Kann ich meine Führerscheinprüfungen aufteilen?

4 Antworten

Da du schreibst, dass du dort auch arbeitest, könnte es klappen. Du solltest es also eher mit der Arbeit, als mit dem Freund begründen, denn du schreibst ja, dass du da nicht offiziell wohnst.
Siehe auch hier

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__17.html

Die praktische Prüfung kann an Wohnort, Arbeitsort/Ort der beruflichen Bildung (Schulort ginge also auch) normalerweise problemlos abgelegt werden.
Andere Orte wären schwieriger, da dass nicht unbedingt genehmigt wird.
Nachteil beim Wechsel relativ kurz vor der Prüfung sind neue zusätzliche Kosten, die Gewöhnung an ein neues Fahrzeug etc.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – habe selbst alle Klassen bis auf D und war LKW Fahrerin

Die Theoriestunden hat man erst fertig wen den Füherschein in der Tasche hat nicht wen man die paar Pflicht abgesessen hat und die Leistung in der Fahrschule nicht da sind um zu bestehen   

und die Pflicht oder besonderen Ausbildungsstunden dürfen nicht am Anfang der Ausbildung gemacht werden erst wen man gut genug fahren kann darf man die absolvieren eher nicht  .

In der neuen Fahrschule wirst Du bei NULL anfangen müssen wen keine Prüfung absolviert wurde und dann wird man dir keine Fahrstunden erlassen wen die Fähigkeiten und Fertigkeiten ein Fahrzeug zu führen nicht da sind den es zählt nur das Können und Wissen  

und wen du 100 Fahrstunden schon gehabt hast  lässt dich kein Lehrer in die Fahrprüfung wen er nicht überzeugt ist das du fehlerfrei bestehst und wen da noch mal 200 Übungsstunden und 12- 24 PFLICHT STUNDEN drauf gehen  es geht um die Sicherheit aller das einer der nicht fahren kann keinen Füherschein bekommt .

Die praktische Ausbildung PKW

1. Die Grundstufe (Grundkenntnisse für die Bedienung des Fahrzeuges)

2. Die Aufbaustufe (Bedienung des Fzg. auch unter schwierigen Bedingungen)

3. Die Leistungsstufe (Anwendung von gesetzl. Bestimmungen)

4. Die besonderen Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten)

5. Die Reife- und Teststufe (selbständiges Fahren im Verkehr)

Die Anzahl der Übungsstunden, die in der Grund-, Aufbau-, Leistungs- und
Reife- und Teststufe durchgeführt werden, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben.
Sie hängen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen ab.

Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen.
Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden

Jenna2699 
Fragesteller
 20.07.2017, 14:36

Ich habe schon alle Pflichtstunden und Sonderfahrten absolviert, da ich ursprünglich einen zweiwöchigen Schnellkurs gemacht habe, dabei gab es einen genauen Plan, in dem alles drin war, du warst jeden Tag da und hast alle Theoriestunden und Pflichtstunden bekommen. Nur war ich nach diesen zwei Wochen leider noch nicht in der Lage, die Prüfung gut zu absolvieren, da ich nicht der beste Fahrer bin, und da noch etwas mehr Übung brauche. Deswegen will ich nun nach dem Schnellkurs noch weiter Fahrstunden nehmen, bis ich mich zur praktischen Prüfung anmelde.

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diePest  20.07.2017, 14:58
@Jenna2699

Jenna .. lass dich nicht verunsichern! Natürlich werden alle Stunden anerkannt .. sofern sie nicht älter als 2 Jahre sind!

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Kannst du dich dort wenigstens als Zweitwohnsitz anmelden? Dann gibt es gar keine Probleme. 

Wie lange bist du denn noch da, wenn du erst in ein paar Wochen die Theorie machst? Dann ist doch auch die praktische Prüfung noch möglich? Kann man ja direkt im Anschluss machen. 

Sind für beide Orte der gleiche Tüv zuständig? Dann könnte es auch gut klappen .. ansonsten: beim Verkehrsamt nachfragen. Angeben das du deine Arbeit in den Ort verlegt hast.. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule
Jenna2699 
Fragesteller
 20.07.2017, 14:33

Zwei Wochen bin ich noch da, wobei ich davon eine komplett auf einem Seminar bin. Ich könnte also höchstens noch zwei praktische Fahrstunden machen, und das reicht leider bei weitem nicht.
Es ist bei beiden TÜV Nord.

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diePest  20.07.2017, 14:41
@Jenna2699

Mit Zweitwohnsitz gibt es keine Probleme.. wie gesagt. 

Ansonsten beim Verkehrsamt fragen.. ist Ermessenssache.

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denke schon, aber erkundige dich beim TÜV, dort bekommst du genauere Auskunft.