaktische Gründe dafür sprechen - meist ist es aber schlicht...Bequemlichkeit, um es nett auszudrücken.

Einige Kollegen definieren die Sonderrechte generell sehr großzügig. Oder, um es wie meine Vorredner zu sagen: einige Kollegen nehmen sich sehr bis zu wichtig.

Es kann durchaus auch auf dem Supermarktparkplatz "eng" werden, wenn man mit einem Sprinter zwischen zwei Autos raus will (da heißt es Rangierarbeit) und meist ist es auch einfach schneller, wenn der Fahrer im RTW bleibt und der Beifahrer kurz reinspringt.

Am Ende ist es jedoch dann doch eher die Frage der Bequemlichkeit. Man macht es, weil man es kann - es wird zumindest stillschweigend geduldet. "Richtig" ist es allerdings nicht und zumindest außerhalb der Einsätze ist es für das Ansehen durchaus förderlich, sich an die üblichen Regeln zu halten.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Schlichtweg: Weil man's kann.

Da werden dann Argumente herbeigezogen, dass man bei einem Einsatz schnell los müsste und dann nicht über den ganzen Parkplatz laufen könne - aber wenn man beim Piepsen des Melders schon was aus dem Regal genommen hat, stellt man sich selbstverständlich an der Kasse an, um sein Essen nicht wieder hergeben zu müssen.

Und es werden die engen Parkplatzmarkierungen als Argument angeführt, obwohl es seltenst vorkommt, dass auf einem ganzen Supermarktparkplatz nirgends drei Plätze nebeneinander frei sind.

Im Grunde nimmt man sich das einfach heraus, weil man weiß das niemand etwas dagegen sagen wird, wenn man sich dazu ein paar halbwegs nachvollziehbare Gründe ausdenkt.

iwaniwanowitsch  21.05.2022, 09:34

Leider hast du Recht. Manche bilden sich auf den Job Rettungsdienst oder Feuerwehr einfach echt was ein.

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Strenggenommen ist es nicht erlaubt und ordnungswidrig, man weiß allerdings, dass Polizei oder Ordnungsamt nicht einschreiten, da allesamt Teil der "Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben", kurz BOS sind und weil man im Einsatz auch häufig aufeinander angewiesen ist. Bei Ordnungswidrigkeiten haben die Strafverfolgungsbehörden im Gegensatz zu Straftaten keine rechtliche Verpflichtung aktiv zu werden, d.h. sie können Ordnungswidrigkeiten ahnden, sie müssen es allerdings nicht. Rein rechtlich betrachtet, ist es auch ordnungswidrig, wenn man mit dem Einsatzfahrzeug zwei oder drei Parkplätze belegt, was aufgrund seiner Größe gar nicht anders möglich wäre. Was unten jemand geschrieben hat, das beim Einkaufen Sonderrechte gemäß §35 Abs. 5a Straßenverkehrsordnung (StVO) bestünden, das ist vollkommener Schwachsinn. Ja, Fahrzeuge des Rettungsdienstes genießen Sonderrechte, jedoch NUR dann wenn höchste Eile geboten ist um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden und dies ist beim Einkaufen ja definitiv nicht der Fall. Abschließend kann demnach festgehalten werden, dass formal juristisch betrachtet beides nicht erlaubt ist, weder direkt vor dem Eingang zu parken, noch zwei oder drei Parkplätze zu belegen. Es sind jedoch Ordnungswidrigkeiten, welche nicht geandet werden, da es auch einfach menschlich ist, dass sich Rettungsfachpersonal verpflegen muss und es anders mit dem großen Fahrzeug gar nicht möglich wäre bzw. es keine Möglichkeit gibt, 100% legal zu parken außer man findet einen Kilometer entfernt vom Discounter oder Supermarkt einen Parkplatz, der groß genug für das Fahrzeug ist. Dies wäre im Falle einer Alarmierung dann natürlich allerdings wirklich zu weit weg und daher wird es so gemacht. So mancher Kollege nutzt dieses "Privileg" jedoch zu sehr aus. Man muss nämlich definitiv nicht unmittelbar vor dem Eingang parken, sodass andere Kunden um das Fahrzeug herumlaufen müssen, das ist einfach nur frech und dreist. Man kann seinen "Parkplatz" durchaus auch so auswählen, dass man andere Kunden nach Möglichkeit nicht oder so wenig wie nur möglich behindert. Ob man jetzt 5 Meter vor oder hinter dem Eingang steht, das macht bei einem Einsatz nun wirklich keinen Unterschied, für die anderen Kunden aber wohlgemerkt schon. Besonders abgebrüht finde ich Kollegen, welche mit Krankentransportwagen, die im Gegensatz zu Rettungswagen nicht primär für die Notfallrettung zuständig sind, direkt vor dem Eingang parken, denn die Chance, dass ein Krankentransportwagen einen Notfalleinsatz während des Einkaufens zugewiesen bekommt, ist dermaßen gering, dass es eine Behinderung der Kundschaft nicht rechtfertigt.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Von Experte Rollerfreake bestätigt

Weil manche Kollegen bei uns sich extrem viel auf ihren Job einbilden, muss ich leider zugeben.

Ich parke immer, weil der Sprinter halt größer ist, weit weg vom Geschäftseingang um nicht dort vor der Tür zwei Plätze weg zu nehmen, das gehört sich einfach nicht.

"Zeitgründe beim Einsatz" gelten nicht. Der Unterschied im zügigen Gehtempo zwischen Parkplätze vordere Reihe und Parkplätze hintere Reihe ist derart marginal, dass er nicht von Relevanz ist.

Meine Meinung ist: Rücksicht ist keine Einbahnstraße, wir beschweren uns über mangelnden Respekt, manche Kollegen benehmen sich wie eine offene Hose. Mit dem RTW vor der Tür parken, Straßenbahn und Bus zuparken, nachts mit Horn fahren und vor der Tür das Blaulicht laufen lassen, den Motor vorm Seniorenheim dieseln lassen, im Treppenhaus rumpoltern, alles das muss nicht sein, wird aber oft gemacht, weil es wenn nicht sogar gesetzlich legitimiert ist eine Grauzone ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Maxxismo  21.05.2022, 09:53
manche Kollegen benehmen sich wie eine offene Hose. Mit dem RTW vor der Tür parken, Straßenbahn und Bus zuparken, nachts mit Horn fahren und vor der Tür das Blaulicht laufen lassen, den Motor vorm Seniorenheim dieseln lassen

Das kann ich leider nur unterschreiben. Hab zuletzt wieder zwei Deppen lang gemacht, die wegen einer Lappalie mit Blaulicht und Horn die gesamte Zufahrt über mehr als einen Kilometer durch eine leere Einbahnstraße gefahren sind und erst auf der Auffahrt in die Klinik abgeschaltet haben.

Habe es gesehen, weil ich gerade im 4. Stock war, als die kamen. 🤦‍♂️

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Leon977  21.05.2022, 11:02
@Maxxismo

Die Entscheidung ob mit Sonderrechten ins KH gefahren wird, obliegt am Ende des Tages immer noch dem Transportführer und situativ dem Fahrer. Ich war nicht dabei, daher kannst du das wohl besser beurteilen.
Streng genommen heißt es ja Blaues Blinklicht in Kombination mit einem Einsatzhorn. Es lässt sich aber drüber streiten, ob der Einsatz erforderlich gewesen war, um Menschenleben zu retten oder gesundheitliche Schäden abzuwenden xD Ich bin da sehr Zwiegestalten und kann deinen Unmut sehr gut verstehen

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Rollerfreake  21.05.2022, 12:06

Nun ja, wenn man sich die Gesetzeslage und die Rechtsprechung dazu ansieht, dann muss man ja sogar auch in der Nacht mit Folgeton fahren und es ist rechtlich dagegen absolut nicht's einzuwenden. Ich möchte nicht schuld sein, wenn ich nacht's bei roter Ampel nur mit Blaulicht über die Kreuzung drüber fahre und es kommt doch ein anderer Verkehrsteilnehmer bei grün aus der Querstraße gefahren. Das muss natürlich jeder für sich selber entscheiden aber die Rechtslage ist in Deutschland halt eindeutig, Wegerecht gilt nur bei Blaulicht und gleichzeitiger Verwendung von Folgetonhorn. Mfg

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iwaniwanowitsch  21.05.2022, 12:20
@Rollerfreake
dann muss man ja sogar auch in der Nacht mit Folgeton fahren

Nöh, muss man nicht.

Im §38 StVO steht:

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Ein anderer Verkehrsteilnehmer, dem gegenüber ich mein Wegerecht durchsetzen will, muss vorhanden sein, um dieses überhaupt anordnen zu müssen. Wenn niemand da ist, weil "3 Uhr Dienstag Morgen, reines Wohngebiet, Straße auf 500m einsehbar", brauche ich auch kein Horn zu verwenden, weil ich kein Wegerecht in Anspruch nehme.

Das Wegerecht besteht immer aus zwei Seiten:

-der des Verkehrsteilnehmers, der in Situation X Vorrang hätte (grüne LZA zB) und

-mir, dem Fahrer eines Einsatzfahrzuges, mit dessen Folgetonhorn ich das Vorrangsrecht des erstgenannten einschränken will.

Ungeachtet dessen muss man es bei unübersichtlichen Kreuzungen natürlich immer verwenden. Im Endeffekt hängt das von örtlichen Gegebenheiten ab.

es ist rechtlich dagegen absolut nicht's einzuwenden.

Selbstverständlich nicht! Es ist nur schlichtweg nicht notwendig. Das meinte ich mit der "Rücksichtnahme".

Ich möchte nicht schuld sein, wenn ich nacht's bei roter Ampel nur mit Blaulicht über die Kreuzung drüber fahre und es kommt doch ein anderer Verkehrsteilnehmer bei grün aus der Querstraße gefahren.

Das möchtest du nicht, das möchte ich nicht, das möchte niemand. Deswegen wird bei unklarer Verkehrslage auch nachts das Folgetonhorn angewandt, aber eben nur bei Notwendigkeit.

aber die Rechtslage ist in Deutschland halt eindeutig, Wegerecht gilt nur bei Blaulicht und gleichzeitiger Verwendung von Folgetonhorn.

Völlig korrekt und unstrittig, aber Wegerecht in Anspruch nehmen brauche ich nur, wenn irgendein anderer Verkehrsteilnehmer überhaupt anwesend ist.

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Rollerfreake  21.05.2022, 12:26
@iwaniwanowitsch

Ja, bei gerader Strecke ist das natürlich vollkommen korrekt oder dann wenn ich selber grün habe nur bei mir ist es so, dass circa alle 150 Meter eine große Kreuzung kommt und das Folgetonhorn ja lt. Rechtsprechung auch "rechtzeitig" vor Einfahrt in den Kreuzungsbereich bei Rotlicht eingeschaltet sein muss. Aufgrund dieser Gegebenheiten, ist es unvermeintlich, auch nacht's um rechtlich auf Nummer sicher zu gehen, das Folgetonhorn quasi dauerhaft eingeschaltet zu haben, zumindest dann, wenn man die "rote Welle" erwischt. Je nach Meldebild, ballern manche Kollegen deswegen sogar nachts um 3.00 Uhr mit Dauer- Pressluft die Straße entlang, zumindest bei Reanimation, Polytrauma oder dergleichen. Mfg

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iwaniwanowitsch  21.05.2022, 12:27
@Rollerfreake

Nachtrag: Anfänger in der Branche sollten selbstverständlich öfter, länger und mehr das Horn verwenden, um Sicherheit zu haben. Irgendwann sollte man aber einschätzen können, wann wo welche Verkehrssituation unklar oder sogar für uns nachteilig ist, das gehört zu unserem Handwerk dazu.

Ich bin der Meinung (eigene Meinung!) als Fachkraft muss man schon abwägen, wann man welche Rechte Dritter einschränkt und wann nicht. Beispielsweise "parken": bei der gemeldeten Reanimation bleibe ich so vor der Tür stehen, wie es ansatzweise funktioniert, bei dem Stichwort "hoher Blutdruck" ist es wohl zumutbar (trotz angewandter Sonderrechte auf der Anfahrt gem. §35StVO) fünf Meter weiter zu fahren (wenn möglich) um eine Einfahrt oder sogar Straßenbahntrasse frei zu lassen.

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iwaniwanowitsch  21.05.2022, 12:40
@Rollerfreake

Ich fahre, ebenso wie du (der Schilderung nach) im städtischen Raum Rettung und kann mir die örtlichen Verhältnisse schon vorstellen, aber sie natürlich nicht abschließend beurteilen.

Alle 150m eine größere Kreuzung ist schon nicht ganz so entspannt, da gebe ich dir völlig Recht!

Ich habe mir jetzt mal einige Kreuzungen auf meinen üblichen "Alarmfahrtrouten" angesehen und festgestellt, dass 150m auch so die Distanz ist, auf die ich das Horn bei den entsprechenden Kreuzungen verwende. Viel eher bringt es meiner Erfahrung nach eher nichts, weil die Bebauung das Horn eh schluckt.

Puh, ob da jetzt Pressluft notwendig ist, weiß ich nicht, weil insbesondere Nachts das Blaulicht ja noch einen größeren Effekt erreicht. Meiner persönlichen Erfahrung nach, räumen uns nachts die Verkehrsteilnehmer nahezu immer sofort das Wegerecht ein, allein auf Grunde des Blaulichtes. Ich würde dann vielleicht nachts eher das E-Horn anwenden, aber sowas ist natürlich auch von der Fahrzeugausstattung und den baulichen Gegebenheit abhängig.

Was ich so ein bisschen als Gefahr sehe, besonders bei jungen Kollegen, ist die trügerische Sicherheit, die das Horn vermittelt ("die bemerken mich doch noch besser"). Eben nicht, es gibt genug Kreuzungen, da bringt dir das Horn null Benefit und du musst trotzdem im Schritttempo rein.

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Rollerfreake  21.05.2022, 12:47
@iwaniwanowitsch

Ja, üblich ist jedenfalls meistens das E- Horn in der Nacht, bei bestimmten Meldebildern mit akuter Lebensgefahr, allerdings auch das Presslufthorn. Was das Blaulicht anbelangt, so ist das vielleicht im Moment noch so, jedoch gibt es schon wieder eine neue vollkommen praxisferne und lebensgefährliche Verordnung des Bundesverkehrsministeriums und wenn diese so bestehen bleibt, na dann gute Nacht. In Zukunft, sollen wir nicht einmal mehr Blaulicht haben dürfen, welches nach hinten wirkt!. Stell' ich mir ja klasse vor, so auf der Autobahn und von hinten sieht man nur die 08/15 Warnblinkanlage. Mfg

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iwaniwanowitsch  21.05.2022, 12:50
@Rollerfreake

JAAAA, den Schwachsinn habe ich auch gelesen und die Praxisferne festgestellt. Exakt, das Thema "hinteres Blaulicht" fand ich auch am schlimmsten. Einfach nur noch dumm.

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Rollerfreake  21.05.2022, 12:55
@iwaniwanowitsch

Das allerschlimmste ist ja daran mitunter noch, dass das ausnahmslos für alle BOS- Fahrzeuge gilt. Es bringt dann also nicht mal etwas, wenn man die Pol. zur Absicherung nachfordert, da deren Blaulicht dann auch nicht mehr nach hinten wirken darf!🤦‍♂️. Auf solch' einen Schwachsinn kommen nur die Bürokraten in Deutschland. Bei schlechter Witterung, wird es ganz klasse, zumal man sich ja an der Einsatzstelle bewegt oder den Patienten stehend im RTW versorgt. Wenn da einer mit 200 Sachen auffährt, dann war's das. Aber die Pannenhilfsdienste, deren gelbes Blinklicht, das darf schön weiterhin nach hinten wirken.

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iwaniwanowitsch  21.05.2022, 13:06
@Rollerfreake

Das ist korrekt. Bei uns kommt zum absichern eh immer ein Löschfahrzeug. Ob die Polizei mal netterweise etwas Zeit findet und dann auch noch mit Sondersignal fährt oder 30 Minuten braucht, ist uns zu unsicher.

Absolut meiner Meinung, das Thema ist echt mehr als traurig.

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Rollerfreake  21.05.2022, 13:12
@iwaniwanowitsch

Ja, ich hoffe nur, dass die ihren eigenen Unfug noch rechtzeitig erkennen werden und diese Regelung wieder rückgängig machen werden!. So wie es aussieht, kommt aber Gott sei Dank Bewegung in die Sache und das Bundesverkehrsministerium, möchte noch einmal darüber nachdenken und die entsprechenden Fachverbände daran beteiligen. Ich dachte immer, Bundesminister legen bei ihrer Amtseinführung den in Artikel 56 Grundgesetz vorgesehenen Amtseid ab und schwören, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren. Dann sollen sie doch bitte Mal das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit wahren und diesen Blödsinn wieder rückgängig machen. Das bleibt nur zu hoffen.

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Rollerfreake  21.05.2022, 15:28
@iwaniwanowitsch

Nein, leider keine abschließende. Ich habe einen Beitrag gesehen und in diesem hieß es, dass bereits zugelassene Fahrzeuge einen Bestandsschutz haben sollen. Inwiefern diese Quelle allerdings verlässlich ist, das kann ich nicht sagen.

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Mit einem RTW Rückwärts in ne Parklücke fahren, dabei riskieren irgendwo hängen zu bleiben und nacher zugeparkt zu werden....

Ne da sollen sie lieber etwas offener stehen bleiben das finde ich völlig okay und ich hab mich noch nie über "Falsch" Parkende Rettungswagen aufgeregt^^

iwaniwanowitsch  21.05.2022, 09:37

Dann muss der Fahrzeugführer raus, sichern 😉

Zugeparkt wird man auf normalen Parkflächen eher nicht, auch wenn sie die hinterste Reihe sind.

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Nonameguzzi  21.05.2022, 09:46
@iwaniwanowitsch

Zu Geparkt nicht im sinne von "es steht einer davor".... sondern eher im sinne von "es quetscht sich ein PKW auf den Parkplatz daneben und jetzt kommt man nichtmehr raus mit dem Radstand"

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iwaniwanowitsch  21.05.2022, 10:52
@Nonameguzzi

Ach das meinst du 😄👍 das wäre tatsächlich dämlich. Man kann sich ja auch aufteilen, einer bleibt am Wagen, auch wegen dem Funk. Dann geht alles klar.

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