Kennt jemand die Bewerbunsgfrist für die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher?

3 Antworten

Die Bewerbungsfrist für 2019 ist längst abgelaufen, da die Ausbildung 2019 bereits angefangen hat.

Üblicherweise ist diese eine aufbauende Ausbildung innerhalb der Justiz, auch in NRW. Dazu muss man bereits (mindestens) eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im mittleren Dienst, also als Justizfachangestellte/r haben + mindestens drei Jahre Berufserfahrung. Manchmal wird das in NRW zusätzlich auch als "Quereinstieg" angeboten, da darf man sich dann auch mit einer Ausbildung im kaufmännischen und finanzwirtschaftlichen Bereich + drei Jahre Berufserfahrung bewerben. So wurde dies zum 1.1.2019 zusätzlich angeboten, die Bewerbungsfrist war da bis März 2018.

Infos findest du auf dem Justizportal NRW, bewerben kannst du dich nur, wenn du die o.g. Mindestvoraussetzungen und die entsprechende Ausbildung bereits absolviert hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Welche Vorbildung und welche Berufserfahrung hast du?

Erfüllst du überhaupt die Voraussetzungen, um dich für die spezialisierte Gerichtsvollzieher-Ausbildung bewerben zu können?

Was hast du denn für eine Vorbildung? In Thüringen kann man nur Gerichtsvollzieher werden, wenn man bereits eine Vorausbildung oder ein Vorstudium fürs Gericht hat, also Justizsekretär oder Rechtspfleger.