Welche Gewährleistung bei Matratzen?


06.11.2021, 09:44

Es geht um eine 7-Zonen-Taschenfederkern-Matratze

4 Antworten

Nach 6 Monaten, spätestens 12 Monaten, sollte man einen verdeckten Mangel eigentlich entdeckt haben. Die berufen sich auf die gesetzliche Regelung.

Je nachdem, wie viel die Matratze gekostet hat, würde ich das Ganze auf sich beruhen lassen und mir einfach ne neue holen.

Manche Matratzen haben aber auch Garantie. Wenn das bei Dir beim Kauf der Fall war, dann ist das was Anderes. Da kannst du dann schon Nachbesserung oder vielleicht sogar ne neue Matratze verlangen. Das müsste dann in den Garantiebestimmungen beschrieben sein.

Wäre zumindest meine erste Einschätzung der Lage. Mit Matratzen habe ich mich diesbezüglich aber noch nicht näher beschäftigt. Kann sein, dass bei so grundsätzlich längerlebigen Gütern auch andere gesetzliche Vorschriften gelten.

Aber Hallo,

es gibt ja in der Tat die gesetzl. Gewährleistung von 2 Jahren.
Dazu gehört auch die Stabilität der Matratze.
Am besten du gehst mit den Bildern zur Verbraucherzentrale
in deiner Nähe, die können Dir helfen und auch entsprechend
beraten.
Ich drück dir den Daumen und wünsch ein schönes WE
opi ehrsam

PS: Kannst ja vielleicht mal ein Bild reinstellen !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nach 13 Monaten sieht es mit der Gewährleistung ziemlich schlecht für dich aus. Entsprechend lohnt hier eine rechtliche Verfolgung deines Anliegens eher nicht.

Gewaehrleistung 24 Monate fuer bereits bei der Auslieferung vorhanden gewesene Maengel. Davon die ersten 6 Monate Beweislastumkehr. Ab dem 7. Monat kann der Haendler dann vom Kaeufer den Beweis dafuer verlangen, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden oder zumindest angelegt (im Ansatz vorhanden) war.