Wie ist der Zugewinn geregelt bei folgender Sachlage?

3 Antworten

Zum Anwalt muss sie mit der Haltung ihres Mannes auf jeden Fall. Ihr steht Zugewinn zu und ein Vermögensausgleich sowie der Rentenausgleich.

Aber wichtig ist, Beratung und Hilfe eines Anwaltes. Und wenn sie auszieht aus einem schuldenfreien (hoffentlich auf beiden im Grundbuch stehenden) Haus, dann soll sie gleich Nutzungsentschädigung fordern in Höhe der halben Miete- der Mann wohnt dann kostenfrei im Haus und sie muss Miete zahlen. Das soll sie beim Anwalt gleich ansprechen.

santpoldemar16 
Fragesteller
 18.06.2016, 10:32

Hallo, von wann bis wann steht Nutzungsentschädigung zu? Wenn sie noch nicht geschieden sind, sie aber innerhalb der Trennung raus muss, evt. weil der Druck psychisch zu groß wird... Ist das dann mit Trennungsunterhalt zusammen zu rechnen, also Nutzungsentschädigung inkl. Trennungsunterhalt?

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Erstens: wenn beide Eheleute als Miteigentümer im Grundbuch stehen, gehört Deiner Mutter schon mal das halbe Haus. Wer wie viel Geld und/oder Arbeit in das Haus gesteckt hat, ist völlig unerheblich.

Zweitens: Maßgeblich für den Zugewinnausgleich ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen. Denn ausgeglichen wird der Vermögenszuwachs während der Ehe. Du nennst zwar das aktuelle Vermögen (wobei unklar ist, ob das Haus beiden gehört), aber es fehlen Angaben zum Anfangsvermögen. Du schreibst lediglich, dass beide jeweils ein gewisses Vermögen hatten, aber nicht wie viel jeder Ehegatte hatte. 

Auch für den Zugewinnausgleich ist es wieder völlig egal, welcher Ehegatte wie viel in das gemeinsame haus gesteckt hat, wer mehr oder weniger Arbeit ins Haus gesteckt hat usw. Es kommt nur auf das reine Vermögenssaldo an. 

santpoldemar16 
Fragesteller
 18.06.2016, 10:30

Hallo, danke erstmal für die Antwort.Ja, meine Mutter steht im Grundbuch. Die Anfangsvermögen waren bei meinem Stiefvater 50.000€ und bei meiner Mutter auch 50.000,-€. Beide Ersparnisse wurden in das mittlerweile abbezahlte Haus gesteckt. Wie ist das dann mit dem Zugewinn? Ich hatte oben die Vermögen usw. beschrieben.

Das Haus ist schuldenfrei und wurde gedaxt auf 290.000,-€ (inkl. Grundstück ect.) Endbestand Vermögen: Mutter 20.000,-€ und Stiefvater 80.000,-€ inkl. Auto usw.

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habakuk63  18.06.2016, 18:59
@santpoldemar16

Deine Mutter erhält die Hälfte vom Wert des Hauses und 30.000€ von deinem Stiefvater. Zugewinn während der Ehe 100.000€ jeder bekommt die Hälfte.

Ist so auch wenn es deinem Stiefvater nicht gefällt.

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Roland Sperling  19.06.2016, 11:58
@habakuk63

Nein, das halbe Haus gehört ihr ja schon. Dafür bekommt sie keinen Geldausgleich. 

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Roland Sperling  19.06.2016, 12:01
@santpoldemar16

Wenn jedem Ehegatten die Hälfte des Hauses gehört, kann man das Haus bei der Berechnung außen vor lassen. Da der Zugewinn des Ehemanns den Zugewinn der Ehefrau um 60.000,- Euro übersteigt, hat sie einen Ausgleichsanspruch von 30.000,- Euro. Insofern hat Dein Stiefvater recht. Was er vielleicht vergisst: Deine Mutter bleibt zur Hälfte Miteigentümerin des Hausgrundstücks, hierauf hat der Zugewinnausgleich gar keinen Einfluss.  

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Die Hälfte vom Haus steht ihr zu und vom zusammengerechneten ersparten auch die Hälfte! Außerdem wird ein Rentenausgleich gemacht. Was der Mann erzählt ist Quatsch!
Sie soll sich schnellstens einen Anwalt suchen. Der spinnt der Typ!