Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller. Mit welcher Strafe muß ich rechnen?

4 Antworten

Wer ohne gültigen Führerschein ein Fahrzeug führt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV). Wer jedoch ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, begeht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sogar eine Straftat. Übrigens, wer als Fahrzeughalter wissentlich jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren lässt, macht sich ebenfalls nach § 21 StVG strafbar.

§ 21 Strafgesetzbuch - Fahren ohne Fahrerlaubnis

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist

Auch ein 25er Roller ist ein "Kraftfahrzeug" im Sinne des StGB.

Als Maßregel der Besserung und Sicherung kann gemäß § 69, § 69a StGB eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt werden, wenn sich der Täter aufgrund der Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Die Sperre beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate.

Für Ersttäter gibt es zumeist eine geringe Geldstrafe. Bei Wiederholungstätern steigen zunächst die Geldstrafen, dann kann es auch Freiheitsstrafen geben. In Extremfällen werden diese - bei häufigen Wiederholungstaten - nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Für die Betroffenen von größerer Bedeutung ist in der Regel eine Sanktion für die Fahrerlaubnis, besser gesagt, für die Fahrerlaubnissperre, denn die Betroffenen haben keine Fahrerlaubnis. Nach dem Gesetz ist im Normalfall nicht mit einer Sperrzeit zu rechnen. Was Sperrzeit heißt? Sperrzeit bedeutet, dass das Gericht anordnen kann, dass eine Sperrfrist gesetzt wird: vor Ablauf der Sperrfrist darf der Betroffene keinen Führerschein machen. Das kann unangenehm sein, insbesondere mit zunehmender Dauer der Sperrzeit.

Geldstrafe. Wär es ein Auto gewesen, hättet du bis zum 21. Lebensjahr warten müssen, um den Autoführerschein machen zu können.

Astream 
Fragesteller
 27.10.2013, 13:48

aber die meinten vlt darf ich kein führerschein machen bis ich 18 oder sogar 21 bin und wieviel ist den die geldstraffe ?

Was ist mit dir passiert,mir ist das selbe passiert nur mein roller fuhr schneller als 25 (90kmh) und bin 16 und weiß nicht ob ich jetzt eine führerscheinsperre bekomme oder nicht.Hast du eine bekomme´?

solang er nich schneller als 25 fährt bekommst du nur ne Geldstrafe von 20-30€

Astream 
Fragesteller
 27.10.2013, 13:57

sicher ? aber ich bin doch 15 und die meiten ich bekomme vlt kein führerschein biss ich 18 oder sogar 21 bin halt was der stadtanwalschaft sag oder so kp ich war irgentwie voll geschokt

Phil093  27.10.2013, 14:00

Wäre dann auch nicht fahren ohne Führerschein, sonder ohne Prüfbescheinigung, was nur ne Ordnungswidrigkeit ist.

Astream 
Fragesteller
 27.10.2013, 14:05
@Phil093

wie jetzt ? was passiert bekomme ich eine sperre bis ich 18 bin oder bis ich 21 bin oder geldstrafe oder sozialstunden ohh und ich hatte noch davor keine straftaht begangen bringt mir das was ?

Phil093  27.10.2013, 20:13
@Astream

wenn dein roller nicht schneller als 25 km/h fährt, brauchst du nur eine Prüfbescheinigung. Wenn du diese nicht hast, und trotzdem fährst, ist das eine Ordnungwidrigkeit die mit ner Geldstrafe bestraft wird. Mehr nicht. Solltest du noch öfters erwischt werden sieht das ganze anders aus.