Geteiltes Sorgerecht?
Hallo!
Bei mir ist es so, dass meine Eltern geschieden sind. Ich lebe bei meiner Mutter, aber meine Eltern haben beide das Sorgerecht für mich. Zu meinem Vater habe ich aber den Kontakt abgebrochen. Ich bin 16.
Meine Frage ist jetzt: Müsste es mein Vater wissen/erfahren, wenn ich alleine z.B. nach Spanien oder nach Berlin zu einer Freundin fliegen/fahren will und meine Mutter mir das erlaubt? Und könnte er mir das verbieten?
Und wie ist es, wenn meine Mutter mich quasi dorthin bringen und wieder abholen würde, würde sich dabei dann etwas ändern?
Danke schonmal für eure Antworten!
5 Antworten
Deine Mutter kann alle Entscheidungen des "alltäglichen Lebens" allein treffen. Kurze Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands oder ungefährliche Urlaubsländer gelten standardmäßig als Entscheidung des alltäglichen Lebens - zumindest nach deutschem Recht kannst du sowohl nach Deutschland als auch Spanien fahren.
Allerdings solltest du auch immer die Einreisebestimmungen des anderen Landes checken: Anderes Land, andere Regeln - und nur weil du ohne Vollmacht deines Vaters aus Deutschland ausreisen kannst, heißt das nicht, dass das andere Land dich auch ohne Vollmacht einreisen lässt.
Hier unterscheidet sich die Rechtsprechung etwas, das hängt u.a. vom Alter des Kindes ab - ein 3 Monate altes Kind soll schließlich nicht ein Elternteil 8 Wochen wegen einer Reise nicht sehen.
Alles bis zu zwei Wochen dürfte aber auf gar keinen Fall ein Problem sein.
Kurze Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands oder ungefährliche Urlaubsländer gelten standardmäßig als Entscheidung des alltäglichen Lebens -
Gibt es Belege dafür?
Unter "alltäglich" verstehe ich etwas anderes.
Urlaube sind regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens und haben gegebenenfalls einen starken Einfluss auf das Kind. Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/gemeinsames-sorgerecht-urlaub/
Unterschiedliche Gerichte entscheiden unterschiedlich
Bei einer unbegleiteten Reise ins Ausland ist nicht mehr von einer Entscheidung des täglichen Lebens auszugehen.
Das kommt darauf an, wer von Deinen Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Da Du bei Deiner Mutter lebst, nehme ich mal an, daß dieses Recht bei ihr liegt. In diesem Fall könnte Dein Vater Dir nicht verbieten, alleine in Urlaub zu gehen, die Erlaubnis Deiner Mutter würde dann völlig ausreichen.
Vielen Dank!
Das stimmt so nicht.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Unterpunkt des Sorgerechts. Es ist daher von gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrecht auszugehen.
Nicht, wenn eine separate Regelung getroffen wurde. Aber das geht aus dem Post des Fragestellers leider nicht hervor.
Eine derartige Regelung ist nicht bekannt. Daher müssen wir vom gesetzlichen Regelfall ausgehen.
Die ist in dem Punkt sehr eindeutig.
Gemeinsames Sorgerecht bedeutet auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Bei einem Auslandsaufenthalt brauchst du die Zustimmung beider Elternteile.
so lange du minderjährig bist, benötigst du für auslandsreisen die einwilligung des anderen elternteils
Es heißt "gemeinsames Sorgerecht" - das nur nebenbei.
Ja, dein Vater muss diesen Fahrten / Reisen zustimmen.
Es sei denn, deine Mutter hat das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht.
Vielen Dank! Wie lange ist so eine "kurze Urlausreise"?