Jva offener Vollzug und Ausgang?

2 Antworten

In Untersuchungshaft ist offener Vollzug nicht möglich.

In welchen Fällen offener Vollzug in der Strafhaft möglich ist, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Mal ein paar Hinweise, was gegen offenen Vollzug spricht: Fluchtgefahr, Gefahr weiterer Straftaten, Alkohol- oder Drogenprobleme, geplante Abschiebung. Ebenfalls nicht in den offenen Vollzug kommt man nach Tötungs- oder Sexualdelikten.

Normalerweise beginnt die Haft in einer Anstalt des geschlossenen Vollzuges. In der ersten Zeit wird dann geprüft, ob einer der Gründe gegen offenen Vollzug vorliegt. Wenn nicht, kann eine Verlegung in den offenen Vollzug erfolgen.

Bei einer Anstalt des offenen Vollzuges kann der Gefangene tagsüber zu seiner Arbeitsstelle gehen. Es kann auch erlaubt werden, außerhalb der Anstalt Besorgungen zu machen. Abends kommt er dann in die Anstalt zurück. Wer von diesen Möglichkeiten profitieren will, muss sich verlässlich zeigen. Wer alkoholisiert, unter Drogen oder verspätet in die Anstalt zurückkommt, der Arbeitsstelle fernbleibt oder sonstigen Unfug treibt, ist bald wieder im geschlossenen Vollzug.

Ausgang aus wichtigen Anlässen (zum Beispiel lebensgefährliche Erkrankung oder Tod eines Angehörigen) kann auch im geschlossenen Vollzug genehmigt werden. Auch da spielt aber Verlässlichkeit eine große Rolle. Wenn aus Sicht der Anstalt Fluchtgefahr oder die Gefahr weiterer Straftaten besteht, wird sie keinen unbegleiteten Ausgang genehmigen. Es besteht dann aber die Möglichkeit einer begleiteten Ausführung.

Michi861 
Fragesteller
 26.08.2021, 11:19

Ok, er sitzt in der JVA, es lag ein haftbefehl gegen ihn, da er eine geldstrafe nicht gezahlt hat

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RobertWeemeyer  26.08.2021, 12:29
@Michi861

Dann handelt es sich wohl um eine Ersatzfreiheitsstrafe. Offener Vollzug kommt da im Prinzip infrage. (Mögliche Gegengründe habe ich ja schon aufgezählt.) Er könnte auch die Geldstrafe nachzahlen, dann käme er gleich ganz frei. Vermutlich hat er das Geld aber nicht und es will ihm auch keiner leihen ...

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Michi861 
Fragesteller
 26.08.2021, 12:49
@RobertWeemeyer

Leider ist dem so! Mir wurde mal von einer Freundin gesagt, es wäre wohl auch möglich das er nach 4einhalb Monaten evtl raus kommen könnte, kann dazu aber nichts finden, sie meinte es wäre möglich weil er als Erststraftäter wohl zählt.

Hatte auch hier mal die Frage in die Runde geschickt, aber jeder sagt etwas anderes, naja man lässt sich überraschen sage ich mal so.

Ich hoffe das er wenigstens den offenen Vollzug kommt, Schon alleine für seine Kinder

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Das ist alles unterschiedlich bei jedem anders.

Lese das Strafvollzugsgesetz und man weiß immer noch nichts, weil das meiste Kann Bestimmungen sind .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung