Immobilie als unverheiratetes Paar, Eigenkapital nur meinerseits vorhanden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus meiner Sicht gibt es zwei Lösungen:

1. Du kaufst allein auf Deinen Namen (also allein im Grundbuch und verpflichtest Dich in einem gesonderten Vertrag bei einer Trennung einen Betrag an DEinen dann "Ex" auszuzahlen, der einem Zugewinnausgleich in einer Ehe entsprechen würde (bei Anrechnung des Restschulden, die ja dann allein zu zahlen hättest).

2. Ihr kauft gemeinsam und es wird eine Regelung getroffen, dass Du im Trennungsfall seine Hälfte gegen Übernahme der Restschuld und einer nach dem Wert zu bemessenden Ausgleichzahlung übernehmen kannst.

Auf jeden Fall wäre es ja für Dich viel leichter die eventuell 30.000,- (Hälfte der Restschuld und evtl. 5.-15.000,- = halbe Wertsteigerung zu übernehmen, als dass er nicht nur dass, sondern auch noch zusätzlich Deine 90.000,- Eigenkapital zahlen müsste. Das würde vermutlich ein langes hin- und her.

Dieses Ansinnen würde ich mit einem Notar besprechen den ihr ohnehin braucht, wenn es um den Kauf eines Hauses geht und Eintrag ins Grundbuch.

Da du über die Hälfte des Kaufpreises einbringst, wäre da ein Vertrag mit deinem Freund sicher empfehlenswert, welcher ein Notar oder Fachanwalt erstellen sollte.

Das für den Fall, so diese Partnerschaft irgendwann mal zu End gehen sollte und du nicht das Nachsehen hast.

Ein Haus für 150 000.--€ kann nichts Besonderes sein. Wahrscheinlich fallen da einige Kosten für Sanierungen an, die man berücksichtigen muss.

Für diese 150 000.--€ bekommt man derzeit nur eine kleine Eigentumswohnung, geschweige denn , ein Haus in das man vielGeld investireen muss.

Es ist sinnvoller, dieses Haus nur auf Ihren Namen kaufen und auch selber zu finanzieren!

Ihr müsst euch natürlich nicht mit gleichen Anteilen als Eigentümer eintragen lassen, da könnt ihr auch beliebige andere Quoten ansetzen.

Hinsichtlich der Finanzierung solltest du mit dem Bankberater sprechen: Regelmäßig wollen Banken lieber zwei als einen Darlehensnehmer, um möglichst große Haftungsmasse und Gewähr für die Rückzahlung zu haben. Das gilt gerade für den Fall, dass dein Einkommen wegen Babypause absehbar für eine Weile ausfallen könnte.

oOkeks 
Fragesteller
 23.03.2016, 14:48

Danke für die Antwort, im Falle einer Trennung müsste ich ihm aber dann doch seinen Anteil ausbezahlen wenn wir den Kredit gemeinsam nehmen oder nicht? steh ich mir da nicht besser dann den Kredit alleine abzuzahlen und ggf. nur die Tilgung zu verringern?

marcussummer  23.03.2016, 15:00
@oOkeks

Sicherer kommst du bestimmt, wenn du das Haus alleine kaufst. Ob du das finanziert kriegst, musst du selber wissen, können wir aus der Ferne nicht beurteilen.

Grundsätzlich folgt aus einer Trennung nicht automatisch, dass der Freund ausbezahlt werden muss, allerdings wird das in vielen Fällen so gehandhabt. Ihr solltet euch für diesen Fall möglichst vor dem Erwerb ein klares Prozedere besprechen und eventuell auch vertraglich absichern.

oOkeks 
Fragesteller
 23.03.2016, 14:49

besonders auf die Babypause bezogen und eventuelle Teilzeitarbeit danach

Hallo oOkeks,

Deine Frage kann ich gut verstehen.

Sehr gut ist es, dass Du verhältnismäßig viel Eigenkapital einbringen kannst. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine Finanzierung mit guten Konditionen.

Bezüglich der Eigentumsverhältnisse empfehle ich, dass Ihr Euch an einen Notar wendet und Euch dort beraten lasst, wie diese am Besten dargelegt werden können. Auch außerhalb der Grundbucheinträge könnt Ihr einen Vertrag schließen und die Eigentumsverhältnisse aufteilen.

Eine pauschale Antwort hinsichtlich Eures Einkommens und der möglichen Darlehenssumme ist in diesem Rahmen nicht möglich, da hier verschiedene weitere Faktoren zu berücksichtigen sind. Nach meiner ersten Einschätzung sollte Euer Einkommen für ein Darlehen in der gewünschte Höhe aber ausreichend sein. Unter dem nachfolgenden Rechner könnt Ihr Euch einen ersten Richtwert für Euer Budget ermitteln: http://www.interhyp.de/budgetrechner/

Für eine vollumfängliche Finanzierungsberatung empfehle ich Euch ein Gespräch bei Eurer Hausbank oder mit einem unabhängigen Immobilienfinanzierungsvermittler.

Viele Grüße

Christina

Interhyp AG

schelm1  24.03.2016, 18:56

Auch außerhalb der Grundbucheinträge könnt Ihr einen Vertrag schließen und die Eigentumsverhältnisse aufteilen.

In Deutschland bedürfen alle Verträge über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte stets der notariellen Schriftform! - Ansoinsten sin solche Abreden nicht das Papier wert, auf das sie geschrieben wurden!