Was machen Sanitäter wenn sie beim Einsatz jemanden überfahren?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

komische Frage ich weiss

Die Frage ist aber tatsächlich ziemlich eindeutig geregelt, auch wenn sich die Wortlaute der Dienstanweisungen im Detail unterscheiden können.

Vom Prinzip her ist das Vorgehen aber gleich:

  1. Es wird grundsätzlich IMMER angehalten (auch bei Einsatzfahrten) und eine Sichtung vorgenommen
  2. Es erfolgt IMMER eine sofortige Rückmeldung an die Integrierte Leitstelle/Rettungsleitstelle (diese verständigen grundsätzlich die Polizei)
  3. Je nach Zustand des Patienten vor Ort und nach Rücksprache mit der Leitstelle wird entweder am Unfallort verblieben um dort die Versorgung zu übernehmen - oder die Fahrt wird, wenn möglich, fortgesetzt
  4. ggf. Nachalarmierung und/oder Einsatzübernahme durch weitere Rettungsmittel
Und was wäre wenn von beiden Personen die zustände kritisch wären? Egal für wen die sich entscheiden würde, eine müsse ja dann vielleicht sterben.

Das ist eine moralisch höchst schwierige Frage, über die man vortrefflich streiten kann - in der Akutsituation wird diese sich aber kaum stellen (dafür wäre auch gar keine Zeit...).

Es hängt natürlich auch von der genauen Situation, dem Schäden an dem Einsatzfahrzeug (überhaupt noch fahrbereit?), der Verfügbarkeit weiterer Rettungsmittel und noch einigem mehr ab.

LG

Wenn man auf Einsatzfahrt ist, gilt offiziell nicht die StVO (unter Beachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit). Das Strafgesetzbuch gilt aber sehr wohl weiter, und da stehen so nette Sachen drin wie "unterlassene Hilfeleistung" und "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".

Das heißt: Wenns auf Einsatzfahrt zu nem Unfall kommt, ist die Einsatzfahrt zu Ende. Man könnte allerhöchstens, wenn man festgestellt hat dass es nur ein kleiner Blechschaden ist und der Einsatz wirklich dringend, überlegen ob man kurz Kontaktdaten austauscht und weiterfährt.

Wir müssen auch anhalten, wenn wir an einem fremden Unfall vorbei kommen, und gucken obs da Verletzte gibt.

Was das angeht, dass man zum anderen Patienten ja nicht mehr hin kann... am Unfallort habe ich jemanden vor mir und sehe, dass der wirklich Hilfe braucht. Bei dem, den nur die Leitstelle vom Telefon her kennt, sagt die Erfahrung dass es zu 90% nicht so schlimm ist wie gemeldet. Klar, es könnte sein, dass dieser zu den 10% gehört, aber das ist ne Entscheidung, die man definitiv nicht unter Adrenalin treffen kann, sondern die muss vorher, im Rahmen von Regeln und Grundsätzen, getroffen werden.

Man ist ja nicht der einzige Rettungswagen auf der Welt.

Erenenenen  23.01.2018, 19:57

„Wenn man auf Einsatzfahrt ist, gilt offiziell nicht die StVO“

falscher gehts kaum. Bitte noch einmal zur FoBi

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RedPanther  24.01.2018, 06:10
@Erenenenen

§35 StVO, Abs, 5c: "Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Ordnung [der StVO] befreit, wenn höchste Eile geboten ist [...]."

Wie liest du das denn? In meinen Augen steht da, dass die StVO nicht mehr gilt, wenns pressiert.

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