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Unterhalt vom Kindsvater auch für mich, obwohl wir nicht verheiratet waren?

Hallo,

ich war gerade beim Jobcenter, weil ich für die kurze Pause (1 Monat) zwischen Ende der Elterngeldzahlung und Wiederaufnahme meiner Arbeit einen ALG2-Antrag stellen wollte. Nun sagte man mir, ich sei 1. zu früh dran, solche Anträge ab einem bestimmten Datum könnten frühestens 4 Wochen vorher gestellt werden und 2. dass ich erstmal meinen Unterhaltsanspruch für mich beim Kindsvater geltend machen müsste. Zur Klärung: Der Kindsvater verdient ca. 1800 Euro netto, lebt in Österreich und arbeitet auch dort. Er zahlt jeden Monat 333 Euro Unterhalt für sein Kind (wird zum Zeitpunkt des Pausemonats 15 Monate alt sein). Wir waren nicht verheiratet. Die Dame auf dem Amt sagte mir jetzt, dass er auch für mich unterhaltspflichtig sei, wenn ich kein Einkommen hätte. Und dass das natürlich vorrangig vor ALG2 wäre. Wie wird so etwas berechnet? Ich kann kaum etwas dazu im Netz finden - immer steht da eben doch etwas von "Ehegatten". Sie riet mir dazu, mir einen Anwalt zu nehmen, aber für den einen Monat finde ich das unsinnig... Zudem ich danach wieder soviel verdiene, dass ich mit Sicherheit keinen Anspruch mehr auf Unterhalt für mich habe. Er wäre sicher bereit zu zahlen, wenn ich ihn darauf hinweise, dass er rechtlich dazu verpflichtet ist - und es geht ja auch nur um einen Monat. Wie kann ich das nun ohne Anwalt berechnen und beim Jobcenter vorlegen?

Vielen Dank für eure Hilfe! :)

Unterhalt, unverheiratet
Hauskauf, unverheiratet, gemeinsame Tochter, unterschiedliches Eigenkapital

Mein Freund und ich möchten uns ein Haus kaufen. Viel Eigenkapital habe ich nicht "nur" 40.000 Euronen, er nichts. Dafür haben wir beide "kriesensichere" Jobs im Gesundheitswesen jedoch verdient er das doppelte wie ich. Nach ausführlichen Beratungen stellt die Finanzierung wohl kein Problem dar (damit ist die monatliche Rate auf 20 Jahre mit festen Zinsen gemeint). Wir wünschen uns weiteren Nachwuchs... das heisst mein Beitrag zur monatlichen Rate wird geringer- die er ohne weiteres stemmen auch kann/ will. Meine Familie meint ich solle immerhin die 40.000 vertraglich so fixieren das sie mir am Ende(also einer Trennung) wieder zustehen da ich mit (zukünftigen) beiden Kindern am ehesten an einer Kreditrückzahlung bei Hausverkauf zu knabbern hätte. Mein Freund möchte uns beide 50%/50% im Grundbuch eintragen und das obwohl er bei Nachwuchs die Rate alleine tragen wird oder zumindest den Löwenanteil. Er würde ja quasi auch mit meinen 40.000 auf die Jahre gesehen viel mehr abtragen als ich. Also konkrete Frage: Sollte ich die 40.000 extra fixieren lassen? Es kommt mir nicht gerecht vor. Meine Familie argumentiert damit das er bei einem Hausverkauf (bei Trennung) und folgender "Weiterabtragung" eines möglichen Restbetrages dies locker bei seinem Gehalt stemmen kann. Ich jedoch mit 2 Kindern und dann möglicher Jobreduktion das mühsam und schmerzhaft zurückzahlen müsste - und daher dann die 40.000 als Starthilfe dringend brauchen würde. Übertriebene Familien-Angst? Gerechtfertigt? Bei dem ganzen Hin unf Her überlegt er als Plan B sogar das Haus allein zu kaufen und auch allein im Grundbuch zu stehen- das ist nicht meine gemeinsame Zukunftsvorstellung.... und ich bin dann der Gast? Bin über zielführende Gedanken sehr sehr dankbar!

Hauskauf, unverheiratet

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