Kann ich meine Führerscheinprüfungen aufteilen?
Ich geh momentan zur einer Fahrschule in Hannover, in dem Kreis bin ich auch als Einwohner gemeldet. Alle Theoriestunden hab ich schon hinter mir, und auch alle Pflichtstunden in der Praxis hab ich schon gemacht, nur brauche ich da noch mehr Übung, also noch mehr praktische Fahrstunden. Ich ziehe allerdings bald inoffiziell ein Stück weg, d.h. ich wohne bei meinem Freund, bleibe aber erstmal hier gemeldet, ich habe da auch meine Arbeit etc. und es wäre viel Aufwand, dann für jede Fahrstunde extra hierher zu fahren, würde auch erstmal ne Menge Geld kosten. Meine Frage ist nun, kann ich hier in den nächsten Wochen noch meine Theorieprüfung ablegen (Termin hab ich schon), dann die Fahrschule wechseln und die restlichen Praxisstunden und die praktische Prüfung dort machen? Wäre auch ein anderer Landkreis, in diesem Fall Schaumburg...
4 Antworten
Da du schreibst, dass du dort auch arbeitest, könnte es klappen. Du solltest es also eher mit der Arbeit, als mit dem Freund begründen, denn du schreibst ja, dass du da nicht offiziell wohnst.
Siehe auch hier
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__17.html
Die praktische Prüfung kann an Wohnort, Arbeitsort/Ort der beruflichen Bildung (Schulort ginge also auch) normalerweise problemlos abgelegt werden.
Andere Orte wären schwieriger, da dass nicht unbedingt genehmigt wird.
Nachteil beim Wechsel relativ kurz vor der Prüfung sind neue zusätzliche Kosten, die Gewöhnung an ein neues Fahrzeug etc.
Die Theoriestunden hat man erst fertig wen den Füherschein in der Tasche hat nicht wen man die paar Pflicht abgesessen hat und die Leistung in der Fahrschule nicht da sind um zu bestehen
und die Pflicht oder besonderen Ausbildungsstunden dürfen nicht am Anfang der Ausbildung gemacht werden erst wen man gut genug fahren kann darf man die absolvieren eher nicht .
In der neuen Fahrschule wirst Du bei NULL anfangen müssen wen keine Prüfung absolviert wurde und dann wird man dir keine Fahrstunden erlassen wen die Fähigkeiten und Fertigkeiten ein Fahrzeug zu führen nicht da sind den es zählt nur das Können und Wissen
und wen du 100 Fahrstunden schon gehabt hast lässt dich kein Lehrer in die Fahrprüfung wen er nicht überzeugt ist das du fehlerfrei bestehst und wen da noch mal 200 Übungsstunden und 12- 24 PFLICHT STUNDEN drauf gehen es geht um die Sicherheit aller das einer der nicht fahren kann keinen Füherschein bekommt .
Die praktische Ausbildung PKW
1. Die Grundstufe (Grundkenntnisse für die Bedienung des Fahrzeuges)
2. Die Aufbaustufe (Bedienung des Fzg. auch unter schwierigen Bedingungen)
3. Die Leistungsstufe (Anwendung von gesetzl. Bestimmungen)
4. Die besonderen Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten)
5. Die Reife- und Teststufe (selbständiges Fahren im Verkehr)
Die Anzahl der Übungsstunden, die in der Grund-, Aufbau-, Leistungs- und
Reife- und Teststufe durchgeführt werden, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben.
Sie hängen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen ab.
Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen.
Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden
Jenna .. lass dich nicht verunsichern! Natürlich werden alle Stunden anerkannt .. sofern sie nicht älter als 2 Jahre sind!
Kannst du dich dort wenigstens als Zweitwohnsitz anmelden? Dann gibt es gar keine Probleme.
Wie lange bist du denn noch da, wenn du erst in ein paar Wochen die Theorie machst? Dann ist doch auch die praktische Prüfung noch möglich? Kann man ja direkt im Anschluss machen.
Sind für beide Orte der gleiche Tüv zuständig? Dann könnte es auch gut klappen .. ansonsten: beim Verkehrsamt nachfragen. Angeben das du deine Arbeit in den Ort verlegt hast..
Zwei Wochen bin ich noch da, wobei ich davon eine komplett auf einem Seminar bin. Ich könnte also höchstens noch zwei praktische Fahrstunden machen, und das reicht leider bei weitem nicht.
Es ist bei beiden TÜV Nord.
Mit Zweitwohnsitz gibt es keine Probleme.. wie gesagt.
Ansonsten beim Verkehrsamt fragen.. ist Ermessenssache.
denke schon, aber erkundige dich beim TÜV, dort bekommst du genauere Auskunft.
Ich habe schon alle Pflichtstunden und Sonderfahrten absolviert, da ich ursprünglich einen zweiwöchigen Schnellkurs gemacht habe, dabei gab es einen genauen Plan, in dem alles drin war, du warst jeden Tag da und hast alle Theoriestunden und Pflichtstunden bekommen. Nur war ich nach diesen zwei Wochen leider noch nicht in der Lage, die Prüfung gut zu absolvieren, da ich nicht der beste Fahrer bin, und da noch etwas mehr Übung brauche. Deswegen will ich nun nach dem Schnellkurs noch weiter Fahrstunden nehmen, bis ich mich zur praktischen Prüfung anmelde.