Rechnung vor 1/12 Jahren noch bezahlen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast ne Leistung bekommen, also zahl sie auch!

(rechtlicher Fakt nebenbei: verjährt wäre das erst nach 3 Jahren, aber auch dann wäre es nur korrekt es zu bezahlen)

du must noch zahlen, die Rechnung ist noch nicht verjährt.

eine Rechnung von Januar 21 geschickt…

die Verjährung wäre erst mit dem 01.01.25 eingetreten

Ab wann eine Rechnung verwirkt (nicht verjährt!) ist, ist juristisch nicht eindeutig definiert. Es gibt dazu verschiedene Urteile, doch bei weniger als 1,5 Jahren ist sie sicher noch nicht verwirkt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Verjährungsfrist ist 3 Jahre, also zahlen, du hast die Leistung ja auch bekommen.