Jedwede Kontaktaufnahme verboten- juristische Definition Kontaktaufnahme?
Hallo,
vielleicht kann mir jemand erklären, was juristisch unter Kontaktaufnahme verstanden wird.
Das ist für mich persönlich nicht wirklich konkret , klar ich meine nicht die Sachen wie klingeln, Telefon und all die unzähligen anderen aktiven Möglichkeiten.
Hintergrund ist, dass mir in einem Vergleich jedwede , nicht näher konkretisierte, Kontaktaufnahme verboten wurde.
Meine Angst ist , dass ich wegen total banalen Dingen wieder in Schwierigkeiten kommen könnte, wenn die betreffende Person mir eins drücken möchte.
Es kann durchaus vorkommen, dass man sich mal im gleichen Laden, Restaurant oder sonst wo über die Füße läuft, so groß ist die Stadt nicht. Lässt sich nicht vermeiden. Nicht dass da jemand auf blöde Gedanken kommt und mir irgendwann blöd kommt von wegen Kontaktaufnahme, obwohl es einfach nur total blöder Zufall ist.
Habe keine große Lust darauf mich selbst massiv in meinem Leben einzuschränken, damit ich mich nicht angreifbar mache.
Hat jemand eine Idee wie ich mich am besten verhalten soll, sollte ich der Person begegnen ohne mich einzuschränken?
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
6 Antworten
Du hast den wichtigsten Umstand selbst erwähnt: aktiv!
Eine zufällige Begegnung ist dann nicht als Kontakt zu werten, wenn du diese Person ignorierst, oder ihr aus dem Weg gehst.
WEnn du die Person wirklich ZUFÄLLIG siehst, so kannst du ja nichts dafür. Das kann mal vorkommen. Und wenn du sie zum Beispiel im Supermarkt siehst dann stellst du dich halt an der anderen Kasse an oder gehst noch 5 Minuten länger durch den Markt.
Du wirst ja in der Lage sein, weg zu gehen, falls du zufällig im selben Geschäft sein solltest!
Dann gehts Du einfach. Wo ist das Problem? Du darfst nur nicht aktiv ihre Nähe aufsuchen.
Du wirst Dich einschränken müssen ... diese Auflage konmmt schließlich nicht ohne Grund ...
halze Dich von der Person fern und allen Orten, die aufsucht ...