Handwerker Gewährleistung?


07.03.2024, 12:27

Darf ich das pberhaupt?

2 Antworten

Wenn es nachweislich auf schlechte Arbeit oder schlechtes Material zurückzuführen ist und es weniger als ein Jahr her ist, dann kann man Ansprüche anmelden. Diese können aber auch vom Handwerker selbst ausgeführt werden, indem er nachkorrigiert.

tanilina 
Fragesteller
 07.03.2024, 12:31

Das ist es ja, die Geschichte ist eigentlich meinem Mann passiert. Ein Kunde meldet sich jetzt im März und sagt, dass bei ihm ein Wasserschaden im Januar festgestellt wurde. Er hat eine Firma geholt, die den Schaden repariert hat. Und jetzt schickt er die Rechnungen, dass mein Mann ihm die Kosten erstattet.

Wenn der Fehler wirklich von meinem Mann verursacht wurde, ist es völlig ok, sagt keiner was. Aber wieso hat er sich sofort im Januar bei ihm nicht gemeldet und alles slebst gemacht? das macht komischen Eindruck

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Nussbecher  07.03.2024, 13:51
@tanilina

So läuft das auch nicht, da hat der Kunde sich falsch verhalten. Nicht zahlen. Er hätte sich direkt beim Handwerker melden müssen. Es ist doch überhaupt nicht klar, ob das damit zusammenhängt.

Nicht zahlen und den Kunden in Zukunft ablehnen. Solche Spielchen gehen nicht.

Aber wieso kennt dein Mann die Regelungen nicht, wenn er in dem Gewerk selbstständig ist?

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Nein.

Du musst ihm nachweisen, dass er einem Mangel verursacht hat und diesen ihm gegenüber Anzeigen. Und dann musst du ihm die Gelegenheit geben diesen zu beseitigen.

Da der Schaden/Mangel bereits behoben ist wird es schwer hier eine Schuld der Firma zuzuweisen.

tanilina 
Fragesteller
 07.03.2024, 12:50

Vielen Dank!

Die Geschichte ist eigentlich meinem Mann passiert. Er ist Klempner, er hat Ende 2022 ein Bau saniert, der Kunde meldet sich jetzt im März und sagt, dass bei ihm ein Wasserschaden im Januar festgestellt wurde. Er hat eine Firma geholt, die den Schaden repariert hat. Und jetzt schickt er die Rechnungen vom Leckorter, der anderen Firma, Baumaterialien und Pansion uns zu, dass mein Mann ihm die Kosten erstattet.

Wenn der Fehler wirklich von meinem Mann verursacht wurde, ist es völlig ok, sagt keiner was. Das muss er abre wissen und den Schaden beseitigen. Er hatte aber keine Chance, weil der Kunde sich erst danach gemeldet hat! das macht komischen Eindruck und läßt sich zweifeln...

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Asardec  07.03.2024, 13:08
@tanilina

Zuerst weist ihr die Rechnung und jeglichen Anspruch schriftlich zurück.

Da dein Mann einen Handwerkebetrieb hat sollte er sich hierzu mal VOB/B § 13 Absatz 5 anschauen. Hier steht sinngemäß, dass ihr den Mangel beseitigen müsst wenn der Auftraggeber dieses verlangt.

Da er es nicht verlangt hat besteht auch kein Anspruch.

Solltet ihr keinen VOB Vertrag abgeschlossen haben (was nicht sehr schlau wäre) gilt BGB § 437 bzw. § 439. Auch hier muss der AN zuerst zur Nacherfüllung auffordern. Auch dies ist offensichtlich nicht erfolgt.

Was jetzt den Schaden am Gebäude angeht, so muss er nachweisen können, das dieser durch euch verursacht wurde. Mich würde wundern wenn er das jetzt noch nachweisen kann.

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