Jedwede Kontaktaufnahme verboten- juristische Definition Kontaktaufnahme?

6 Antworten

Du hast den wichtigsten Umstand selbst erwähnt: aktiv!

Eine zufällige Begegnung ist dann nicht als Kontakt zu werten, wenn du diese Person ignorierst, oder ihr aus dem Weg gehst.

WEnn du die Person wirklich ZUFÄLLIG siehst, so kannst du ja nichts dafür. Das kann mal vorkommen. Und wenn du sie zum Beispiel im Supermarkt siehst dann stellst du dich halt an der anderen Kasse an oder gehst noch 5 Minuten länger durch den Markt.

Du wirst ja in der Lage sein, weg zu gehen, falls du zufällig im selben Geschäft sein solltest!

Dann gehts Du einfach. Wo ist das Problem? Du darfst nur nicht aktiv ihre Nähe aufsuchen.

Du wirst Dich einschränken müssen ... diese Auflage konmmt schließlich nicht ohne Grund ...

halze Dich von der Person fern und allen Orten, die aufsucht ...