KAnn man mit 15 Anzeigen die eingestellt worden sind Polizist werden?

4 Antworten

Never!

Aus Urteilen von Verwaltungsgerichten:

..Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers für den Polizeivollzugsdienst verneint wegen Erkenntnissen aus einem gegen diesen geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, das nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung geführt hat . Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene die ihm vorgeworfenen Verfehlungen als Jugendlicher unter 18 Jahren begangen hat...

..Straftaten, auch wenn sie im jugendlichen Alter begangen wurden, sind grundsätzlich geeignet, Zweifel an der charakterlichen Eignung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu begründen. Dafür ist es unerheblich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, ob es zu einer Verurteilung gekommen oder das Strafverfahren wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen eingestellt worden ist.

Zunächst einmal ist eine Einstellung nicht gleichbedeutend mit schuldlos. Bei 15 Einstellungen hast du sicher nicht die charakterliche Eignung und wirst daher kein Polizist.

Nope, niemals.

Charakterlich bist du dafür nicht geeignet. Wird dir jeder Polizist bestätigen.

By the way: Mit Psychosen wärst du sowieso nicht eingestellt worden.

Offiziell vermutlich ja, inoffiziell würde ich vermuten, dass man rausgeprüft wird…