Trennung nach gemeinsamen Hauskauf, was jetzt?

5 Antworten

sondern wir wollen zusammen kaufen. Ich 75%, Sie 25%

Damit wäre sie im Grundbuch Miterbbauberechtigte bzw. Eigentümerin eines Viertels der Immobilie

Was genau muss ich dann auszahlen? Sollten wir uns nach 3Jahren trennen, haben wir ja noch fast nichts getilgt. Evtl 25% der bereits getilgten Summe??? Also 20Cent (etwas überspitzt gesagt)??

Se hätte lediglich Anspruch auf 25% des Wertes der Immobilie, also der Tilgungsleistung.

Die Zinslast wäre gegen den Nutzen (Wohnen) gegenzurechnen und allenfalls geringfügig zu ersetzen (Zinslast gegen ortsübliche Vergleichsmiete rechnen).

Kommt meine Freundin ohne weiteres aus den Kredit heraus?

Wenn deine Bonität für einen weiteren Kredit reicht, möglicherweise.

Da würde ich aber gleich Alleinkreditnehmer werden, eine anteilige Mitfinazierung der Freundin und ein Vorkaufsrecht im Vertrag vereinbaren.

Damit wäre Eigentumsübergang deutlich leichter zu bewerkstelligen :-)

HTH

G imager761

guterwolf  01.07.2011, 11:36

dass sie nur Anspruch auf die erbrachte Tilgungsleistung hat wage ich zu bezweifeln.

Entweder heiraten oder alles allein machen. Das reduziert im Falle einer Trennung die Risiken.

An ihrer Stelle würde ich das dann mit dir nicht machen - unter solchen Bedingungen. Warum machst machst du es nicht alleine? SIE baut sich mit dir gar nichts auf. Und wieso muss sie bei dir Miete zahlen? Komische Beziehung. Geheiratet hast du sie ja offensichtlich auch nicht. Hoffentlich wacht sie bald auf und macht ihr eigenes Ding!

CaptainDan 
Fragesteller
 01.07.2011, 11:31

Ich glaube, Du hast Dir meine Frage nicht richtig durchgelesen. Genau das was Du schreibst wollen wir ja gerade nicht. Es soll nicht so sein, dass ich der "große" Vermieter bin, der sich von seiner Freundin schön das Haus finanzieren lässt. Das wir mir zwar von vielen empfohlen, ist aber nicht meine Vorstellung von einer Beziehung, die auf ein gemeinsames Leben ausgerichtet ist. Hochzeit wird noch kommen. Kinder sind auch gewüscht und geplant. Nachdem wir beide allerdings in früheren Beziehungen gemerkt haben, dass auch noch so schöne Träume platzen können, möchten wir vor dem Kauf alles soweit geklärt haben, dass keiner von uns beiden benachteilt wird, falls sich unsere Beziehung nicht so entwickelt, wie wir uns das vorstellen.

schwabinggirl  02.07.2011, 09:35
@CaptainDan

dann gilt: gleiches Recht für alle! Nicht nur für dich! Deine Freundin kann dann genauso über das Haus bestimmen wie du.

Nehmt 2 Kredite auf damit ist das finanzielle geregelt. Sie braucht nur einen 25% Anteil im Grundbuch. Bei ihrem Kredit auf eine geringe Vorfälligkeitsentschädigung achten falls ihr euch trennt und sie den Kredit ablösen will.

Damit man hier keine böse Überraschung erlebt würde ich raten einen Anwalt bzw. Notar zu befragen.