Kann Vorbesitzer pferd wieder wegnehmen?
Hey ich wollte mal fragen ob ein Vorbesitzer sein Pferd einfach so wieder zurück nehmen kann. Wenn der Vertrag nur mündlich gemacht wurde und das gelb bar bezahlt. Den pferde pass ist vorhanden Frage für eine freundin
6 Antworten
Kommt auf den Vertrag an.
Man kann Verträge schwebend unwirksam aussprechen.
Grundsätzlich natürlich nicht. Muss man aber beweisen können - Wer kauft denn heute noch ein Pferd ohne schriftlichen Vertrag? Bei den tausenden Mustern, die es gibt, ist das schlichtweg selten dämlich .
Der Pass sagt gar nix aus und gehört lediglich zum Pferd.
Bei den tausenden Mustern, die es gibt, ist das schlichtweg selten dämlich
Nicht so selten, das Mitbesitzer/ Käufer /Verkäufer/ Erben auftauchen.
Aussage gegen Aussage, hören sagen etc.
Deswegen solche Verträge IMMER schriftlich abschließen. Jetzt steht Aussage gegen Aussage. Allerdings wurde das Geld bezahlt, daher ist auch der mündlich geschlossene Vertrag rechtskräftig mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zu stande gekommen. Das muss man jetzt nur noch beweisen können, und da wird es schwierig.
Pass ist irrelevant, der ist kein Besitznachweisdokument.
Es zählt lediglich der Kaufvertrag und/ oder die Besitzurkunde.
Ist beides nicht vorhanden, kann der Vertrag als unwirksam geltend gemacht werden. Setzt halt schriftlich was auf und gut ist es.
Auch ein Mündlicher Vertrag zählt, erst recht, wenn schon bezahlt wurde.
Der Vertrag war nur mündlich