Mangelmeldung/Gewährleistung: Plötzlich Rechnung für Prüfung?
Hi!
Letztes Jahr habe ich eine Firma beauftragt, etwas an meinem Hausdach zu installieren. Vor ein paar Wochen (also noch innerhalb der Gewährleistung) hatte ich Grund zur Annahme, dass ein Mangel vorliegt. Ich habe dann beim Unternehmen eine Mangelmeldung gemacht. Die Firma hat daraufhin einen Termin vereinbart und auf dem Dach eine Prüfung auf Mängel an den von ihnen ausgeführten Arbeiten durchgeführt (ich war beim Termin nicht anwesend, was aber ja auch nicht nötig war da die Handwerker eh auf's Dach konnten).
Jetzt habe ich eine Rechnung über 200 Euro über diese Aktion bekommen. Mir scheint das sehr fragwürdig...wenn das rechtens ist, würde man als Verbraucher doch davon abgeschreckt werden seine Gewährleistungsrechte wahrnehmen zu wollen?!
Wie ist hier die Lage?
Danke, Grüße & Euch einen schönen Tag
3 Antworten
...sofern diese Mängelmeldung gerechtfertigt war, dürften Dir keine Kosten entstehen, da das ausführende Unternehmen natürlich in der Gewährleistung steht. Problem: Du warst nicht anwesend. Somit hast Du im Grunde die Gelegenheit gegeben, den Grund Deiner Reklamation zu beseitigen und diese als ungerechtfertigt und somit den Einsatz "abrechnungsfähig" zu machen. Wäre nicht seriös, darüber müssen wir nicht diskutieren.
Gabs einen Mangel? Falls ja - Hättest du Gewährleistung.
Falls Nein, hast du die Firma umsonst gerufen und der Aufwand wird natürlich abgerechnet. DIe können ja nicht ständig gratis Inspektionen durchführen.
Wenns keinen Mangel gab, ist das okay.
heißt aber im Umkehrschluss doch auch, dass wenn die Beseitigung durch einen selbst (oder eben auch die Nicht-Beseitigung) günstiger sein könnte als die Firma um Prüfung auf einen möglichen Mangel zu bitten, man ja quasi gehemmt wird von seinem Gewährleistungsrecht gebrauch zu machen!? Dann nimmt man ja im Zweifel eher einen Mangel hin, als den Unternehmer um Mangelbehebung zu bitten.