Jochen Schweizer Gutschein Restguthaben

2 Antworten

Betrug, würde ich sagen.

Auszahlen = Nein

Weiternutzen = Ja

Eigendlich...

Das sagt §4 der AGB von Schweizer selbst:

9) Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts geringer als der Nennbetrag des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins, verbleibt Ihnen der Differenzbetrag als Guthaben. Dieses Guthaben kann zum Kauf weiterer Jochen Schweizer-Produkte eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist (§ 4 Absatz 10) des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins. Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Differenzbetrag von Ihnen zu begleichen.