Wie ist der Zugewinn geregelt bei folgender Sachlage?
Hochzeit 2000
Meine Mutter und mein Stiefvater bauten ein Haus. Beide investieren zu gleichen Teilen (Geld) in das Haus, welches mein Stiefvater neben der Arbeit (er ist Maurer) in Eigenleistung mit Freunden und unseren Verwandten/Bekannten baute.
Das Haus ist schuldenfrei und wurde gedaxt auf 290.000,-€ (inkl. Grundstück ect.)
Meine Mutter hat in der Ehezeit keine Kinder großgezogen. Beide haben gearbeitet. Da meine Mutter krankheitsbedingt nicht so viel monatlich verdienen konnte wie mein Stiefvater, haben sie jetzt aktuell unterschiedlich hohe Vermögen angespart:
Mutter 20.000,-€ und Stiefvater 80.000,-€ inkl. Auto usw.
Außerdem hat sie ihren und auch den Vater meines Stiefvaters viele Jahre zu Hause gepflegt, sodass sie auch nicht voll arbeiten konnte. Dafür brauchten die beiden Opas nicht ins Pflegeheim, was die kleinen Renten nicht gedeckt hätten.
Meine Mutter möchte sich scheiden lassen, weil mein Stiefvater leider öfters die Hand erhebt, besonders wenn er Alkohol getrunken hat. Sie hat es bestimmt 7-8 Jahre versucht, er war auch schon zur Entziehung und beim Psychologen aber er sagt er braucht das alles nicht.
Meine Fragen:
Er sagt, dass meine Mutter von ihm lediglich die Materialkosten für das Haus zu Hälfte von ihm erstattet bekommt und nicht mehr. Schliesslich hat er das Haus aus seiner Sicht alleine gebaut.
Sie solle sich mit 30.000 € zufrieden stellen.
Weiter hat er ihr gesagt, dass er von seinen Ersparnissen nichts an sie abgeben wird, weil er es gespart hat. Er will dafür auch nichts von ihren Ersparnissen.
Beide hatten am Anfang Geld mit in die Ehe gebracht und konnten so das Haus fast ohne Kredit bauen. Allerdings können beide jetzt nicht mehr feststellen, wievielt sie vor 26 Jahren hatten/mitgebracht haben.
???? Sind seine Aussagen korrekt ????????
???Mit welcher Unterstützung kann meine Mutter rechnen????
Zugewinn gibt es bei ihm nicht sagt er, weil er a alleine sein Vermögen in der Ehe gespart hat und b er das Haus alleine gebaut hat, was nicht stimmt. Er hat sicher das Fachwissen und war auch fleißig aber es waren viele Hände die es gebaut haben.
Außerdem soll sie sofort ausziehen, er sucht sich jetzt eine andere Frau. Meine Mutter ist nun verzweifelt und ich hoffe jemand kann mir ein paar Tips geben, bevor sie zum Anwalt geht.
3 Antworten
Zum Anwalt muss sie mit der Haltung ihres Mannes auf jeden Fall. Ihr steht Zugewinn zu und ein Vermögensausgleich sowie der Rentenausgleich.
Aber wichtig ist, Beratung und Hilfe eines Anwaltes. Und wenn sie auszieht aus einem schuldenfreien (hoffentlich auf beiden im Grundbuch stehenden) Haus, dann soll sie gleich Nutzungsentschädigung fordern in Höhe der halben Miete- der Mann wohnt dann kostenfrei im Haus und sie muss Miete zahlen. Das soll sie beim Anwalt gleich ansprechen.
Hallo, von wann bis wann steht Nutzungsentschädigung zu? Wenn sie noch nicht geschieden sind, sie aber innerhalb der Trennung raus muss, evt. weil der Druck psychisch zu groß wird... Ist das dann mit Trennungsunterhalt zusammen zu rechnen, also Nutzungsentschädigung inkl. Trennungsunterhalt?
Erstens: wenn beide Eheleute als Miteigentümer im Grundbuch stehen, gehört Deiner Mutter schon mal das halbe Haus. Wer wie viel Geld und/oder Arbeit in das Haus gesteckt hat, ist völlig unerheblich.
Zweitens: Maßgeblich für den Zugewinnausgleich ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen. Denn ausgeglichen wird der Vermögenszuwachs während der Ehe. Du nennst zwar das aktuelle Vermögen (wobei unklar ist, ob das Haus beiden gehört), aber es fehlen Angaben zum Anfangsvermögen. Du schreibst lediglich, dass beide jeweils ein gewisses Vermögen hatten, aber nicht wie viel jeder Ehegatte hatte.
Auch für den Zugewinnausgleich ist es wieder völlig egal, welcher Ehegatte wie viel in das gemeinsame haus gesteckt hat, wer mehr oder weniger Arbeit ins Haus gesteckt hat usw. Es kommt nur auf das reine Vermögenssaldo an.
Deine Mutter erhält die Hälfte vom Wert des Hauses und 30.000€ von deinem Stiefvater. Zugewinn während der Ehe 100.000€ jeder bekommt die Hälfte.
Ist so auch wenn es deinem Stiefvater nicht gefällt.
Nein, das halbe Haus gehört ihr ja schon. Dafür bekommt sie keinen Geldausgleich.
Wenn jedem Ehegatten die Hälfte des Hauses gehört, kann man das Haus bei der Berechnung außen vor lassen. Da der Zugewinn des Ehemanns den Zugewinn der Ehefrau um 60.000,- Euro übersteigt, hat sie einen Ausgleichsanspruch von 30.000,- Euro. Insofern hat Dein Stiefvater recht. Was er vielleicht vergisst: Deine Mutter bleibt zur Hälfte Miteigentümerin des Hausgrundstücks, hierauf hat der Zugewinnausgleich gar keinen Einfluss.
Die Hälfte vom Haus steht ihr zu und vom zusammengerechneten ersparten auch die Hälfte! Außerdem wird ein Rentenausgleich gemacht. Was der Mann erzählt ist Quatsch!
Sie soll sich schnellstens einen Anwalt suchen. Der spinnt der Typ!
Hallo, danke erstmal für die Antwort.Ja, meine Mutter steht im Grundbuch. Die Anfangsvermögen waren bei meinem Stiefvater 50.000€ und bei meiner Mutter auch 50.000,-€. Beide Ersparnisse wurden in das mittlerweile abbezahlte Haus gesteckt. Wie ist das dann mit dem Zugewinn? Ich hatte oben die Vermögen usw. beschrieben.
Das Haus ist schuldenfrei und wurde gedaxt auf 290.000,-€ (inkl. Grundstück ect.) Endbestand Vermögen: Mutter 20.000,-€ und Stiefvater 80.000,-€ inkl. Auto usw.