Geteiltes Sorgerecht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Mutter kann alle Entscheidungen des "alltäglichen Lebens" allein treffen. Kurze Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands oder ungefährliche Urlaubsländer gelten standardmäßig als Entscheidung des alltäglichen Lebens - zumindest nach deutschem Recht kannst du sowohl nach Deutschland als auch Spanien fahren.

Allerdings solltest du auch immer die Einreisebestimmungen des anderen Landes checken: Anderes Land, andere Regeln - und nur weil du ohne Vollmacht deines Vaters aus Deutschland ausreisen kannst, heißt das nicht, dass das andere Land dich auch ohne Vollmacht einreisen lässt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
Inkognito-Nutzer   08.03.2024, 16:32

Vielen Dank! Wie lange ist so eine "kurze Urlausreise"?

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SkR1997  08.03.2024, 20:44
@Inkognito-Fragesteller

Hier unterscheidet sich die Rechtsprechung etwas, das hängt u.a. vom Alter des Kindes ab - ein 3 Monate altes Kind soll schließlich nicht ein Elternteil 8 Wochen wegen einer Reise nicht sehen.

Alles bis zu zwei Wochen dürfte aber auf gar keinen Fall ein Problem sein.

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Inkognito-Nutzer   08.03.2024, 20:56
@SkR1997

Danke!

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GutenTag2003  08.03.2024, 20:15
 Kurze Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands oder ungefährliche Urlaubsländer gelten standardmäßig als Entscheidung des alltäglichen Lebens - 

Gibt es Belege dafür?

Unter "alltäglich" verstehe ich etwas anderes.

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Interesierter  10.03.2024, 15:28

Bei einer unbegleiteten Reise ins Ausland ist nicht mehr von einer Entscheidung des täglichen Lebens auszugehen.

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Das kommt darauf an, wer von Deinen Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Da Du bei Deiner Mutter lebst, nehme ich mal an, daß dieses Recht bei ihr liegt. In diesem Fall könnte Dein Vater Dir nicht verbieten, alleine in Urlaub zu gehen, die Erlaubnis Deiner Mutter würde dann völlig ausreichen.

Inkognito-Nutzer   08.03.2024, 09:50

Vielen Dank!

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Interesierter  08.03.2024, 09:57

Das stimmt so nicht.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Unterpunkt des Sorgerechts. Es ist daher von gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrecht auszugehen.

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Waldi2007  08.03.2024, 09:59
@Interesierter

Nicht, wenn eine separate Regelung getroffen wurde. Aber das geht aus dem Post des Fragestellers leider nicht hervor.

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Interesierter  08.03.2024, 10:01
@Waldi2007

Eine derartige Regelung ist nicht bekannt. Daher müssen wir vom gesetzlichen Regelfall ausgehen.

Die ist in dem Punkt sehr eindeutig.

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Gemeinsames Sorgerecht bedeutet auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Bei einem Auslandsaufenthalt brauchst du die Zustimmung beider Elternteile.

psimonp  10.03.2024, 13:05

das abr hat damit nix zu tun

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so lange du minderjährig bist, benötigst du für auslandsreisen die einwilligung des anderen elternteils

Es heißt "gemeinsames Sorgerecht" - das nur nebenbei.

Ja, dein Vater muss diesen Fahrten / Reisen zustimmen.
Es sei denn, deine Mutter hat das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht.

psimonp  08.03.2024, 13:27

inlandsreisen nicht

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