Kosten für Prozesskostenhilfe zurückzahlen, obwohl ich nicht im Mietvertrag stehe!?
Hallo erstmal,
und zwar hatte meine Mutter und mein Stiefvater vor ca 2 Jahren einen Rechtsstreit mit unserem Vermieter da dieser uns wegen Eigenbedarf aus der Wohnung schmeißen wollte, und wir daraufhin beim Anwalt beraten lassen haben, bzw meine Mutter und mein Stiefvater.
Nun ist es so dass ich nicht im Mietvertrag stehe, nichts unterschrieben habe, keine Prozesskostenbeihilfe beantragt habe sowie an dem Gerichtsverfahren nicht teilgenommen habe, sowie kein einziges mal Kontakt mit dem Anwalt hatte, allerdings hab ich nun einen Brief vom Amtsgericht wegs der Rückzahlung der Prozesskostenbeihilfe bekommen, und dass ich doch bitte meine Finanzen offen legen soll.
nun stellt sich mir halt die Frage warum ich die Prozesskostenbeihilfe meines Stiefvaters zurückzahlen soll, wenn ich noch nicht mal mit einem Wort im Mietvertrag erwähnt werde.
ich vermute mal, dass wenn ich dagegen nichts machen werde, dass ich schlussendlich die mehreren Tausend Euro zurück bezahlen muss, da meine Eltern die Mittel nicht haben, und es auch vom Amtsgericht anerkannt wird, aber ich leider die nötigen Mittel besitze.
kann mir vielleicht jemand der sich damit auskennt, weiterhelfen?
4 Antworten
Du hast keine PKH beantragt und auch nicht bekommen und warst auch nicht Prozesspartei. Du bist also der falsche Adressat.
Du gehst zum AG und erklärst dort den vorstehenden Sachverhalt zu Protokoll. Das ginge auch schriftlich mit Nachweis (Einwurfeinschreiben) oder du gibst persönlich deinen schriftlichen Einwand ab (mit Eingangsbestätigung auf deiner Kopie).
Wer hat denn obsiegt? Der Unterlegene zahlt die Prozesskosten.
nein, eigentlich kannst du dazu nicht verpflichtet werden, wenn du die leistung nicht genutzt hast
ich denke eher, es geht um das familieneinkommen, wie bei der bedarfsgemeinschaft mit h4
also sie brauchen deine einkünfte nur, um zu berechnen, was dein vater zahlen muss
denke ich
klingt plausibel. werde morgen aufjedenfall nochmal bei dem Anwalt anrufen und nachhaken, und halt dann einfach mal die erforderlichen Unterlagen einreichen. dann weiß ich denk ich mal mehr.
Wenn dir keine PKH gewährt wurde, d.h. du auch nicht geklagt hast, dann musst du auch nichts zurückzahlen. In dem Schreiben geht es wohl eher um die Frage, ob du als unterhaltsberechtigte Person für deine Eltern wegfällst, wenn dein Einkommen hoch genug ist. Es geht also gerade um ihr Überprüfungsverfahren.
Wenn ihr zusammen gegen die Kündigung geklagt habt,seid ihr auch gesamtschuldnerisch für die Kosten haftbar.Wie sah denn die Klageschrift aus. Warst du da auch als Klägerin mit benannt?