Kann man sagen, das arglistige Täuschung Betrug ist?

7 Antworten

Der Begriff Bio ist meines Erachtens geschützt, den zu erwerben kostet Zertifizierungsgelder.

Der betrug liegt im qualitativen zweifach, einmal die Güte an sich parallel vermutlich eine kürzere Haltbarkeit als tatsächlich regionale Bioprodukte.

Ein Polizist sagte mir dass betrug nur bei Absichtlichkeit wissentlichkeit vorliegt. Damit wird spannend ob der lokale Gemüseverkäufer xy als Mittäter bzw schadenersatzpflichtiger gilt wenn er selber vom vorlieferantrn getäuscht wurde und nehmen wir Mal an der vorlieferant sei schadenersatzzahlungsunfähig wäre dann eher lokaler Lieferant schadenersatzpflichtig trotz Unwissenheit nach dem Strafrechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Man muss also sehr aufpassen.

Vielleicht einfach mal aufdröseln:

Täuschung entspricht dem "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält" des Betrugsparagraphen.

arglistig entspricht vorsätzlich (ohne Vorsatz ist ein Betrug kein solcher)

Was am Betrug fehlt ist: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen..."

Wenn also die Täuschung aus reiner Boshaftigkeit geschieht, entsteht zwar die Anfechtungsmöglichkeit des §123 BGB aber kein Straftatbestand nach §263 StGB.

Ja, es gibt einen Unterschied zwischen einer arglistigen Täuschung und dem Betrug, auch wenn die Begriffe sehr ähnlich sind.

Die arglistige Täuschung ist ein Begriff aus dem Zivilrecht. Sie berechtigt gem. § 123 BGB zur Anfechtung des Vertrags.

Betrug ist dagegen ein Begriff aus dem Strafrecht. Dieser setzt eine vorsätzliche Täuschung voraus, also eine arglistige Täuschung. Darüber hinaus ist allerdings erforderlich dass der Betrüger auf diese Weise die Absicht hat, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Damit ist wohl jeder Betrug eine arglistige Täuschung aber nicht jede arglistige Täuschung auch ein Betrug.

Damit etwas Betrug ist, muss dem Geschädigten durch die Täuschung ein Vermögensschaden entstanden sein.

Nutzt er also die Werbebotschaft "aus der Region" um ein die Dinger teurer zu verkaufen, könnte der Straftatbestand erfüllt sein.

Patrickhennes  28.07.2021, 23:08

Ich denke das wäre ihre Führung aber kein betrug sofern die tatsächliche Qualität der regionalen gutachterlich überprüft entspricht, 99% der Kunden die die Lüge jedoch enttarnen würden würden wohl nicht dort kaufen

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Das kommt darauf an ...

Ich sehe auf dem Wochenmarkt öfters sowas wie "Aus der Region" und dann kleiner darunter "Herkunftsland: Spanien". Dann dürfte das nur einen wettbewerbsrechtlichen Aspekt haben.

Bzgl. der Differenzierung "arglistige Täuschung" und "Betrug" wäre etwas Eigenrecherche vorab sinnvoll gewesen: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Arglistige_T%C3%A4uschung