Arglistige Täuschung Verjährung Kfz?
Hallo Unszwar hab ich ein Pkw verkauft vor 3jahren und 1 Monat heute Kamm ein Brief das der Käufer beim Autohändler war und sich festgestellt hat das es sich um ein unfallwagen handelt beim Kaufvertrag wurde abgegeben das das Auto unfallfrei ist
Ich habe ein Brief schreiben lassen das es mündlich abgemacht war doch darauf Kamm zurück das mein Vertrag arglistige Täuschung ist und das ich wahrscheinlich das Pkw zurücknehmen muss
Meine Frage muss ich das Pkw zurücknehmen oder ist der Kaufvertrag verjährt ?
2 Antworten
Wusstest du nichts davon, dass es sich um einen Unfallwagen gehandelt hat? Oder hast du tatsächlich absichtlich gelogen. Die Verjährungsfrist ist jedenfalls nicht vorüber. In dieser Hinsicht muss ich enttäuschen. Ich bin ausserdem der Meinung dass du für dein Handeln auch die Verantwortung übernehmen solltest. Der Kunde hat sich immerhin auf dein Wort verlassen.
Bei arglistiger Täuschung beginnt die Verjährungsfrist erst nachdem der Käufer von der Täuschung erfährt. Die Höchstfrist von 10 Jahren ist auch bei weitem noch nicht erreicht.
Du kannst dich also nicht mit der Verjährung rausreden.