Kann ich meinen kupierten Dobermann bei Umzug nach Österreich mitnehmen?

2 Antworten

Du darfst den Hund nicht einführen. Das ist seit 2012 verboten. Ausnahmen sind die Übernahme des Tieres durch eine Erbschaft, oder es handelt sich um Hunde, die aus einem inländischen (in diesem Fall österreichischen) Tierheim gekommen sind.

Die Geldstrafe liegt bei bis zu 7.500 € und der Hund wird Dir abgenommen. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich der zu zahlende Betrag.

Also entweder vermittelst Du den Hund in Ungarn in ein neues zu Hause, oder Du lässt das mit dem Umzug.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 20 Jahren im Bereich Rettungshunde tätig und Tierhalter
Dobermann00 
Fragesteller
 02.10.2020, 14:34

Abgenommen wird der Hund nicht, das weiß ich, weil ich direkt bei der MA60 nachgefragt habe. Und was bedeutet in diesem Fall Wiederholungsfall? Heißt es, dass ich den Hund nach wie vor in Österreich halte oder heißt es, dass ich noch einen kupierten Hund importiere?

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Ich würde da tatsächlich beim zuständigen Amt/Behörde was auch immer anrufen und einfach mal nachfragen - die können es dir auf jeden Fall vernünftig und sicher sagen :)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ehrenamt im Alters- und Tierheim