Kino mit 16 ab 23?

123Juulia123  09.11.2023, 14:22

Wie alt bist du?

Fxhler 
Fragesteller
 09.11.2023, 14:23

17

und der kumpel volljährig

5 Antworten

Wenn der Film ab 16 ist, sollte es doch kein Problem sein, dass Du in den Film kannst. Warum solltest Du um diese Zeit nicht im Kino sein dürfen?

Krawallbotz  09.11.2023, 14:25

Weil das Jugendschutzgesetz dies so vorschreibt

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Oma1705  09.11.2023, 14:28
@Krawallbotz

Echt? Ich habe gelesen, dass Jugendliche ab 16 bis 24 Uhr ins Kino dürfen.

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Krawallbotz  09.11.2023, 14:28
@Oma1705

Ja- aber welcher Film läuft nur 1 Std ?

Er beginnt ja erst um 23:00

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Oma1705  09.11.2023, 14:29
@Krawallbotz

FS schreibt nicht, wie lange der Film läuft. Er könnte auch tatsächlich nur bis 24 Uhr laufen.

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Krawallbotz  09.11.2023, 14:32
@Oma1705

Dann suche mir mal einen Kinofilm raus, der nur eine Spieldauer von 60 Minuten hat.... bin gespannt.

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Das ist gar kein Problem. Auf der Homepage vom Kino gibt es dort wo im FSK ein Formular für die Erziehungsbeauftragung ausdrucken und dort können sie deinen Kumpel als Erziehungsberechtige Person eintragen das er für dich ab 0 Uhr zuständig ist. Damit geht dann alles in Ordnung.

Woher ich das weiß:Hobby – Großer Horrorfilm Fan

Nein, darfst du nicht.

Da der Film nach 24Uhr endet.

DerCaveman  09.11.2023, 14:41

Mit "Muttizettel" fuer die volljaehrige Begleitperson darf er rein.

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DerCaveman  09.11.2023, 16:17
@TJDettweiler

Es geht nicht um die FSK Freigabe (JuSchG § 11 Abs. 1 und 2), sondern um die Uhrzeit (JuSchG § 11 Abs. 3).

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TJDettweiler  09.11.2023, 16:21
@DerCaveman

Ja, ein unter 18 Jähriger muss ohne die Eltern das Kino um 0:00 Uhr verlassen haben. Jugendschutzgesetz. Der Film endet nach 0:00 Uhr deshalb wird er diese Vorstellung nicht sehen dürfen.

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DerCaveman  09.11.2023, 16:26
@TJDettweiler

In Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf er auch laenger (JuSchG § 11 Abs. 3).

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TJDettweiler  09.11.2023, 16:44
@DerCaveman

Personensorgeberechtigt ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. In der Regel sind das die Eltern oder zb Pflegeeltern, Großeltern

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DerCaveman  10.11.2023, 00:22
@TJDettweiler

Das weiss ich. Aber was willst du uns damit sagen?

Hier muss es ja gar nicht unbedingt eine personensorgeberechtigte Begleitperson sein, es reicht auch eine erziehungsbeauftragte. Und die kann der volljaehrige Kumpel sein, wenn die Eltern des FS diesem den Erziehungsauftrag erteilen und das dann mit einem "Muttizettel" im Kino nachgewiesen werden kann. Dann darf der Siebzehnjaehrige auch dann in den FSK 16 Film eingelassen werden, wenn die Vorfuehrung erst nach 24 Uhr endet.

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TJDettweiler  10.11.2023, 04:30
@DerCaveman

Weshalb trollst du als Communityexperte eigentlich so rum?

Es steht groß und breit in der Verlinkung die ich dir vor 11 Stunden verlinkt habe. Darin steht:

ES ABSOLUT KEINE AUSNAHMEN! Es gelten weder Begleitpersonen noch die Erlaubnis der Eltern!
Neben den FSK-Richtlinien sind auch bestimmte Zeitvorgaben einzuhalten. Minderjährige Kinobesucher ab 6 bis einschließlich 13 Jahren sind verpflichtet das Kinogebäude um 20 Uhr, Kinobesucher ab 14 bis einschließlich 15 Jahren um 22 Uhr und Kinobesucher ab 16 bis einschließlich 17Jahren um 24 Uhr zu verlassen!

Das ist im übrigen auch auf Konzerten so und Gaststätten, Clubs, Festivals usw

Liebe Kinogäste, Liebe Eltern,
bitte achtet auf die jeweilige FSK Kennzeichnung der Filme, die Ihr gerne anschauen wollt. Da uns Jugendschutz sehr wichtig ist und wir auch zur Einhaltung verpflichtet sind, kontrollieren wir im Zweifelsfall den Ausweis schon beim Ticketkauf und nochmal beim Einlass in den Saal. Eine Erlaubnis der Eltern, egal in welcher Form, reicht hier nicht.
Bitte auch beachten wenn Kinder/Jugendliche eine Vorstellung alleine besuchen:
Neben den FSK-Richtlinien sind auch bestimmte Zeitvorgaben einzuhalten. Minderjährige Kinobesucher ab 6 bis einschließlich 13 Jahren sind verpflichtet das Kinogebäude um 20 Uhr, Kinobesucher ab 14 bis einschließlich 15 Jahren um 22 Uhr und Kinobesucher ab 16 bis einschließlich 17Jahren um 24 Uhr zu verlassen!
 
Ausnahmen gibt es jedoch:
FSK 12: Kinder ab 6 Jahren, aber unter 12 Jahren, dürfen den jeweiligen Film in Begleitung eines Erziehungsberechtigten anschauen. Der Erziehungsberechtigte kann aber via "Muttizettel" eine andere volljährige Person bestimmen, die an der Stelle der Eltern die Begleitung übernimmt. Hierfür ist natürlich der "Muttizettel" auszufüllen und der Personalausweis vorzuzeigen. Den "Muttizettel" finden sie im Anschluss zum Ausdrucken. BEISPIEL: Ein Kindergeburtstag im Kino, die Kinder sind alle um die 10 Jahre alt, möchten aber in eine Filmvorstellung mit FSK 12 gehen. Ein Elternteil eines Kindes kommt daher mit in die Vorstellung. Damit diese Person offiziell bzw rechtlich als Begleitperson gilt, muss der "Muttizettel" für alle Kinder ausgefüllt werden, von denen die Begleitperson kein Elternteil ist.
ZEITVORGABEN: Ist die FSK erfüllt, gelten dennoch Zeitvorgaben, in denen Kinder bzw Jugendliche sich ohne Begleitung einen Film anschauen dürfen. In Begleitung eines Elternteils gelten diese Zeitvorgaben allerdings nicht. Auch hier ist es möglich eine volljährige Person als Begleitperson zu bestimmen, auch hier gilt: "Muttizettel" vorab ausfüllen und Personalausweis mitbringen! BEISPIEL: Ein Kind, 12 Jahre alt, würde gerne in die 20:00Uhr Vorstellung eines FSK 12 Films gehen. Um 20:00 Uhr darf das Kind nicht mehr ohne Begleitperson im Kino sein, die Eltern haben keine Zeit es zu begleiten. Der volljährige Bruder möchte gern mitgehen. Dann ist es möglich, jedoch muss er via "Muttischein" als Begleitperson beauftragt werden.
ACHTUNG! BEI FSK 16 & FSK 18 GIBT ES ABSOLUT KEINE AUSNAHMEN! Es gelten weder Begleitpersonen noch die Erlaubnis der Eltern! Hier ist es zwingend notwendig, dass jeder Besucher diese FSK erfüllt! Kurz gesagt JEDER Gast, der einen Film mit FSK 16 anschauen will, muss mindestens 16 Jahre alt, bei FSK 18 mindestens 18 Jahre alt sein!
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DerCaveman  10.11.2023, 04:35
@TJDettweiler

Da haben wir es doch sogar in dem von dir gefundenen Text:

ZEITVORGABEN: Ist die FSK erfüllt, gelten dennoch Zeitvorgaben, in denen Kinder bzw Jugendliche sich ohne Begleitung einen Film anschauen dürfen. In Begleitung eines Elternteils gelten diese Zeitvorgaben allerdings nicht. Auch hier ist es möglich eine volljährige Person als Begleitperson zu bestimmen, auch hier gilt: "Muttizettel" vorab ausfüllen und Personalausweis mitbringen! BEISPIEL: Ein Kind, 12 Jahre alt, würde gerne in die 20:00Uhr Vorstellung eines FSK 12 Films gehen. Um 20:00 Uhr darf das Kind nicht mehr ohne Begleitperson im Kino sein, die Eltern haben keine Zeit es zu begleiten. Der volljährige Bruder möchte gern mitgehen. Dann ist es möglich, jedoch muss er via "Muttischein" als Begleitperson beauftragt werden.
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TJDettweiler  10.11.2023, 04:43
@DerCaveman

Seit wann handelt es sich hier um einen fsk 12 Film? Seit wann läuft ein fsk 12 Film in der Spätvorstellung?

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DerCaveman  10.11.2023, 04:50
@TJDettweiler

Es handelt sich nicht um einen FSK 12 Film, sondern um einen FSK 16. Die Regelungen bezueglich der Uhrzeit haben allerdings ueberhaupt nichts mit der jeweiligen FSK Freigabe zu tun sondern gelten fuer alle FSK Freigaben.

Lies es doch einfach im Gesetz nach. Den Text des  § 11 Abs. 3 JuSchG hatte ich ja bereits an anderer Stelle zitiert. Vielleicht verstehst du es dann.

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TJDettweiler  10.11.2023, 05:02
@DerCaveman

Es hat auch keiner behauptet dass der Fragesteller mit seinen 17 Jahren den fsk 16 Film nicht sehen dürfe.

In der Frage geht es darum dass der Fragesteller in eine Vorstellung ab 23:30 bzw 23:00 Uhr möchte und das funktioniert mit dem Muttizettel nicht.

Das funktioniert auch auf einem Konzert nicht, in einer Disko nicht und auch auf einem Festival nicht.

Das Gesetz sagt dass er um 0:00 Uhr das Kino zu verlassen hat.

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DerCaveman  10.11.2023, 05:07
@TJDettweiler
In der Frage geht es darum dass der Fragesteller in eine Vorstellung ab 23:30 bzw 23:00 Uhr möchte und das funktioniert mit dem Muttizettel nicht.

Allein der Muttizettel reicht natuerlich nicht aus. Es ist schon auch noch eine mindestens erziehungsbeauftragte Begleitperson erforderlich. Die hat er aber mit dem volljaehrigen Kumpel (wenn seine Eltern diesen mit dem Erziehungsauftrag ausstatten). Dann spielt die Uhrzeit keine Rolle mehr und er darf rein.

Auf deine Behauptung bezueglich Discos, Konzerten und Festivals gehe ich mal lieber gar nicht erst ein. Da wird es naemlich noch komplizierter und das wuerde dann zu einer Diskussion fuehren, die ich mir gern ersparen moechte.

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TJDettweiler  10.11.2023, 05:10
@DerCaveman
Allein der Muttizettel reicht natuerlich nicht aus. Es ist schon auch noch eine mindestens erziehungsbeauftragte Begleitperson erforderlich. Die hat er aber mit dem volljaehrigen Kumpel (wenn seine Eltern diesen mit dem Erziehungsauftrag ausstatten). Dann spielt die Uhrzeit keine Rolle mehr und er darf rein.

Nein, eine Erziehungsbeauftragte Begleitperson ziehst du ir jetzt hier aus deiner Fantasie. Davon steht nirgends etwas. Ich weiß auch nicht was das sein sollte

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DerCaveman  10.11.2023, 05:13
@TJDettweiler
Nein, eine Erziehungsbeauftragte ziehst du ir jetzt hier aus deiner Fantasie. Davon steht nirgends etwas

Es steht genau so im Gesetz. JuSchG § 11 Abs. 3. Lies es halt selbst dort nach.

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TJDettweiler  10.11.2023, 05:17
@DerCaveman

Ich lese

2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet sind.

Ich komme mir echt vor wie so ein Wiederkäuer. Bei Filmen mit fsk 0 und fsk 12. hier handelt es sich um einen Film mit fsk 16

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DerCaveman  10.11.2023, 05:19
@TJDettweiler

Schon wieder zitierst du Absatz 2. Es geht hier aber gar nicht um Absatz 2, sondern um Absatz 3 des gleichen Paragrafen.

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TJDettweiler  10.11.2023, 05:22
@DerCaveman

Ok, im absatz 3

3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden 
1.
Kindern unter sechs Jahren,
2.
Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
3.
Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
4.
Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.

Oh, da steht ja explizit dass die Vorraussetzungen in Absatz 1 zu beachten sind.

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TJDettweiler  10.11.2023, 05:27
@DerCaveman

Richtig. Ein FSK 12 und FSK 0, 6 Film läuft niemals in der Spätvorstellung.

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Wie alt dein Kumpel ist spielt keine Rolle. Muttizettel gibts nur auf Konzerten aber mit der Uhrzeit sieht es schlecht aus. Weil der Gesetzgeber sagt du musst um 0:00 Uhr gehen. Geht lieber früher

Oder rufe am besten in dem Kino an in das ihr geht und fragt da nach.

DerCaveman  09.11.2023, 16:32
Muttizettel gibts nur auf Konzerten

Und fuer Gaststaetten, Clubs, Tanzveranstaltungen und eben auch fuer Kinos.

Mit Muttizettel und entsprechender Begleitperson gelten die Uhrzeitbeschraenkungen im Kino nicht mehr.

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TJDettweiler  09.11.2023, 16:40
@DerCaveman
Und fuer Gaststaetten, Clubs, Tanzveranstaltungen und eben auch fuer Kinos. 

Nochmal. Der Muttizettel ist nur für Filme mit fsk 0 und fsk 12 gesetzlich erlaubt.

Mit Muttizettel und entsprechender Begleitperson gelten die Uhrzeitbeschraenkungen im Kino nicht mehr.

Der Fragesteller geht in keinen Film mit fsk 12 oder fsk 0

Bei fsk 16 Filmen ist ein Muttizettel nicht rechtsgültig

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DerCaveman  10.11.2023, 00:13
@TJDettweiler

Noch einmal: Es geht nicht um die FSK Altersfreigabe (er ist 17 und will in einen Film ab 16), sondern darum, dass er ohne personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Begleitperson nicht in Vorfuehrugen eingelassen werden darf, die nach 24 Uhr enden. Mit einer entsprechenden Begleitperson darf er es aber und wenn es sich bei dieser um eine erziehungsbeauftrage handelt, braucht er fuer diese auch einen "Muttizettel".

Es geht hier also nicht um die in den Absaetzen 1 und 2 des § 11 JuSchG geregelten Altersfreigaben, sondern um die in Absatz 3 des gleichen Paragrafen geregelten uhrzeitabhaengigen Regelungen.

Abs. 3 des § 11 JuSchG lautet:

 Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
1.Kindern unter sechs Jahren,
2.Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
3.Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
4.Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.
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TJDettweiler  10.11.2023, 04:36
@DerCaveman
Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
Sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
1.Kindern unter sechs Jahren,
2.Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
3.Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
4.Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.

Und eine Sorgeberechtigte und Personenberechtigte Person sind Eltern, Großßeltern oder Pflegeeltern: Nimanden mit"Muttizettelberechtigung" kein Freund, Cousin, Bruder

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DerCaveman  10.11.2023, 04:57
@TJDettweiler

Es muss aber nun mal keine personensorgeberechtigte Begleitperson sein. Eine erziehungsbeauftrage reicht voellig aus. Wer eine erziehungsbeauftragte Person ist, definiert JuSchG § 1 Nr. 4:

Im Sinne dieses Gesetzes [...]
4.ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.

Es kann also auch der volljaehrige Kumpel sein.

Angesichts der Vehemenz, mit der du deine Ansicht hier vertrittst, hatte ich eigentlich angenommen, dass dir der Unterschied zwischen einer Personensorgeberechtigung und einer Erziehungsbeauftragung bekannt ist. Da hatte ich mich aber wohl getaeuscht.

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TJDettweiler  10.11.2023, 05:05
@DerCaveman

Nein, eine Erziehungsberechtigte Person reicht nicht aus. Nicht im Kino und nicht im Club. Eine Person unter 18 muss ab 0:00 Uhr gegen

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DerCaveman  10.11.2023, 05:10
@TJDettweiler
Nein, eine Erziehungsberechtigte Person reicht nicht aus.

Aber natuerlich reicht eine erziehungsbeauftragte (nicht "erziehungsberechtigte"!) aus. Es steht doch ausdruecklich im Gesetz: "nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ..."

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DerCaveman  10.11.2023, 05:17
@TJDettweiler

Das mit FSK 12 steht in JuScG § 11 Absatz 2. Die Regelungen hinsichtlich der Uhrzeiten stehen jedoch in Absatz 3. Da steht aber nichts von FSK 12. Das gilt unabhaengig von den FSK Klasssen.

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TJDettweiler  10.11.2023, 05:47
@DerCaveman

Habe ich, ich kenne das Jugendschutzgesetzgesetz. Ich war auch mit Jugendlichen mit Muttizettel schon selbst auf Festivals. Deshalb weiß ich was geht und was nicht. Auf ne Veranstaltung oder ins Kino wenn es erst nach 00:00 Uhr endet geht unter 18 Jahren nicht

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DerCaveman  10.11.2023, 05:49
@TJDettweiler
 ich kenne das Jugendschutzgesetzgesetz

Na ja, sieht eigentlich ganz und gar nicht danach aus. Aber wenn du meinst ...

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Du bist also 17 und dein Kumpel ist volljaehrig. Dann brauchst du einen "Muttizettel", mit dem deine Eltern deinen dich begleitenden Kumpel mit dem Erziehungsauftrag ausstatten. Auf der Website des Kinos sollte ein entsprechender Vordruck zum Download bereitstehen.