Kopfhörer im Helm

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gesetzlich siehts so aus das du dafür verantwortlich bist das dein gehör nicht beeinträchtigt ist. d.h. wenn du immer noch genug von dem was um dich rum abgeht hörst darfst du musik hören. ich machs wenn ich motorrad fahr und dabei musik hören will einfach immer so das ich mir einen kopfhörer ins ohr pack und das andere ohr frei lasse. so kann ich musik hören und kriege gleichzeitig noch mit was um mich herum abgeht.

Diddy57  31.03.2013, 16:10

..so sieht es das Gesetz auch vor!

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ganz klar und deutlich war bei mir jedesmal die Aussage der Polizisten, daß das verboten wär - dann hab ich eben die Musik ausgemacht und den Helm abgenommen während die kontrolliert haben (hab also alles gehört). Allerdings ist die Begründung, einer wär erlaubt, zwei verboten nachvollziehbar. Autoradio hört man schließlich auch nur auf einem Ohr, damit man das andere für die durch das geschlossene Fenster hörbaren Umweltgeräusche frei hat...

Diddy57  31.03.2013, 16:21

..jeder Motorradhelm mit Gegensprechanlage hat nur einen eingebauten Lautsprecher,meistens ist das der rechte.

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Jein. Du musst dafür Sorge tragen, dass du deine Umwelt, sprich die anderen Verkehrsteilnehmer wahrnimmst. Du kannst es machen, nur dass du dann bei Verkehrskontrollen oder bei einem Unfall ernsthafte Probleme bekommen kannst. Wenn du das in Kauf nehmen willst, dann ist das deine Sache. (Wenn ich ehrlich bin, ich würds auch machen^^).

Ein Ohrhörer ist erlaubt,zwei sind verboten.Du mußt die Umweltgeräusche noch voll wahr nehmen können.

magni64  31.03.2013, 08:51

Cool, wie man das schafft bei Autoradio und geschlossenem Fenster... Die Logik werd ich nie kapieren...

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Diddy57  31.03.2013, 16:18
@magni64

..du darfst das Radio ja auch nur so laut machen das Martinshorn und normale Warngeräusche immer noch zu hören sind.Klar,dann kannste das Radio auch gleich auslassen.Der Gesetzgeber hat wahrscheinlich kein Radio.-:)

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