Rechnung vor 1/12 Jahren noch bezahlen?
Hallo,
Mein Heilpraktiker hat heute (Mai 22) eine Rechnung von Januar 21 geschickt… 100€ … Muss ich die Rechnung überhaupt noch bezahlen? Es war ja schließlich schon vor 1 1/2 Jahren?!
9 Antworten
Du hast ne Leistung bekommen, also zahl sie auch!
(rechtlicher Fakt nebenbei: verjährt wäre das erst nach 3 Jahren, aber auch dann wäre es nur korrekt es zu bezahlen)
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
du must noch zahlen, die Rechnung ist noch nicht verjährt.
eine Rechnung von Januar 21 geschickt…
die Verjährung wäre erst mit dem 01.01.25 eingetreten
Ab wann eine Rechnung verwirkt (nicht verjährt!) ist, ist juristisch nicht eindeutig definiert. Es gibt dazu verschiedene Urteile, doch bei weniger als 1,5 Jahren ist sie sicher noch nicht verwirkt.
Verjährungsfrist ist 3 Jahre, also zahlen, du hast die Leistung ja auch bekommen.