Gewährleistung?
Hallo ihr Lieben,
ich hab mir ein Angebot von einem Handwerker geben lassen bzgl. des "Flickens"/Ausbessern des Estrich Bodens. An sich alles in Ordnung. Aber die Firma hat in ihrem Angebot einen Gewährleistungsausschluss formuliert.
"Es handelt sich um eine Reparatur des Estrichs. Für diese Arbeiten können wir keine Gewährleistung übernehmen."
Stimmt das? Ich beauftrage nicht eine Firma die bei Mängel mir am Ende sagt, ne sorry keine Gewährleistung möglich.
Schöne Grüße
8 Antworten
Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung ist zulässig, sofern das klar kommuniziert wird.
Macht auch in dem Fall Sinn, weil so eine Reperatur durch viele Umstände keine dauerhafte Lösung ist.
für seine Arbeit schon, nicht aber im Gesamten, den Estrich hat er nicht gelegt. Hierbei spielt der Untergrund die Problematik ab. Es kann wieder reißen. viell. an derselben Stelle, oder an einer Anderen.
Stichwort Reparatur. er hätte auch ablehnen können.
Ein Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung ist bei einem Unternehmer m.E. nicht möglich.
Ein Handwerker hat eine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Bei Reparaturen beträgt die zwei Jahre. Wenn er die ausschließen will, solltest du dich darauf nicht einlassen. Notfalls suchst du dir einen anderen Handwerker.
Hast Du den Handwerker gewerblich bestellt? Ansonsten hat er mind. 2 Jahre Sachmangelhaftung zu gewährleisten. Sind ja nur Ausbesserungsarbeiten.
(Ansonsten normalerweise 4 bzw. 5 Jahre)