Pferd hat eine Chipnummer aber keinen Pass?

5 Antworten

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So darfst Du das auf keinen Fall machen! Der jetzige Verkäufer ist verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse erst einmal glasklar zu sichern. Er muss einen neuen Equidenpass und einen Eigentumsbeweis beschaffen. Vielleicht mit Hilfe einer Abtretungserklärung des wahren Besitzers. Auf jeden Fall mit Hife eines Notars. 

Er darf das Pferd nicht einfach so verkaufen. Wenn die Sachlage so ist, wie beschrieben, dann bekommt er höchstwahrscheinlich recht und kann dann alle erforderlichen Schritte einleiten. Aber bevor die Rechtslage nicht geklärt ist, würde ich das Pferd nicht kaufen. 

Sallyvita  30.08.2017, 17:15

Herzlichen Dank - darüber freue ich mich sehr! Und ich hoffe, die Geschichte geht gut für Dich aus!

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Hallo W.,

das klingt seltsam und ich würde bei so einem Kauf sehr vorsichtig vorgehen! Nicht dass Du in den Ärger mit hinein gezogen wirst.

LG, Hourriyah

Der Stallbesitzer kann nich teinfach ein Pferd "nehmen" das ihm nicht gehört und verkaufen. Das klingt absolut dubios. Und dass der Stallbesitzer den Besitzer des Pferdes nicht kennt, glaubst du doch selber nicht. Der muß doch wissen, wer das Pferd eingestellt hat. Der Chip muß das auch ausgeben, der wird ja wohl irgendwo registriert sein.

Lass die Finger von dem Pferd, solange du den wahren Eigentümer nicht kennst. 

Ich habe es woanders schon kommentiert, es ist ganz üblich, dass Pferde in das Eigentum des Stallbesitzers übergehen, wenn die Miete nicht beglichen wird und es kommt häufiger vor als man sich vorstellen kann, dass ein Pferdebesitzer durchbrennt, ohne sich drum zu kümmern, was aus seinem Vierbeiner wird. Da hilft die Adresse, mit der er den Einstellvertrag unterschrieben hat, oft auch nichts mehr. Allerdings muss der Vertrag halt wirklich ganz klar regeln, wann der Verzug es rechtfertig, dass er das volle Recht an dem Tier hat, inklusive dem Recht es zu verkaufen. Regelt er das nicht, muss er es behalten, nicht dass der säumige Zahler lediglich zu spät zahlt und nach Begleichung seiner Schulden dann plötzlich wieder Ansprüche an dem Tier erhebt. Aber wer den Fall einmal hatte, kümmert sich meist mit Hilfe eines Juristen ganz schnell drum, dass sein Vertrag da wirklich alles absichert.

Papiere wiederherstellen, die dann ja meist nicht vorliegen, ist aber teuer. Da braucht es eine Menge notarieller Beglaubigungen. Ich habe ein Pferd gekauft, das immerhin den Equidenpass hatte, bei dem aber behauptet wurde, es hätte keine Eigentumsurkunde, weil man sie wohl verlegt hatte und nicht finden konnte. Ein Anruf beim Verband, wo mein Pferd eingetragen war, brachte das Ergebnis: Für einen ID-Chip ist mein Pferd zu früh geboren, für das Nichtvorhandensein einer Eigentumsurkunde zu spät. Sprich, als er 1996 geboren wurde, hat man die Fohlen zwar noch nicht gechippt, aber jedes Pferd bekam definitiv die Eigentumsurkunde und somit bin ich auch verpflichtet, eine zu haben. Ich musste ihn so nass machen, dass man durch's Fell durch den Brand gut sehen konnte und diesen sowie alle Abzeichen per Fotos dokumentieren. Das wurde dann mit seiner Lebensnummer aus dem Equidenpass (das wird jetzt bei Dir vermutlich kompliziert) verglichen und ich bekam wieder eine Urkunde. Der Notar hat aber ordentlich gekostet, weil da hat der Vorbesitzer natürlich nicht eingesehen, dass er den zahlt. Der hat das abgetan mit "Du musst das Pferd ja nicht kaufen, dann verkauf ich's halt jemandem, der nicht so viel Geschrei um eine Urkunde macht, ich hab die nicht verloren, der kam ohne zu mir." Es war meine Pflicht, nachzuforschen, wo die auf der Strecke geblieben war.

Eigentlich sollte ein Equidenpass da sein. Denn der muss überprüfbar beim Pferd vorliegen. Die Stallbesitzer verwahren die immer wieder ungern, denn wenn dann ein Pferd schnell transportiert werden muss, z.B. wegen einer Klinikfahrt und sie sind nicht zu erreichen, ist das schwierig. Oder jemand, der auf Kurs oder Turnier fährt, muss erst mal Bescheid geben, dass er am ... um ... den Equidenpass seines Pferdes braucht, für Impfungen oder andere eintragungspflichtige Medikationen muss man ihn sich geben lassen. Das kostet den Stallbetreiber viel Organisationsaufwand, weshalb sie ihren Pferdebesitzern meist einfach nur sagen, dass diese den bei Kontrollen einfach schnell bringen können müssen. Daraus ergibt sich dann aber auch, dass der Pass daheim ist und wer vorhat, sich aus dem Staub zu machen und die Stallmiete einfach nicht mehr zu zahlen und das Pferd dafür zurückzulassen, wird nicht extra noch den Pass abliefern.

Aus welchem Zuchtverband entstammt denn dieses Pferd? Das entscheidet nämlich drüber, wer die Verwaltung der Papiere macht. Bei den meisten Warmblutzuchtverbänden macht's die FN, der Bayerische macht selber und einige Spazialrassenverbände machen auch selbst. Dort kannst mal nachfragen, wie es mit Wiederherstellung der Papiere im speziellen Fall ist, was Du vor allem alles brauchst, um Dein rechtmäßiges Eigentum nachzuweisen. Sicher den Vertrag, der aussagt, dass es ins Eigentum des Stallbetreibers überging plus den Kaufvertrag, der besagt, dass Du dann Eigentum am Pferd übernimmst, aber möglicherweise muss auch noch was beglaubigt unterschriebenes mit eingereicht werden. Wenn Du die Kosten aus dem Verwaltungsakt kennst, kannst leichter entscheiden, wieviel Du bereit bist, für das Pferd noch zu bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Durchgenend Pferdeerfahrung seit 1981



ich bin dabei ein pferd zu kaufen, der ex-Besitzer hat nicht mehr die 'miete' bezahlt und der stallbesitzer hat sich das pferd dann genommen. 



Ist eine Straftat und fällt unter Unterschlagung, was der Stallbetreiber hier abzieht. Wenn er das Pferd verkauft ohne vernünftigen Eigentumsnachweis kommt auch noch Hehlerei dazu: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__259.html 

 Du machst dich wissentlich mitschuldig, wenn du so ein Pferd kaufst und kannst rechtlich belangt werden, was im Übrigen enorme Kosten für dich nach sich zieht, siehe hierzu den oben verlinkten Artikel.

Du benötigst zudem für die Pferdehalterversicherung und Haftpflicht den Eigentumsnachweis, sonst wird dich keine Versicherung aufnehmen.

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Ohne dich jetzt an den Pranger zu stellen, da du wahrscheinlich aus Unwissenheit (schützt aber nicht vor Strafe!) handelst, schlage ich dir folgendes vor:

Mach Bitte den Eigentümer des Tieres aus und verhandle mit ihm einen Preis aus. Biete ggf. dem Betreiber an, einen Teil der Schulden zu tilgen, so dass du ggf hernach weiter einstellen kannst.

Alles andere ist strafbar!


Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dressur bis Klasse S*, über 30 Jahre Erfahrung
wunderfill 
Fragesteller
 16.08.2017, 19:25

Die Frage ist dazu da um den Eigentümer zu finden, habe nach tips gefragt...

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kaltblueterin  16.08.2017, 19:26
@wunderfill

So hört sich das nicht an, eher als wolltest du Tipps, wie man den eig. Eigentümer umgehen kann...

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kaltblueterin  16.08.2017, 19:33
@kaltblueterin

Dann beim ehemaligen Stall nachfragen. Der Verkäufer wird wohl wissen, wo er das Pferd gekauft hat, oder?

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wunderfill 
Fragesteller
 16.08.2017, 19:51

Der jetzige Verkäufer ist Besitzer des Stalls. Der Ex-Besitzer hat sein pferd beim jetzigen Verkäufer untergestellt, trotzdem hat er keine Infos zu dem ex-Besitzer. Sehr dubios.

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kaltblueterin  16.08.2017, 19:57
@wunderfill

Echt? Da gibt´s keinen Einstellvertrag mit Adresse usw?

Hm, dann beim TA nachfragen, ob man über den Chip etwas heraus finden kann, notfalls bei der FN denn die haben die Chipnr. im Equidenpass sicher registriert.

Also, ich find das alles echt irgendwie total unseriös und schleierhaft. Ich hätte da Angst, in irgend welche Machenschaften verwickelt zu werden, ehrlich gesagt.

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wunderfill 
Fragesteller
 16.08.2017, 19:59

Wenn ich schon weiss, dass ich mir das nicht mehr leisten kann, dann würde ich das pferd verkaufen, zu welchem Preis auch immer Hauptsache das pferd wird mir nicht weggenommen und da hab ich nichts davon. Habe die Chipnummer, bin aus Österreich, was ist die FN?

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Baroque  16.08.2017, 20:39

Die Beschlagnahmung des Pferdes bei Säumigkeit der Stallmiete ist ganz üblich in Einstellverträgen, sonst hat der Stallbesitzer ja gar nichts in der Hand. Wenn er zudem in seinem Vertrag geregelt hat, was er mit dem beschlagnahmten Pferd anfangen darf, ob er es weiterverkaufen darf, dann ist das auch kein Problem. Ich kannte mal einen, der hat es versäumt, das klar zu regeln und musste die beschlagnahmten Pferde (und man glaubt gar nicht, wie oft das vorkommt, dass ein Pferdebesitzer unbekannt weg zieht und sein Pferd nicht mitnimmt und die Zahlungen einfach versiegen) alle behalten. Der hatte dann 7 Pferde, bis er endlich seine Verträge neu aufgesetzt hatte.

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kaltblueterin  16.08.2017, 21:00
@Baroque

Es ist rechtswidrig und somit ist auch der Vertrag ungültig. 

Jedem Einsteller bleibt das allseits bekannte Mahnverfahren über Anwalt und Gericht. Dazu braucht es einen Vertrag in dem auch der Halter samt Adresse eingetragen ist. 

Abhandlungen solcher Art sind nicht gesetzeskonform und wenn es spitz auf Knopf geht und der Einsteller falsch aussagt, weil ggf Schwarzgeld geflossen ist (nicht unüblich auf solchen Verhauhöfen) zieht man als Stallbetreiber definitiv den Kürzeren. 

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Baroque  16.08.2017, 21:11
@kaltblueterin

Ich kenne ausschließlich solche Verträge und auch Juristen, die dazu raten, diese Klauseln abzuschließen. Die können doch nicht alle derart falsch liegen. Der Vertrag, den ich momentan mit meinem Stallbetreiber habe, ist definitiv juristisch geprüft und als wasserdicht befunden worden. Den hat eine Einstellerkollegin von mir auch aus Einstellersicht prüfen lassen und alle diese Klauseln sind als gültig und wirksam erklärt worden.

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kaltblueterin  16.08.2017, 21:23
@Baroque



Die können doch nicht alle derart falsch liegen.


Auf den ersten Blick klingt das gut und toll und natürlich auch plausibel. Wer aber tatsächlich mal mit einem Einsteller vor Gericht war (hatte ich auch schon), wird eines Besseren belehrt:

Die salvatorische Klausel. Wenn die Gegenseite das anspricht, hat man, was den "Pfand Pferd" angeht, keine Chance so etwas mit derartigen Mitteln durchzudrücken.

Ich hab´s in meinen Verträgen nicht (mehr) drinstehen, weil hernach der komplette Vertrag angezweifelt wird. Zudem muss ich auch sagen, dass ich selbst diesen Fall erst einmal hatte, aber mir sind durchaus auch andere Höfe bekannt, denen es genau so erging. Es ist m.E. eher so, als dass es sinnvoller wäre, das Pfandrecht auf jeder Rechnung zu drucken, anstatt sich mit halbscharigen Verträgen rumzuschlagen. Das erspart einiges an Ärger und Kosten.


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Bitterkraut  16.08.2017, 21:27
@Baroque

Und da ist auch geregelt, wann das Pferd den Eigentümer wechselt? Nach 3 Säumigen Mieten und das Pferd ist 10 000 wert z.B? Ich denke auch, dass das sittenwidrig wäre.

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kuechentiger  16.08.2017, 22:47
@kaltblueterin

Es gibt das Vermieterpfandrecht. Und offenbar ist es so, dass das auch auf säumige Stallmieter angewendet werden kann.

Allerdings kann der Stallbesitzer in beiden Fällen ein Pfandrecht ausüben, entweder aufgrund von gesetzlichen Regeln (Vermieterpfandrecht) oder aber aufgrund von Vertrag. 

Er kann dann Pferd (und gegebenenfalls auch Zubehör wie etwa Sattel, Hänger, o.ä.) durch öffentliche Versteigerung verwerten lassen. Dies muss dem Eigentümer jedoch zuvor angedroht werden. Nach Ablauf von 1 Monat ab Androhung darf die Verwertung/ Versteigerung dann erfolgen.

Quelle http://www.frag-einen-anwalt.de

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