Mangelmeldung/Gewährleistung: Plötzlich Rechnung für Prüfung?

3 Antworten

...sofern diese Mängelmeldung gerechtfertigt war, dürften Dir keine Kosten entstehen, da das ausführende Unternehmen natürlich in der Gewährleistung steht. Problem: Du warst nicht anwesend. Somit hast Du im Grunde die Gelegenheit gegeben, den Grund Deiner Reklamation zu beseitigen und diese als ungerechtfertigt und somit den Einsatz "abrechnungsfähig" zu machen. Wäre nicht seriös, darüber müssen wir nicht diskutieren.

Gabs einen Mangel? Falls ja - Hättest du Gewährleistung.

Falls Nein, hast du die Firma umsonst gerufen und der Aufwand wird natürlich abgerechnet. DIe können ja nicht ständig gratis Inspektionen durchführen.

hebbe73 
Fragesteller
 24.02.2022, 13:59

heißt aber im Umkehrschluss doch auch, dass wenn die Beseitigung durch einen selbst (oder eben auch die Nicht-Beseitigung) günstiger sein könnte als die Firma um Prüfung auf einen möglichen Mangel zu bitten, man ja quasi gehemmt wird von seinem Gewährleistungsrecht gebrauch zu machen!? Dann nimmt man ja im Zweifel eher einen Mangel hin, als den Unternehmer um Mangelbehebung zu bitten.

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Valnar52  24.02.2022, 14:01
@hebbe73

Wenn es ein potenzieller Schaden unter 200€ ist, dann sollte man wohl in der Tat darüber nachdenken sich einfach selber darum zu kümmern, wenn Zweifel bestehen...

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hebbe73 
Fragesteller
 24.02.2022, 16:10
@Valnar52

würde ja auch bedeuten, dass man als handwerker ruhig "pfuschen" könnte, wenn der erwartete schaden/kosten unter ~ €200 bleiben :-)

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Rolajamo  24.02.2022, 16:12
@hebbe73

Es kommt ganz auf deinen "Grund zur Annahme eins Mangels" an. War dieser driftig, sollte die Inspektion kostenlos bleiben. Ansonsten ist es legitim, dass du zahlen musst.

Und wenn wir den genauen Sachverhalt nicht kennen, können wir auch nicht antworten.

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Wenns keinen Mangel gab, ist das okay.