Kennt sich jemand in Schulrecht aus?

6 Antworten

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Normalerweise ist das Ländersache, wie das geregelt wird.

Soll heissen, dass die meisten (Bundesländer) keine verpflichtenden Gegenstände als Lernmittel vorschreiben-, dies jedoch die Eltern entscheiden lassen.

Die Zutaten eines Kuchens dürften jedoch so gering ausfallen, dass es keine Schwierigkeiten geben sollte, diese selbst (Schüler) mitzubringen.

Beispiel Baden Württemberg

Die Lernmittelfreiheit hat in unserem Land Verfassungsrang: „Unterricht und Lernmittel an den öffentlichen Schulen sind unentgeltlich“. So bestimmt es die Landesverfassung in Artikel 14 Absatz 2. Konkretisiert wird dies im Schulgesetz (§§ 93, 94): In den öffentlichen Schulen „… hat der Schulträger den Schülern alle notwendigen Lernmittel mit Ausnahme von Gegenständen geringen Wertes leihweise zu überlassen, sofern die Lernmittel nicht von den Erziehungsberechtigten oder den Schülern selbst beschafft werden; ausnahmsweise werden sie zum Verbrauch überlassen, wenn Art oder Zweckbestimmung des Lernmittels eine Leihe ausschließen. Gegenstände, die auch außerhalb des Unterrichts gebräuchlich sind, gelten nicht als Lernmittel.“

HaraldDerDri238 
Fragesteller
 22.01.2024, 10:06

Kennst du einen bestimmten Artikel, der das verbietet, eil an sich wären das wahrscheinlich 15-30 Euro für den ganzen Kurs.

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KittyCat2909  22.01.2024, 18:17
@HaraldDerDri238

Hier findest du einige Urteile im Bezug auf Kosten und wer diese zu tragen hat

ABER- dies sind Landes (Bundesland) abhängig.

Prinzipiell so scheint es, sind die Schulen selbst dazu verpflichtet gefordertes Material zu stellen.

Trotzdem, 'versuchen' viele Schulen, dies an die Eltern abzugeben, da die vom Staat gestellten Geldwerten Mittel begrenzt sind.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VGH%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=23.01.2001&Aktenzeichen=9%20S%20331/00

Die entsprechenden Gesetze durch das Kultusminesterium findest du unter §SCHULG

Immer wieder hört man von einer Bagatell-Grenze von einem oder zwei Euro. Alles, was unter dieser Preisgrenze liegt, müssten die Eltern kaufen. Stimmt das?
Es gibt keine klar festgelegte Bagatell-Grenze. In den 1950er-Jahren war sie mal auf eine D-Mark beziffert worden.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim von 2001 vermerkte nur, dass ein strittiger Roman-Kauf für 9,90 DM nicht unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt. „Eine Bagatell-Grenze gibt es im Schulgesetz nicht mehr“, erklärt das Kultusministerium. Durch die Köpfe geistert sie aber hartnäckig. Manche Eltern, Lehrer und Kommunen schreiben den zumutbaren Bagatell-Betrag im Geiste mit Inflationsraten fort.
Wer muss das Geld für die Lernmittel überhaupt bereitstellen?
Dafür sind die Schulträger, also die Städte, Gemeinden und Kreise zuständig. Sie weisen den Schulen ein Budget zu. Schneider warnt deshalb davor, den Ärger an den Lehrkräften auszulassen. „Die Schulträger müssen dafür sorgen, dass die Schulmittelfreiheit umgesetzt wird“, betont er. Sie bekommen auch Zuweisungen vom Land für den kostspieligen Schulbetrieb. Pro Realschüler sind das zum Beispiel 1.027 Euro pro Jahr. Reichen die Budgets nicht, müssten die Schulträger eben mit dem Land neu verhandeln. Das Kultusministerium wiederum sieht die kommunalen Träger in der Pflicht: Das Argument, das Budget reiche nicht für kostenfreie Lernmittel, ändere „nichts am gesetzlichen Grundsatz“.

Wie erwähnt ist dies Ländersache! Welches für dich zuständig ist, weisst nur du, da du nicht genannt hast, wo du lebst.

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Haushalts und Backkurse sind eigentlich freiwillige Kurse. Sofern du dich dafür Anmeldest, war dir von Anfang an klar, das du ggf einen Obulus zahlen mußt.

Verträge sind einzuhalten. So eine Eintragung in einen Kurs ist ein Vertrag, die Kosten sind also von dir zu erbringen, sofern du bei Eintragung in den Kurs darüber aufgeklärt wurdest.

Zwingen kann dich sicher niemand. Was der Rest der Gruppe davon zu halten hat, dürfte allerdings dann klar sein. Wenig sozalverträglich eben.

Nimmst du denn etwas an, wenn jemand anderes etwas mitbringt?

HaraldDerDri238 
Fragesteller
 22.01.2024, 09:51

Es hat seit 4 Jahren nicht mehr jemand was mitgebracht, in der Oberstufe erst recht nicht

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Das hat nichts mit Schulrecht zu tun.

Wenn am Anfang des Kurses gesagt wurde das jeder einen Kuchen für den Kurs mitbringen soll der irgendeine bestimmte Tätigkeit getan hat (oder nicht getan hat) und du einen von diesen Kuchen angenommen und gegessen hast dann hast du dieser Regel zugestimmt und zumindest die Verpflichtung auch so etwas zu bringen wenn du diese Tätigkeit (nicht) gemacht hast.

Zwingen kann dich keiner aber wenn du es nicht machst isses halt doof und du wirst dir damit keine Freunde machen.

Ich würde auch sagen das es kein Kuchen sein muss sondern auch ne Grosse Tüte Gummibärchen funktioniert. Oder am besten diese kleinen Tütchen von denen du sicherstellen solltest das jeder so ein Tütchen bekommt. Eine kleine (normale) Tüte reicht aber sicher nicht.
Ausser natürlich es ist ein Backkurs dann solltest du aufjedenfall einen Kuchen bringen.

Eine Grosse Tüte Gummibärchen oder auch eine Grosse Dose das alle reinlangen können ist für unter 10€ zu bekommen.

Solche Details werden sehr selten in Gesetzen oder Verordnungen geregelt. Selbstverständlich hat kein Lehrer das Recht, einen Schüler aufzufordern, einen Kuchen zu backen. Und auch nicht, dafür Geld auszugeben. Und von Zwang wollen wir gar nicht reden. Das würde nämlich bedeuten, dass er Dir irgendeine Art Strafe aufbrummt, wenn Du den Kuchen nicht mitbringst.

So lange er das nicht macht, kann man auch nicht von Zwang im rechtlichen Sinne sprechen. Er mag Dich auf die eine oder andere Art unter Druck setzen, aber in solchen Fällen lernt man, «Nein» zu sagen.

Gruß Matti