2/3 Regelung und offener Vollzug?

3 Antworten

Es gibt weder Anspruch auf 2/3 - vorzeitige Entlassung auf Bewährung noch auf offenen Vollzug ..... das hängt jeweils von verschiedenen Kriterien ab - z.B. Haftverhalten / Sozialprognose.

Und ich denke mal als Wiederholungstäter ist die Prognose eher mau.

Das entscheidet ganz alleine die StA und Strafvollstreckungskammer ob man entlassen wird.

Und ganz alleine die JVA ob man irgendwann in den OV kommt und wann.

Wenn es mir nach geht Nicht-Ersttäter auf jeden Fall bist zum letzten Tag drin behalten!

Woher ich das weiß:Hobby