Kosten für Prozesskostenhilfe zurückzahlen, obwohl ich nicht im Mietvertrag stehe!?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast keine PKH beantragt und auch nicht bekommen und warst auch nicht Prozesspartei. Du bist also der falsche Adressat.

Du gehst zum AG und erklärst dort den vorstehenden Sachverhalt zu Protokoll. Das ginge auch schriftlich mit Nachweis (Einwurfeinschreiben) oder du gibst persönlich deinen schriftlichen Einwand ab (mit Eingangsbestätigung auf deiner Kopie).

Wer hat denn obsiegt? Der Unterlegene zahlt die Prozesskosten.

nein, eigentlich kannst du dazu nicht verpflichtet werden, wenn du die leistung nicht genutzt hast

ich denke eher, es geht um das familieneinkommen, wie bei der bedarfsgemeinschaft mit h4

also sie brauchen deine einkünfte nur, um zu berechnen, was dein vater zahlen muss

denke ich


Artus01  14.10.2019, 19:02

So isses.

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PixelDeluxe 
Fragesteller
 14.10.2019, 20:34

klingt plausibel. werde morgen aufjedenfall nochmal bei dem Anwalt anrufen und nachhaken, und halt dann einfach mal die erforderlichen Unterlagen einreichen. dann weiß ich denk ich mal mehr.

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Wenn dir keine PKH gewährt wurde, d.h. du auch nicht geklagt hast, dann musst du auch nichts zurückzahlen. In dem Schreiben geht es wohl eher um die Frage, ob du als unterhaltsberechtigte Person für deine Eltern wegfällst, wenn dein Einkommen hoch genug ist. Es geht also gerade um ihr Überprüfungsverfahren.

Wenn ihr zusammen gegen die Kündigung geklagt habt,seid ihr auch gesamtschuldnerisch für die Kosten haftbar.Wie sah denn die Klageschrift aus. Warst du da auch als Klägerin mit benannt?