Widerrufsrecht trotz erloschenem Widerufsrecht, da arglistige Täuschung?

5 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt
“hiermit stimme ich zu, dass copecart mit der ausführung des vertrages vor ablauf der widerrufsfrist beginnt. ich habe kenntnis, dass ich mit dieser zustimmung mit beginn der ausführung des vertrages mein widerrufsrecht verliere.”

Das ist eine typische Verzichtsklausel. Dies ist einer der Fälle, in denen auf das Widerrufsrecht im Fernabsatz tatsächlich in beiderseitigem Einverständnis verzichtet werden kann, und kommt immer dort zum Einsatz, wo u.a. digitale Dienstleistungen unverzüglich beginnen bzw. bereitgestellt werden sollen, ohne den Zugang schriftlicher Unterlagen abzuwarten. Geregelt ist das in § 356 Abs. 4 und 5 BGB.

Zitat:

"(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Bei einem Vertrag über die Erbringung von Finanzdienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht abweichend von Satz 1, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt.

(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

1.

ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

2.

seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert."

Zitat Ende, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

Ich denke nicht, dass du irgendeine Chance hast, da rauszukommen.

Der Text ist eindeutig und wenn du ihn nicht liest oder verstehst, solltest du es nicht unterschreiben.

Hast du aber gemacht.

Das wird stehen und die werden den normalen Weg gehen.

Mahnen, gerichtlicher Mahnbescheid, Klage, Vollstreckung.

Sammyy00001  15.10.2022, 01:33

Darf ich mal fragen was aus all dem geworden ist. Sind sie da raus gekommen?

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Es war natürlich dumm von dir, zu unterschreiben, ohne es vorher durchzulesen, hoffentlich eine Lehre für die Zukunft. Grundsätzlich erlischt das Widerrufsrecht bei ausdrücklicher Zustimmung. Ich sehe aber schon eine arglistige Täuschung darin. Dem Unternehmen schreiben, daß du vom Vertrag zurücktrittst, weil du es als arglistige Täuschung siehst, ansonsten wirst du gerichtlich dagegen vorgehen. Oft hilft das, weil unseriöse Unternehmen gerichtliche Auseinandersetzungen scheuen. Auch sind Richter gegenüber " Betrogenen" in der Regel freundlich gesinnt, obwohl sie sich an die Gesetze halten müssen. Lass dich jedenfalls nicht unterkriegen und kämpfe.

Darf ich mal fragen ob sie jetzt aus dem Vertrag raus gekommen sind?

Smaaaaash 
Fragesteller
 28.10.2022, 14:03

Musste alles abbezahlen

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Über einen Widerruf kommst du da wohl nicht raus.

Falls die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden sollte, könnten sich daraus aber andere Optionen ergeben.