Roller frisiert - kann ich noch Polizist werden?

6 Antworten

Wenn dein Traumberuf Polizist ist, warum frisierst du diesen Kackstuhl dann in den illegalen Bereich? 

Du bist scheinbar nicht in der Lage, dich an bestehende Gesetze zu halten und von daher hast du bei der Polizei auch nichts verloren. Denn ein Polizist, der sich selber nicht an Gesetze und Vorschriften halten kann (und das auch noch im öffentlichen Straßenverkehr), der ist für den Polizeidienst untauglich. 

Wenn sowas einmal passiert wird man da vielleicht noch drüber hinweg schauen, weil das ganze dann als "jugendlicher Leichtsinn" abgetan wird. Wenn man aber ein zweites mal erwischt wird und genau weiß, dass es verboten ist, dann hast du vorsätzlich eine Straftat begangen und das sollte es dann auch mit deinem Traumberuf gewesen sein. 

Aber nur 1 Frage auf deinem Profil. Hach ja. Wieder irgendwelche Troll-Kiddies, denen in den Ferien langweilig ist, weil sie heute Abend wieder nicht in die Disco reingekommen sind? 

Hallo erikswy,

die Grundvoraussetzung um Polizist zu werden ist:

  • Sie sind gerichtlich noch nicht verurteilt worden
  • gegen Sie ist kein Strafverfahren anhängig

Wenn Du aber mit einer frisierten Mofa von der Polizei angehalten worden bist, wird diese ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage einleiten:


§ 21 Straßenverkehrsgesetz (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. 
     


Als Du das erste mal erwischt worden bist, wurde das Verfahren gegen Dich vielleicht noch eingestellt, jetzt als Wiederholungstäter musst Du damit rechnen, dass die Sache vor Gericht geht und Du dementsprechend verurteilt wirst.

Das bedeutet im Bezug auf Deine Frage:

und da mein Traumberuf Polizist ist, stellt sich die Frage ob ich überhaupt noch Polizist werden kann, oder schlechtere Chancen habe.

Du hast nicht nur schlechte Chancen Polizist zu werden, sondern im Falle einer Verurteilung sinken die Chancen fast auf null. Insbesondere die Tatsache, dass es nicht Deine erste Tat war, macht die Sache nicht gerade besser.

Schöne Grüße
TheGrow 

Ist ja schon meine zweite Anzeige. Die erste wurde fallen gelassen und aus der 2. weiß ich nicht was draus wird, da das erst heute passiert ist

Es wird zu einem Verfahren kommen, das unter Auflage von Sozialstunden eingestellt wird.

ginatilan  03.04.2015, 11:47

Unsinn

wenn er Sozialstunden bekommt ist er auch verurteilt worden

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migebuff  03.04.2015, 12:49
@ginatilan

Er wird nicht verurteilt werden, weil es zum Diversionsverfahren kommt, welches unter Auflagen eingestellt wird.

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migebuff  03.04.2015, 12:54
@migebuff

Die Diversion (wörtl. „Umleitung“) ist im strafrechtlichen Zusammenhang ein Mittel der Staatsanwaltschaft, bei Ersttätern bzw. leichten und mittelschweren Delikten eine Eröffnung des richterlichen Strafprozesses zu unterlassen und die Tat durch Absehen von einer Strafverfolgung zu erledigen. Damit ist in der Regel die Verhängung erzieherischer Maßnahmen verbunden, wie beispielsweise die Heranziehung zu gemeinnützigen Arbeiten

Bitte um Erklärung, wie eine Verurteilung erfolgen kann, wenn das Verfahren eingestellt wurde.

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ginatilan  03.04.2015, 13:52
@migebuff

Bitte um Erklärung warum du annimmst, dass bei einem Wiederholungstäter ein Diversionsverfahren angewandt wird

Er wird nicht verurteilt werden, weil es zum Diversionsverfahren kommt,

Unsinn, nicht bei einem Wiederholungstäter

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migebuff  03.04.2015, 17:01
@ginatilan

Er ist bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Es gab zwar eine Anzeige, diese wurde aber eingestellt, evtl war ihm nichts nachzuweisen oder die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit war noch in der Herstellertoleranz. Nicht jeder, der angezeigt wird, ist automatisch gleich ein Täter.

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das hängt davon ab, ob deine tat im polizeilichen führungszeugnis steht

Sieht nicht ganz so gut aus. Führerschein mit 18 könnte auch Probleme bereiten.