Kann man ohne Einverständnis in Abwesenheit für ein Vereinsamt gewählt werden?

7 Antworten

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Hallo Joachim :)

Blöde Sache, die dir da passiert ist... kann deinen Frust verstehen!

Ich arbeite bei einer Tageszeitung & kann dir aus eigener Erfahrung Folgendes sagen ---------> Gegendarstellungen wie du sie meinst gibt es, aber die andere Frage wäre mMn, ob das empfehlenswert wäre: Da macht man vllt. 'nen weit größeren Aufriss, als wenn man es dabei belässt & die Sache privat regelt!

Einen solchen Artikel lesen die meisten Leser emotionslos durch & haben das nach 2-3 Tagen spätestens wieder vergessen... ich würde es dabei belassen und privat mit dem Sportverein klarstellen, nie kandidiert zu haben, niemals überhaupt zugestimmt zu haben & diesen Posten auch nicht anzunehmen.

Gegen die Löschung auf der Homepage kannste theoretisch klagen, aber das ist auch nicht zu raten -------> macht das unter euch aus! Allerdings solltest du denen klar deine Meinung sagen.. nicht böse, aber einfach mal direkt.. wenn das echt so lief wie du schreibst finde ich's nicht okay! Bin übrigens nebenher auch 2. Vorsitzender in einem Heimat- und Kulturverein, sodass ich mich mit Vereinen auch auskenne!

Wärst du zur Wahl gestanden, hätte man dich formell einladen müssen nach der Satzung & wenn du nicht hättest erscheinen können, hätte eine schriftliche Willenserklärung vorliegen müssen die besagt, dass du den Posten im Falle einer Wahl annehmen würdest bzw. dich zur Wahl stellst. Beides traf hier offenbar nicht zu, also erfolgte keine Wahl! Mach' dir keine Sorgen!

In diesem Sinne alles Gute & schöne Pfingsten :)


User16495  14.05.2016, 01:41

Sehe ich ganz genauso. Intern regeln. So Sachen mit der Homepage passieren dann auch von alleine.

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rotesand  14.05.2016, 01:43
@User16495

Das ist auch der beste Weg! Einen großen "Herbert" zu machen bringt nix & schadet am Ende vllt. auch nur einem selber.. solche Situationen regelt man unter sich, erst recht wenn man sich ggf. recht gut kennt!

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Der Vorstand kann behaupten, dass der Redakteur das falsch verstanden hat. Wenn Du aber auf der Homepage entsprechend gelistet bist, dann ist das kein Versehen mehr.

Der Verein soll jemanden wählen, der das Amt haben will und dann kann die Zeitung schreiben, dass sie falsch berichtet haben und dass nicht Herr J Pressewart ist, sondern Herr W.

Ein Amt muss man auch annehmen. Verlange Einsicht in das Protokoll der Sitzung. Es stellt sich die Frage, wie wichtig Dir der Verein ist und wieviel Krach Du machen möchtest.

Zunächst solltest Du Dir die Satzung ansschauen, welche Regelungen die Satzung für Wahlfunktionen vorsieht.

Ob ein Schriftführer und Pressewart eine solche Wahlfunktion ist, müßte demnach in der Satzung nachvollziehbar sein. Das trifft gleichermaßen auf die Beitratsmitglieder zu.

Oft sind solche Funktionen reine Berufungsfunktionen und haben also mit einer Wahl nichts zu tun.

Für den Fall, dass es sich um Wahlfunktionen handelt, stellt sich die Frage: Wer wählt wen? In aller Regel - auch hier wieder die Satzung fragen - wählt die Mitgliederversammlung der Vorstand?

Die Wahl einer Mitgliederversammlung ist jedoch nur dann gültig, wenn alle Formalien der Mitgliederversammlung eingehalten wurden.

Dazu zählt unter anderem auch die satzungsgemäße Einladung zur Mitgliederversammlung.

Für den Fall, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung satzungegemäß erfolgte und Du aus Versehen oder auf Betreiben Ditter  auf die Kandidatenliste gerutscht bist, hast Du immer noch die Möglichkeit zu kommunizieren, dass Du die Wahl nicht annimmst und die Sache ist erledigt.

Bei einer Berufung kannst Du mit dem Vorstand sprechen, dass er diese wieder rückgängig macht.

Aber mal im Ernst: Ist es wirklich so schlimm, an wenigen Tagen im Jahr mal etwas Papier zu beschreiben? So viel Zeit nimmt das doch nun wirklich nicht in Anspruch. Du hast doch einen Vorteil: Du weisst aus erster Hand, was im Verein so abgeht, hast Einsicht in Internas, hast Null Verantwortung.

Oft wird von der Gesellschaft erwartet, dass diese für einen da ist, wenn es aber darum geht, mal etwas der Gesellschaft zurückzugeben, ziehen sich viele in ihr Schneckenhaus zurück.

Unabhängig davon wächst der Mensch mit seinen Aufgaben. Er lernt es mit der Zeit, auch komplizierte Dinge routiniert anzugehen und zu lösen.

Günter


Als erstes sollte die Sache ve-reinsintern geregelt werden, denn Niemandem kann ohne seine Zustimmung ein Amt übertragen werden. Unter Umständen lässt die Satzung zu, dass man in Abwesenheit gewählt werden kann, man muss die Wahl aber trotzdem annehmen.

Du kannst in Abwesenheit gewählt werden. Aber du mußt die Wahl nicht annehmen. 


MatthiasHerz  14.05.2016, 01:50

Um in Abwesenheit gewählt werden zu können, braucht es aber eine schriftliche Willenserklärung.

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