Macht ein Parkkratzer einen Wagen zum Unfallwagen?

5 Antworten

Wenn man diese Frage bei Google eingibt ist der erste Hit https://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei/ der deine Frage nahezu vollumfänglich mit entsprechenden Gerichtsurteilen beantwortet.

Ein Parkschaden in Form eines Kratzers am Kotflügel ist kein Unfall und du darfst den Wagen noch als unfallfrei verkaufen. Wie du an der Fülle der Urteile siehst, gibt es aber keine rechtssichere Definition davon. Im Verfahren wird das der Richter dann für deinen Einzelfall bewerten.

Ich hab die antworten nicht gelesen... sehe das aber wie viele meiner kollegen aus dem KFZ Bereich recht identisch..   Als Unfallfahrzeug bezeichnet man ein Fahrzeug  dessen Schadensumfang  eine  Rückverformung der Rohkarosse  / Blechkarosse erforderlich macht ..   entweder durch Schweißarbeiten oder  Rückverformung ( Ausbeulen).   Reine  Farbbeschädigungen  oder Werkzeugfreie  Rückverformungen zählen nicht dazu.

Technisch sind Rückverformungen oder Schweisarbeiten bei fachlich korrekter Ausführung keine bleibenden Schwächungen der karosse , werden die jedoch nicht fachgerecht ausgeführt  ist mit erheblichen Statischen  einschränkungen  zb bei Auf oder Anprallunfällen zu rechnen.  

Sinniger weise Dokumentiert man eventuelle Vorschäden vor und nach der instandsetzung  Fotographisch und lässt sich die Vorlage dieser Bilder  von einem eventuellen Käufer bestätigen.  Im Kaufvertrag  schreibt man Vorschäden wie  Dokumentiert durch Bildmaterial  vorgelegt und vom Käufer besichtigt.   Das legt man sich  zur Seite und keiner  kann hinterher kommen und maulen..

Ein Kratzer  im kotflügel ; ein Schaden durch Einkaufswagen  ev von unbekannten oder kindern verursacht ist zwar im rechtlichen Sinne ein Unfall  ist aber infolge der Geringfügigkeit  und fehlenden statischen beeinträchtigung der karosse also nicht meldepflichtig obwohl diesr eventuell eine nachlackierung erfordert..   Bildchen machen und  dem eventuellen Käufer  mitteilen und alles  immer bestätigen lassen.. wem das nicht gefällt der solls lassen..  Ein eventueller Austausch  von Kunstsoffstoßfängern   können auch andere Gründe wie einen rechtlichen Unfall haben .  Im Winter zB. Rückwärtz  über  einem Eishauffen gefahren  und der Stoßfänger bricht , jedoch nach instandsetzung  keine  Beeinträchtigung der statischen  Tragfähigkeit oder Stabilität.        ...Joachim


Wenn es bereits im Inserat SO angegeben war ( Lackschaden ) und der Fehler auch direkt beim Termin der Besichtigung / Fahrzeugübergabe ganz klar zu sehen war ( also nicht vertuscht / repariert ), so sehe ich da in keinem Punkt eine "arglistige Täuschung".

Zudem ist ein reiner Lackschaden auch kein Argument zur Deklaration als "Unfallwagen". Ich weiss jetzt nicht genau, wo hier genau die Grenze liegt, aber für diese Definition hätte die Aussenhülle / Karosse selbst dann schon gröberen  Schaden ( Deformation ) erleiden müssen. 

Ich habe den Kratzer allerdings nicht verschwiegen, sondern...

Wenn dem so ist, sollte der Verlauf vor Gericht jetzt schon klar sein, oder?
Grüße.

Ein Kratzer im Lack zählt nicht als Unfall.