Haus Auszahlung bei Trennung Unverheiratet?

6 Antworten

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Ob die Frau untreu spielt überhaupt keine Rolle. Sie steht im Grundbuch und ist entsprechend Miteigentümerin der Immobilie. Wer was wie wann bezahlt hat ist ebenfalls irrelevant, solange im Grundbuch nicht eine entsprechende Aufteilung vorgenommen worden ist wie z.b. mit einem Partnerschaftsvertrag festgelegt um eine anders lautende Regelung wie Hälfte / Hälfte festzulegen. Ihr gehört die Hälfte. Dennoch bleibt er alleiniger Kreditnehmer und für die Bank alleiniger Ansprechpartner. Nur belegbare Forderungen (du hast auch ständig irgendwelche Handwerkerrechnungen alleine beglichen) können zur Ausgleichsforderung führen.

Stehen beide Partner beispielsweise jeweils hälftig im Grundbuch, gibt es zunächst keinen Zweifel daran, wem wie viel der Immobilie gehört. Jetzt gilt es zu klären, wer im Haus oder in der Wohnung bleiben darf und wer auszieht und dann finanziell entschädigt wird. Kann sich das Paar in Trennung hier nicht einigen, droht im schlimmsten Fall eine gerichtlich angeordnete Teilungsversteigerung.

https://www.drklein.de/hauskauf-unverheiratet.html

Bevor man also jetzt irgendwelche Regelungen, die offensichtlich von ihr nicht gewollt sind, beim Notar festlegt, sollte man zu einem Fachanwalt gehen.

Denn es ist ja auch die Sache mit der GbR zu regeln und anscheinend auch was mit dem Kind passiert.

Wohnt sie noch im Haus oder ist sie ausgezogen? Wo ist das Kind? Was wurde da bereits besprochen? Gab es bereits ein Gutachten zum Wert der Immobilie?

Selbst für das Kind kommt sie aktuell nicht mehr auf.

Was bedeutet dies im Einzelnen? Kauft sie "nur" nicht mehr ein oder kümmert sie sich gar nicht mehr um das Kind?

Wenn sie sich absolut quer stellt, dann kann sie ebenfalls eine Teilungsversteigerung einleiten. Dabei verliert sie zwar unterm Strich auch, kommt aber zu Geld.

Ist halt die Frage ob ihr das reicht was unterm Strich raus kommt.

War sie vielleicht inzwischen selbst bei einem Anwalt und hat sich diesbezüglich beraten lassen? Vielleicht wurde ihr da auch gesagt, dass die "Abfindung" die man ihr jetzt zahlen wollen würde zu gering ausfällt. Denn sonst würde sie ja nicht plötzlich die doppelte Summe haben wollen...

Aber wie dem auch sei: ihr habt drei Baustellen (Haus, Firma, Kind) und so wie es sich darstellt, wirst du um den Anwalt nicht umhin kommen.

88Marielle123 
Fragesteller
 23.06.2019, 16:12

Danke für deine Antwort. Sie soll ausgetragen werden und erhält dafür Summe xxxxxx. Das Problem ist das alles beim Notar schon ausgearbeitet wurde mit der Summe und Außenstehende auch schon einen Kredit aufgenommen haben - das Geld quasi bereit steht und die Frau jetzt einen Rückzieher macht bzw mehr haben will, aber jetzt alle Mittel ausgeschöpft sind durch den erneuten Kredit und ein weiter oder höhere Summe ist jetzt Unmöglich zu bekommen.

Kessie1  23.06.2019, 16:28
@88Marielle123

Nun, man muss natürlich immer beide Seiten betrachten. Vielleicht reicht ihr die Summe nicht, vielleicht ist die angebotene Summe auch tatsächlich zu gering. Das Risiko ist natürlich die Teilungsversteigerung, wenn man sich nicht einigen kann... "Mehr" haben zu wollen ist ja erstmal nichts Negatives. Es kommt unterm Strich auch darauf an, ob ein Gericht ihr ebenfalls dieses "mehr" zusprechen würde. Aber sie pokert natürlich und könnte dabei erheblich verlieren... Aber unterm Strich verlieren eh Alle bei so einer Trennung wo auch noch ein Kind involviert ist. Denn das wird wahrscheinlich der nächste Streitpunkt werden...

Zur Absicherung macht in in eurem Fall normalerweise eine Risikolebensversicheung! Eintrag ins Grundbuch war keine gute Idee!

50% gehören ihr, egal wer den Kredit abzahlt!

" Im Grundbuch als Absicherung- für Todesfall."

Wenn sie als Eigentümerin drinnen steht (und ich nehme mal an zu 50%) dann gehören ihr allein 50% des Hauses und natürlich auch ein Immobiliengewinn. Dass sie nie etwas gezahlt usw. ist komplett irrelevant

Sie steht im Grundbuch, daher hat sie grundsätzlich ein Anrecht auf ihren Hausanteil abzüglich Schulden auf dem Haus.

Bevor man irgendwelche Verträge macht, sollte der Weg erst mal zu einem Anwalt führen und ein Beratungsgespräch statt finden

Meine Einschätzung, nachdem ein Dritter eine Geschichte mit begrenzten Fakten vorträgt:

1.) Für Unverheiratete mit einem Kind muss ich meinem Partner nicht 50% des Hauses schenken, für die Absicherung. Das Kind erbt 100% wenn ich sterben sollte. Dann können Partnerin und Kind nach meinem Tod weiter in dem Haus wohnen.

2.) 50% des Eigentums am Haus übertragen (ob nun vor oder nach Bezahlung) ist nicht von einer Gegenleistung oder einem bestimmten Verhalten abhängig oder bei deren Ausbleiben umkehrbar (es sei denn, man hat dies bei der Übertragung über einen Rückübertragungsanspruch notariell geregelt).

3.) So keine entsprechenden notariellen Vereinbarungen bestehen, ist sie hälftige Eigentümerin des Hauses und kann, wenn sie nicht darin wohnt, für ihre Hälfte eine ortsübliche Miete forden. Im Verkaufsfall erhält sie 50% des Kaufpreises.

4.) Mit hoher Wahrscheinlichkeit Wahrscheinlichkeit hat die Partnerin doch früher ihren finanziellen Anteil am Haushalt getragen (Nebenkosten, Lebenshaltung,Kind) und es so ihrem Partner damit auch ermöglicht den Kredit zu bezahlen.

Mein persönliches und privates Fazit:

Schnellstmöglich zum Notar um den Kauf des Anteils der Ex-Partnerin zu regeln. (je länger man wartet oder je mehr Ärger man jetzt verursacht umso teurer wird es) Alle anderen Themen wie Unterhalt (den sie für das Kind zahlen müsste, wenn es beim Vater lebt) würde ich später klären. Bis ich 50% meines Hauses wieder hätte wäre lächeln angesagt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
88Marielle123 
Fragesteller
 23.06.2019, 16:00

Sie wohnen erst 4 Monate darin und vorher wurde 1,5 Jahre selbst ausgebaut bzw umgebaut.

Geld ihrerseits ist nirgends mit eingeflossen. Nur von den Eltern des Mannes und der Bank. Aktuell gibts es ja ein urteil das man geschenktes Geld (als Schwiegerltern) bei Erschleichung zurückfordern kann. Das war so mein gedanke, da die Affäre der Frau schon länger anhält das Haus quasi fertig gebaut werden sollte- so hatte sie sich jemand anvertraut, und dann wollte sie den Mann vor die Tür setzen und neuen Mann rein.

Poena  25.06.2019, 10:40
@88Marielle123

Der Fall ist sicher bedauerlich. Leider wurde der Fehler (Übertragung 50% an der Immobilie) bereits in der Vergangenheit gemacht.

Zum Schenken: Die Eltern haben doch wohl sicher ihm das Geld geschenkt und nicht ihr (weshalb sie es dann auch nicht von ihr zurückfordern können).

Für eventuelle Rückforderung/Ausgleich: Anwalt aufsuchen.