Entlassung aus JVA?


19.09.2021, 10:57

Welche Möglichkeiten gäbe es

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn zwischen der ersten Entlassung und der erneuten Straftat, die zum Bewährungswiderruf führte, nicht mehr als zwei Jahre liegen, wird eine Gesamtstrafe gebildet, die eine Reduzierung der Haftstrafe zur Folge hat.

Also auf jeden Fall einen Antrag stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
inesblumstein 
Fragesteller
 18.09.2021, 10:08

Nee zwischen 1 und 2 straftat liegen 4 monate. Die gehen nur nach strafaktenlage und in der jva keine vergünstigungen für ihn und alkohol ist normaler weise angenommene behinderungs krankheit. Wer und wo sollte von uns den antrag stellen

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inesblumstein 
Fragesteller
 18.09.2021, 10:09

Und die erste straftat auf wirtschaftsweg und das zweite mal auf strasse und berufung

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