Welche Gewährleistung bei Matratzen?
Ich kaufte vor 13Monaten eine Matratze bei Home24.Diese erhielt ich mit einem Transportschaden.Ein kleines Loch im Bezug. Es gab 15,00€ Ersatz dafür, es war mir zu umständlich mit der Rücksendung und den Schaden habe ich erst im Nachhinein entdeckt.Nun habe ich aber festgestellt,dass sich am Rand (Längsseite) eine Kuhle bildet. Ich habe es auch fotografiert. Schlafen kann man nicht mehr auf der Matratze,da man in die Kuhle kullert.Ich habe an Home24 geschrieben und bekam u.a. diese Antwort:“In der Gewährleistung sind Sachmängel abgedeckt, die bereits beim Erhalt der Ware vorhanden waren, auch versteckte Mängel treten im Regelfall innerhalb der ersten 6 Monate auf.Nach Prüfung der Unterlagen müssen wir einen Sachmangel ausschließen und uns auf eine unsachgemäße Nutzung des Artikels berufen, aus diesem Grund müssen wir bedauerlicherweise einen Anspruch auf Gewährleistung ablehnen.“Geprüft wurde es bisher nicht und Fotos wurden nicht angefordert.Welche unsachgemäßen Nutzungen sollte es geben?Darauf rumgesprungen bin ich nicht,dafür bin ich nicht gut.Welches Recht habe ich als Verbraucher und muss ich mir das gefallen lassen?Was kann ich unternehmen?
Danke schon mal.
Es geht um eine 7-Zonen-Taschenfederkern-Matratze
4 Antworten
Nach 6 Monaten, spätestens 12 Monaten, sollte man einen verdeckten Mangel eigentlich entdeckt haben. Die berufen sich auf die gesetzliche Regelung.
Je nachdem, wie viel die Matratze gekostet hat, würde ich das Ganze auf sich beruhen lassen und mir einfach ne neue holen.
Manche Matratzen haben aber auch Garantie. Wenn das bei Dir beim Kauf der Fall war, dann ist das was Anderes. Da kannst du dann schon Nachbesserung oder vielleicht sogar ne neue Matratze verlangen. Das müsste dann in den Garantiebestimmungen beschrieben sein.
Wäre zumindest meine erste Einschätzung der Lage. Mit Matratzen habe ich mich diesbezüglich aber noch nicht näher beschäftigt. Kann sein, dass bei so grundsätzlich längerlebigen Gütern auch andere gesetzliche Vorschriften gelten.
Aber Hallo,
es gibt ja in der Tat die gesetzl. Gewährleistung von 2 Jahren.
Dazu gehört auch die Stabilität der Matratze.
Am besten du gehst mit den Bildern zur Verbraucherzentrale
in deiner Nähe, die können Dir helfen und auch entsprechend
beraten.
Ich drück dir den Daumen und wünsch ein schönes WE
opi ehrsam
PS: Kannst ja vielleicht mal ein Bild reinstellen !
Nach 13 Monaten sieht es mit der Gewährleistung ziemlich schlecht für dich aus. Entsprechend lohnt hier eine rechtliche Verfolgung deines Anliegens eher nicht.
Gewaehrleistung 24 Monate fuer bereits bei der Auslieferung vorhanden gewesene Maengel. Davon die ersten 6 Monate Beweislastumkehr. Ab dem 7. Monat kann der Haendler dann vom Kaeufer den Beweis dafuer verlangen, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden oder zumindest angelegt (im Ansatz vorhanden) war.