Kino nach 22 uhr?

5 Antworten

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Kinder zwischen sechs und 13 Jahren müssen bei Filmen, deren Vorführung erst nach 20.00 Uhr beendet ist, von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Film für ihre Altersstufe freigegeben ist. Dasselbe gilt für Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren für Filme, deren Vorführung erst nach 22.00 Uhr beendet ist, und für Jugendliche ab 16 Jahren für Filme, deren Vorführung erst nach 24.00 Uhr beendet ist.

[Quelle: Jugendschutz aktiv]

Woher ich das weiß:Hobby – Habe den ein oder anderen Film geschaut.
Im internet steht, dass man als unter 16 Jähriger nicht mehr in das kino kann/darf.

Das steht nicht nur im Internet so (das steht ja auch aller moegliche Mist), sondern auch im Jugendschutzgesetz. In Vorstellungen, die nach 22 Uhr enden, duerft ihr nur eingelassen werden, wenn ihr euch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person befindet.

Personensorgeberechtigt sind in aller Regel nur die Eltern, erziehungsbeauftragt kann jede volljaehrige Person sein, die von euren Eltern mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet wurde. Entsprechende Vordrucke halten die Kinos meist auf ihren Websites zum Download bereit.

Ja, es müsste wahrscheinlich ein erwachsener beim eintritt dabei sein, und euch wieder abholen, aber den film dürft ihr mit elterlicher erlaubniss schauen. (zumindends bei den meisten kinos)

hydrahydra  28.12.2023, 22:30

Der Erwachsene muss auch dabei sein, die ganze Zeit.

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Shiggy201  28.12.2023, 22:31
@hydrahydra

Wie gesagt, kommt auf das kino drauf an. Bei uns im Kino muss der erwachsene nicht dabei bleiben

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hydrahydra  28.12.2023, 22:32
@Shiggy201

Nö, kommt aufs Gesetz an. Wenn das Kino sich nicht dran hält, macht es sich strafbar.

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Shiggy201  28.12.2023, 22:34
@hydrahydra

was das kino macht, ist mir relativ egal. Ich mach mich ja nicht strafbar

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hydrahydra  28.12.2023, 22:35
@Shiggy201

Klar, dennoch ist die relevante Frage eben nicht die nach den Kino.

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Das würde nicht funktionieren. Das was du gelesen hast ist richtig § 11 (3) Nr. 3 JuSchG - nur in Belgeitung eines Erziehungsberechtigten

NicoNRW  28.12.2023, 22:28

Nur das keiner Um 22 Uhr durch den Saal geht , alle Ausweise kontrolliert und minderjährige rausschmeißt. Theorie und Praxis

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iF3lix  28.12.2023, 22:29
@NicoNRW

Die Praxis ist mir diesbezüglich aber egal.

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hydrahydra  28.12.2023, 22:31
@NicoNRW

Die Praxis sieht so aus, dass man die gar nicht erst einlässt. Das Kino weiß ja, bis wann die Vorstellung geht.

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XXsadXX  28.12.2023, 22:31
@iF3lix

Also kennst du jedes Gesetz, was dich betreffen könnte ?

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DerCaveman  29.12.2023, 03:25
@NicoNRW

Da muss auch keiner durch den Saal gehen. Ohne entsprechende Begleitperson duerfen sie gar nicht erst in Vorstellungen eingelassen werden, die nach 22 Uhr enden.

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NicoNRW  29.12.2023, 03:29
@DerCaveman

Und du glaubst jedes Kino und jeder Mitarbeiter achtet auf die genaue Laufzeit jedes einzelnen Films ob dieser nun um 21:55 oder 22:05 endet? Zweifelhaft

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DerCaveman  29.12.2023, 03:36
@NicoNRW

Also bitte! Die Kinobetreiber wissen doch ganz genau, wann die jeweilige Vorstellung endet.

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NicoNRW  29.12.2023, 03:37
@DerCaveman

Der Betreiber vielleicht aber sicher nicht jeder einzelne Kino Mitarbeiter sie meistens eh nur Aushilfsweise dort arbeiten oder neben dem Studium. Du tust so als würde vor jedem Kino um 22 Uhr die Polizei stehen und alle kontrollieren die raus kommen

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DerCaveman  29.12.2023, 03:50
@NicoNRW

Natuerlich kennt auch das Personal die jeweiligen Zeitplaene. Die muessen ja wissen, wann welche Positionen zu besetzen sind. Ausserdem kennen sie die natuerlich auch, um die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten zu koennen.

Du tust so als würde vor jedem Kino um 22 Uhr die Polizei stehen und alle kontrollieren die raus kommen

Noch einmal: Es geht gar nicht ums Rauskommen, sondern darum, ob sie ueberhaupt rein gelassen werden duerfen. Sie duerfen auch nicht um 21 Uhr in einer Vorstellung sitzen, die erst nach 22 Uhr endet.

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Ich würde mal da anrufen und nachfragen oder ne email schreiben. Ist bestimmt unterschiedlich.

hydrahydra  28.12.2023, 22:33

Das Kino wird sicherlich nicht antworten, dass sie gegen das Gesetz verstoßen. Kann nämlich sehr teuer werden.

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