Kann ich Elternzeit verlängern?

1 Antwort

Auszug aus dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG):

§ 15 Anspruch auf Elternzeit

(2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. 

§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit

(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie

  1. für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
  2. für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen

vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. 

Habe ich den Anspruch auf weitere Elternzeit für dasselbe Kind?

Ja. Insgesamt hast du Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit für das gleiche Kind, s.o. §15(2) BEEG.

Oder hätte ich das ganze schon von Anfang an beantragen sollen?

Ja. s.o. §16 BEEG. Für die Elternzeit in den ersten zwei Jahren muss man sich beim Antrag schon festlegen. Dein Arbeitgeber kann, muss aber nicht deinem Wunsch nach Verlängerung der Elternzeit entsprechen.

Darf ich nach 12 Monaten erneut weitere 12 Monate Elternzeit nehmen?

Am besten reichst du jetzt sofort bei deinem Arbeitgeber einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit ein; je früher, desto besser. Zwar hast du einen gesetzlichen Anspruch auf drei Jahre Elternzeit, der Arbeitgeber muss diesem Wunsch aber nicht entsprechen, weil die Elternzeit nicht fristgerecht gem. §16 BEEG beantragt wurde.