Fast Unfall mit Krankenwagen, wer hat Schuld?

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Der Krankenwagen hat Schuld. Klar wollen sie mit dem Horn schnellstmöglich ankommen aber manchmal kann man gar nicht so schnell reagieren oder Platz machen und da können sie nicht einfach los Brettern und sagen du hast schuld. Ich war Fußgänger an einer Ampel mit paar anderen Leuten. Es war grün und wir gingen los als ein Streifenwagen mit Sirene ankam. Ich blieb auf der Straße stehen um sie durch zu lassen aber ein paar andere waren verträumt oder hörten Musik. Hätte der Streifenwagen sie jetzt überfahren sollen? Sie kommen mit ihren Signal trotzdem schnell an aber es läuft nicht immer reibungslos. Die sehen das mit der Sirene etwas verkehrt.

ilywv 
Fragesteller
 07.08.2022, 23:39

Okay das ist gut zu hören. Obwohl ich dir da doch ein bisschen widersprechen muss. Wenn man durch Musik in den Ohren die Sirenen nicht hört kann man mit einem Bußgeld von bis zu 200€ und 2 Punkten ins Flensburg rechnen. Das stimmt zumindest für Auto und Fahrradfahrer. Wie es bei Fußgängern ist weiß ich aber nicht. Sollte aber eigentlich da kein Problem sein. Aber wirklich unfassbar was die sich da teilweise leisten. Auch mit Sirene ist man halt nicht Gott.

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xxxREMOxxx  07.08.2022, 23:43
@ilywv

Ja also ich war stehengeblieben, höre unterwegs keine Musik. Es waren einige andere Leute verträumt, der Polizist zeigte ihnen nur den Vogel. 😁

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Schwierig zu beurteilen, allerdings muss auch ein Krankenwagen im Einsatz sich an gewisse Verkehrsregeln halten und darf nicht blindlings andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Der Krankwagen auf jedenfall, in so einer Straße muss er die Sirenen und Martinshorn permanent anhaben soweit ich weiß (laut meinen Vater der Arzt ist)

Naimrif  15.09.2022, 03:19

Das muß er natürlich nicht ständig anhaben, aber grundsätzlich "empfiehlt" das Martinshorn und Blaulicht den anderen Verkehrsteilnehmern nur, Platz zu machen, es gibt keine eingebaute Vorfahrt.

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LeonAlex994  11.10.2022, 22:32
@Naimrif

Sirene und Martinshorn sind keine „Empfehlung“, den Weg frei zu machen, sondern dann Pflicht - Sonderrechte frei nennt sich das übrigens

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Naimrif  12.10.2022, 08:49
@LeonAlex994

Ja, der Ausdruck "Sonderrechte" ist mir vertraut. Als ich einmal mit einem Bundeswehrfahrzeug unterwegs war, frug mich ein Polizist, ob ich Sonderrechte in Anspruch nähme. Dann hätte ich auch ohne Blaulicht schneller fahren dürfen. Aber ich nahm gerade keine in Anspruch und mußte für meine Tempoüberschreitung zahlen ;-)

Die Quelle für das "empfiehlt" finde ich aber nicht mehr, bin aber recht sicher, das mal gelesen zu haben (und schon damals merkwürdig gefunden zu haben).

Ich sage mal "Vorfahrt innerhalb der von der Physik gegebenen Grenzen". Wenn ich gerade mit 100 km/h auf der Landstraße fahre und plötzlich ein Krankenwagen aus einer Seitengasse kommt....

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verreisterNutzer  12.10.2022, 11:44
@Naimrif

es gibt einen unterschied zwischen sonderrecht (§ 35 stvo) und wegerecht (§ 38 stvo)

sonderrecht berechtigt z.b. einen angehörigen der ffw mit seinem privat pkw auf der fahrt zum einsatz die höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, eine rote ampel zu überfahren eine anliegerstrasse zu benutzen usw. dafür braucht man keine sondersignalanlage. man hat dabei auch nie automatisch vorfahrt und muss trotzdem (höllisch) auf alle anderen aufpassen, da ja keiner wissen kann, dass man gerade mit sonderrechten unterwegs ist. passiert was, bist du gnadenlos schuld, da hilft das sonderrecht nullonix.

wegerecht muss einem fahrzeug, das mit blaulicht und martinhorn unterwegs ist eingeräumt werden. das ist dann die eingebaute vorfahrt.

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