Darf man einen Krankenwagen rufen wenn man stolpert und hinfällt?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Ja 69%
Nein 31%
Ja als Selbstzahler 0%

13 Antworten

Ja

Hi,

Darf man einen Krankenwagen rufen wenn man stolpert und hinfällt?

Ja - sollte allerdings unter der Voraussetzung, dass die tatsächlich vorliegenden Verletzungen oder Beschwerden die Versorgung und den Transport durch den Rettungsdienst erfordern.

Die Entscheidung, ob Dir ein Rettungsmittel geschickt wird, triffst allerdings nicht Du, sondern der Leitstellendisponent nach der standardisierten Notrufabfrage.

Und: einfach mal mit etwas gesundem Menschenverstand agieren...

Mal plakativ:

  • Man stolpert und fällt, der Unterarm hat in der Mitte plötzlich eine 90°-Biegung. Anruf sinnvoll und indiziert.
  • Mal stolpert und fällt, knallt mit dem Kopf auf und wird kurzzeitig bewusstlos. Anruf sinnvoll und indiziert.
  • Man stolpert und fällt und hat außer oberflächlichen Schürfwunden an den Händen keinerlei Beschwerden. Anruf nicht sinnvoll und nicht indiziert.

Der Versichertenstatus oder die Bereitschaft zur Kostenübernahme sind da vollkommen irrelevant.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Kurz und bündige Antwort: als medizinischer Laie darf man immer den Rettungsdienst rufen, wenn man sich unsicher ist. Es wird einem medizinischen Laien von Gesetzeswegen her nicht zugemutet den genauen Schweregrad zu beurteilen und anhand dessen die Notwendigkeit des Rettungsdienstes einzuschätzen, daher stehen nur mutwillig getätigte Fehlanrufe unter Strafbarkeit (wenn also gar nicht's vorliegt, "Scherzanruf"), sobald etwas vorliegt und man sich nicht sicher ist, darf man grundsätzlich den Rettungsdienst rufen. Ob man letztendlich selber einen Arzt oder die Notaufnahme aufsuchen kann oder ob es dem Rettungsdienst bedarf, das ist vom Einzelfall abhängig, grundsätzlich kann man jedoch eigentlich immer sagen: das Absetzen eines Notrufes ist gerechtfertigt bei (kurzzeitiger) Bewusstlosigkeit, bei stärkeren Blutungen und bei Schmerzzuständen, welche es einem nicht mehr möglich machen selber einen Arzt aufzusuchen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Ja

Du DARFST grundsätzlich den Notarzt anrufen! Schildere, was du hast und der Notarzt bzw. Telefonist wird dann (in Absprache mit einem Arzt) eine Empfehlung aussprechen. Entweder schickt er einen Notarztwagen oder rät dir, im Taxi oder im Auto zum Arzt/ nächsten Krankenhaus zu fahren (oder erklärt, dass man sich keine Sorgen machen muss).

Anrufen kannst du lieber einmal zu oft als zu selten!

Schwierig wird es manchmal mit der Notaufnahme. Ich kenne jemanden, der da mal mit Kopfschmerzen hin ist nach einem Leitersturz und an einen Schlaganfall oder ähnliches glaubte (Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, konnte nicht gerade stehen). Der wurde nach stundenlangem Warten weggeschickt, es sei nichts (es war dann wohl auch wirklich nichts Ernstes). Der Betroffene hatte allerdings richtig Angst und kam sich übergangen vor.

Stürze können bei bestimmten Krankheiten wie Glasknochen oder im fortgeschrittenen Alter sehr schwerwiegend sein, daher sollte man schon den Arzt kontaktieren und kurz seine Situation beschreiben.

Wer als Jugendlicher/ Erwachsener nur kurz hinfällt und sich das Knie anschlägt, braucht in der Regel natürlich keinen Arzt.

iwaniwanowitsch  02.10.2020, 18:34

Das ist schon mit dem ersten Satz faktisch falsch ! Man spricht nicht mit dem Notarzt, sondern einem Disponenten der Feuerwehr, welcher keine andere Möglichkeit hat, als ein Fahrzeug zu schicken. Ein Disponent wird dir niemals raten, mit dem Taxi zu fahren o.ä., da er sich dadurch angreifbar macht.

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Ja

Kommt darauf an, wie schwer der Fußgänger verletzt wurde.

Ja

Natürlich darfst du anrufen! Nur ob dann der Rettungsdienst auch anrückt oder nicht, ist nicht deine Entscheidung.

Es gibt einen ziemlich einfachen Grundsatz, wenn du eine Notrufnummer wählst: Bleibe bei der Wahrheit. Derjenige, der das Telefonat annimmt, wird sich anhören was passiert ist und gegebenenfalls die eine oder andere Frage stellen. Beispielsweise:

  • Ist der Mensch verletzt?
  • Wenn ja, welche art von Verletzungen?
  • Gibt es besondere Risikofaktoren, wie Bluter- oder Glasknochenkrankheit? Liegt der Gestolperte vielleicht allein auf dem Marktplatz im Schnee?

Und wenn du da einfach bei der Wahrheit bleibst, wird dir hinterher niemand sagen, du hättest den Notruf missbraucht. Für dich, in deiner Ausnahmesituation, war das in dem Moment sinnvoll, weil du nunmal kein Experte bist. Wenn der Disponent feststellt, dass das kein Notfall für den Rettungsdienst ist, bekommst du vielleicht noch 1-2 hilfreiche Tips und dann ist gut.

Ebenso kann dir niemand etwas, wenn der Disponent zur Sicherheit lieber doch einen Wagen vorbei schickt, und dessen Besatzung dann mangels Notfallsituation unverrichteter Dinge wieder abzieht. Da kommen auch keine Kosten auf dich zu, das war einfach eine Fehlfahrt, deren Kosten auf die tatsächlichen Einsätze umgelegt werden.

Strafbar machst du dich hingegen, wenn du am Telefon lügst. Wenn du beispielsweise sagst "der blutet wie Sau und ist schon total weggetreten", wenn es nur einen blauen Fleck gibt und der Mensch sich gerade das Abendbrot herrichtet. Denn dann gibst du vorsätzlich eine Notfallsituation vor, von der du auch als Laie weißt, dass es sie nicht gibt.

Natürlich darfst auch du als medizinischer Laie dir überlegen, dass die Aufgabe des Rettungsdienstes darin besteht, jemanden zeitnah ins Krankenhaus zu bringen, der sonst nicht oder nicht schnell genug dorthin kommt. Wenn du also feststellst, dass die Verletzung so lächerlich klein ist, dass du deswegen nicht einsiehst ins Krankenhaus zu gehen, dann brauchst du definitiv keinen Rettungsdienst.