Kann ein Asylant mit Duldung das alleinige Sorgerecht bekommen, wenn Mutter des neugeborenen psychiatrisch erkrankt?
5 Antworten
du kannst das gemeinsame sorgerecht beantragen und erklären wenn die mutter des kindes geschäftsfähig ist. ansonsten kannst du das gsr gerichtlich beantragen. voraussetzung ist, dass du als vater eingetragen bist. in der zwischenzeit, wird die mutter sicher das kind mit in der psychiatrie mit dabei haben.
wenn er das kind zu sich holen will, dann wird ihm das auch gelingen. was spricht dagegen? er wird auch das sorgerecht bekommen wenn er das will. die mutter kann ihm das nicht geben, aber er kann es beantragen oder gemeinsam erklären, wenn die mutter noch geschäftsfähig ist. sonst holt er es sich gerichtlich.
für ein alleiniges sorgerecht braucht es da zum glück schon etwas mehr
Nein, das geht nicht. Die Gefahr, dass das Kind ins Ausland gebracht wird ist zu gross.
Nur weil die Mutter ein psychisches Problem hat, wird ihr noch lange nicht das Sorgerecht entzogen.
Erst einmal hat hier die unverheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht. Allerdings kann der Vater ein gemeinsames Sorgerecht beantragen.
Eine psychische Erkrankung bedeutet noch lange nicht, dass der Mutter das Sorgerecht entzogen werden kann.
ein vater kann das gemeinsame sorgerecht bekommen, wenn er das möchte und das bekommt er auch.
nur weil die mutter psychisch krank ist, heißt es nicht dass sie a) das kind nicht versorgen kann - im notfall kann sie es mit in die psychiatrie nehmen, wenn sie keine gefahr für das kind darstellt und b) wird sie das gsr auch ausüben können wenn sie krank ist.
sollte also der seltene fall eintreten, dass die mutter direkt weg geschlossen wird in eine psychiatrie und darf das kind nicht mitnehmen, dann kommt der vater ins spiel und kann sofort das gsr beantragen und das kind zu sich nehmen. aufgrund des gemeinsamen kindes wird er eh von duldung umgestuft werden auf normale aufenthaltserlaubnis, da kv hier ein deutsches kind hat.
warum sollte er? erst mal wird geprüft was für dasd kind am besten ist. eine krankheit der muter heisst doch nicht das sie das sorgerecht nicht ausüben kann.
man könnte aber prüfen warum er sex mit einer psychisch kranken hatte und ob das denn überhaupt freiwillig von ihr aus war
diese "duldung" sollte vlllt abgeschafft werden. wer kein anrecht auf asyl hat der geht wieder
deinen anderen fragen anch ahst du pflegestufe 2 und kannst da wohl kaum für ein kind sorgen.
Deine Meinung teile ich, das Kind wurde zu dem Zwecke gezeugt, damit er das Bleiberecht bekommt, das weiß ich persönlich ,da ich das Paar kenne. Das Neugeborenen ist bereits in einer Pflegefamilie untergebracht . . .
da ist es sicher gut aufgehoben. dazu gibt es einen gerichtsbeschluss. es wird das beste für das kind gemacht
ob das kind gezeugt wurde weil der vater bleiberecht haben wollte oder nicht spielt keine rolle. er hat als eingetragener vater anspruch auf gemeinsames sorgerecht und wird dies auch wenn nötig bekommen über das gericht.
er wird einen aufenthaltsstatus bekommen, da er vater eines deutschen kindes ist und wird wechseln von duldung auf normale aufenthaltserlaubnis. zuerst wird diese einige male befristet für 1 jahr, dann 3 jahre, dann unbefristet. daraus entwickelt sich im laufe der zeit, so kv das will, eine einbürgerung. dazu muss er garnix beitragen, er bekommt es einfach.
nur weil das kind in einer pflegefamilie derzeit ist, heißt es nicht, dass dies für immer so ist. wenn er ein wenig flink ist und interesse hat, wird dies recht zügig gewandelt und das kidn kommt zu ihm.
erst mal muss er als vater anerkannt sein. das alleinige sorgerecht wird ernicht bekommen nur weil die mutter psychisch krank ist
nein, das Kind ist in einer pflegefamilie untergebracht, doch der Vater will es haben und die Mutter will ihm das Sorgerecht geben.