Kosten Handwerker?
Ich bin in meine erste eigene Wohnung gezogen.Jetzt kam der Fall, dass die Dusche kaputt ist und ich einen Sanitär rufen musste, die Vermieterin weiß Bescheid. Er war gestern da, hat sich es angeschaut und schickt Kostenvoranschläge. Die Vermieterin darauf, dass ich nochmal einen rufen sollte, der sich es anschaut um den billigsten Preis zu finden. Jetzt ist meine Frage kostet es nicht Geld den Sanitär zu sich zu rufen und fallen nicht extra kosten an wenn ich am Wochenende jemanden hole ?
5 Antworten
Als Mieter ist es nicht deine Aufgabe Handwerker anzurufen und Kostenvoranschläge einzuholen.
Das ist Sache des Vermieters.
Deine Aufgabe ist es nur den Vermieter über einen Mangel zu informieren.
Nachdem die Vermieterin ein Gegen-Angebot bzw. ein Kostenvoranschlag eines Mitbewerbers möchte, bezahlt sie es doch letztendlich auch.
An Deiner Stelle würde ich halt am Montag einen anderen Sanitätsbetrieb anrufen und um einen Kostenvoranschlag bitten...
Es ist Aufgabe des Vermieters, das Teil reparieren zu lassen. Der Vermieter muss das bezahlen, nicht du.
Ich finde es latent merkwürdig, dass du als Mieter dich um dergleichen kümmern musst und dass die Vermieterin nicht ohnedies ihre Stamm-Betriebe an der Hand hat.
An Wohneigentum ist immer mal wieder was zu machen und das liegt in der Verantwortung des Besitzers, soweit der Mieter da nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig etwas beschädigt hat.
Normal kenn ich das so, dass man Schäden dem Vermieter meldet und der weiß schon, welchen Handwerker er ruft, weil er die Sache mit den Preisvergleichen längst hinter sich hat, weil das nicht die erste Arbeit ist, die er von Handwerkern erledigt haben muss. Und im Übrigen ist Geld auch nicht alles. Da gibt noch andere Kriterien wie Qualität, Pünktlichkeit und Verlässlichkeit.
Für Gerhart:
Das richtige Vorgehen wäre hier:
Du bist als Mieter verpflichtet, die Vermieterin über die kaputte Dusche in Kenntnis zu setzen und um Instandsetzung zu bitten.
Die Vermieterin beauftragt selbst den Handwerker und holt auch die Kostenvoranschläge ein.
Absolut richtig, wieder ein Vermieter der seine Pflichten nicht kennt
"Latent" Herleitung aus dem Lateinischen > Latere = Verborgen sein, Diese Vokabel trifft hier nicht zu, es besteht kein Bezug zu "merkwürdig". Und ob die FS das bei jedem Mietmangel so handhabt, ist auch nicht erwiesen.
Wohneigentum hat einen Eigentümer, der sein Eigentum an einen Mieter vermieten kann. Der Mieter würde dann "Besitzer"
Der sachliche Inhalt zur Frage ist zutreffend !