Kühlschrank über EBay Kleinanzeigen verschenkt, jetzt wird mir mit Anzeige gedroht?
Ich habe über Ebay Kleinanzeigen meinen funktionsfähigen Kühlschrank verschenkt. Sie waren da und haben sich diesen noch nichtmal richtig angeschaut. Ein Tag vorher war er noch bei mir in Betrieb. Er wurde abgeholt liegend in einem Auto. Mein Hinweis darauf diesen nicht auf den Kühlrost ( oder wie man das nennt) wurde ignoriert. Jetzt drohen sie mir mit Anzeige wegen arglistige Täuschung und Betrug. Soll für alle entstanden Kosten aufkommenund den Kühlschrank wollen sie vor meiner Tür stellen.Ich wollte nur jemanden eine Freude machen und werde jetzt bedroht. Können die echt mich Anzeigen ?
3 Antworten
Klar können sie Dich anzeigen, jeder kann jeden wegen Straftaten oder dem Verdacht auf Straftaten anzeigen. Allerdings braucht man dazu einen Grund und der fehlt in deinem Fall. Deshalb wird jede Anzeige im Sande verlaufen denn Du hast keine Straftat begangen.
Es besteht ein Schenkunsvertrag zwischen Euch, aber kein Anspruch auf ein funktionsfähiges Geschenk, zumindest nicht seit dem das Eigentum am Kühlschrank auf den Beschenkten übergegangen ist und das war der Zeitpunkt der Übergabe. Dir den Kühlschrank jetzt vor die Tür zu stellen, wäre unerlaubte Müllentsorgung. Keine Straftat aber zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Das kann doch nur ein Witz sein. Verschenkt man einen Kühlschrank und der droht hinterher weil er so blöd war es nicht senkrecht zu transportieren. Und will hinterher noch Kohle rausholen und den vor die Tür stellen. Gibt’s doch nicht.
Schreib oder sag ihm am Telefon folgendes:
1. Der Kühlschrank hat vorher funktioniert. Habe Zeugen.
2. Es war ein Geschenk. Ohne Gegenleistung. Ohne Vertrag, Garantie oder Kaufvertrag.
3. Ein Kühlschrank wird nicht im liegen transportiert. Habe es gesehen. Ist ihr Fehler.
4. Noch eine Zeile oder Ein Wort dann zeige ich Sie an wegen nötigung
5. Sollten Sie einen Fuß in mein Grundstück nochmal betretet dann zeige ich sie an wegen Hausfriedensbruch
Zu 2.
Es gibt keinen Eigentumsübergang ohne Vertrag. Wenn eine Sache auf rechtmäßige Weise den Eigentümer wechselt, entsteht grundsätzlich ein Vertrag. Wenn dabei nichts weiter vereinbart wird, gilt das Schuldrecht des BGB das jede Art alltäglicher Verträge regelt.
In diesem Fall ist ein rechtsverbindlicher Schenkunsvertrag entstanden.
Ja, sicherlich.