Rechtliche Möglichkeiten? Ist das eine arglistige Täuschung?

7 Antworten

Da eine solche Vereinbarung vermutlich sittenwidrig sein duerfte und ausserdem auch noch zu Lasten eines Dritten geschlossen wurde (dem Kind), ist sie unwirksam. Der Vater ist dem Kind gegenueber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet

Hackebeil96  24.01.2020, 11:40
ausserdem auch noch zu Lasten eines Dritten geschlossen wurde (dem Kind)

Verträge zulasten nicht rechtsfähiger Träger können doch gar keinen Nachteil begründen, weswegen es der Unwirksamkeit eigentlich nicht bedarf. Oder seh ich das falsch?

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Kein Verhütungsmittel mit Ausnahme der irreversiblen (z.B. Sterilisation, Kastration) wirkt zu 100%. Somit besteht immer eine geringe Chance, schwanger werden zu können.

Außerdem können Spermien einige Tage lang im Körper überleben. Wenn dann beispielsweise sich die Frau mit Magen-Darm ansteckt oder die Pille vergessen wird und es damit nach dem Sex zu keinem zuverlässigen Schutz durch die Pille kommt, liegt da wohl kaum eine Täuschung vor.

Generell muss die Schuld bewiesen werden, nicht die Unschuld. Wie willst du das nachweisen, dass die Pille absichtlich nicht genommen wurde?

Was wäre, wenn der Mann die Frau absichtlich mit Magen-Darm angesteckt hat, damit der Schutz vor Schwangerschaft nicht mehr gewährleistet wird, um ihr ein Kind unterzujubeln, das sie wegen dem Vertrag selbst versorgen müsste? So als Denkzettel oder Rache?

Unterhaltsanspruch hat das Kind. Und von irgendeinem Geld müssen Mutter und Kind ja leben. Das Jugendamt hält dann erst mal beim Vater die Hand auf, weil so ein Vertrag letztendlich sittenwidrig ist, da er nur auf den Nachteil eines der Vertragspartner aus ist.

Wenn eine Frau dumm genug ist, sowas zu unterschreiben, dann hält sich sich wahrscheinlich dran. Ist sie klug genug, weil der Vertrag eh nichtig ist, dann hast einen Wisch Papier, der weniger wert als Klopapier ist :-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mutter dreier Kinder

Der Mann muss Unterhalt zahlen.

Für das Kind kann auf Unterhalt nicht verzichtet werden! Das ergibt sich bereits aus §1614 BGB. Wie sie das letztendlich intern regeln interessiert Niemanden. Aber er hätte mehr als schlechte Karten, wenn sie Unterhaltsansprüche für das Kind und sich selbst an ihn stellen würde.

Mal abgesehen davon, dass es auch recht schwer nachweisbar wäre (wenn nicht sogar unmöglich), dass die Frau z.B. "absichtlich" die Pille vergessen hat.

Wären die Beiden verheiratet, dann könnte sogar ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich sittenwidrig sein, wenn die Frau bei Unterzeichnung bereits schwanger war. Denn damit würde sich der Ehemann aus der Verantwortung ziehen, wissentlich, dass sie für einige Zeit nicht arbeiten kann und damit auf staatliche Hilfe angewiesen wäre.

https://www.datentransfer24.de/verzicht-auf-unterhalt.html

Der Vertrag ist ungültig.

Selbst wenn die Frau diesen einhält und keinen Unterhalt fordert, kann das Kind, sobald es 18 ist den Unterhalt nachfordern.

Auch, wenn die Frau in Finanzielle Schwierigkeiten gerät, und Gelder vom Staat haben will(ALG2/Grundsicherung) wird sie aufgefordert, den Unterhalt für das Kind vom Mann zu fordern und er müsste zahlen