Gewährleistung?

8 Antworten

Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung ist zulässig, sofern das klar kommuniziert wird.

Macht auch in dem Fall Sinn, weil so eine Reperatur durch viele Umstände keine dauerhafte Lösung ist.

mininini247 
Fragesteller
 23.11.2020, 17:24

ok, Dankeschön

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für seine Arbeit schon, nicht aber im Gesamten, den Estrich hat er nicht gelegt. Hierbei spielt der Untergrund die Problematik ab. Es kann wieder reißen. viell. an derselben Stelle, oder an einer Anderen.

Stichwort Reparatur. er hätte auch ablehnen können.

Ein Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung ist bei einem Unternehmer m.E. nicht möglich.

Ein Handwerker hat eine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Bei Reparaturen beträgt die zwei Jahre. Wenn er die ausschließen will, solltest du dich darauf nicht einlassen. Notfalls suchst du dir einen anderen Handwerker.

Hast Du den Handwerker gewerblich bestellt? Ansonsten hat er mind. 2 Jahre Sachmangelhaftung zu gewährleisten. Sind ja nur Ausbesserungsarbeiten.

(Ansonsten normalerweise 4 bzw. 5 Jahre)

mininini247 
Fragesteller
 24.11.2020, 12:48

ne ne, privat.

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