Was passiert, wenn man einen unvollständigen Klausurbogen bekommt?
Der eigentliche Klausurbogen besteht aus 2 Blätter mit jeweils eine Rückseite*.
Als Einzelfall, hatte ich nur die Vorderseite erhalten, da die jeweilige Rückseite aufgrund eines technischen Problems nicht gedruckt wurde.
Erst nach der Klausur ist mir das durch Gespräche mit anderen SchülerInnen aufgefallen.
*Insgesamt war nur ein 1/3 des Klausurbogens nicht vorhanden.
Es gab auch keinen Verweis auf andere "vorhandene" Seiten, da jede Seite einem abhängigen Thema entsprach. Hierzu auch keine Seitenzahl.
Was tut man in solchen Fällen?
Welche Rechte hat man als Schüler, um diesen "Nachteil" auszugleichen?
Die Klausurthemen sind enorm umfangreich und ehrlich gesagt bin ich nicht in der Lage, mich "wieder" mit den komplexen Themen auseinanderzusetzen.
Am Ende ist es ja nicht meine Schuld. Lehrer sollten zumindest sicherstellen, dass alle SchülerInnen die vollständigen Aufgabenblätter erhalten haben.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Was sollte der Lehrer in dem Fall tun? Welche Rechte habe ich diesbezüglich?
Vielen Dank! Und einen schönen Ostermontag euch allen!
2 Antworten
Was sollte der Lehrer in dem Fall tun? Welche Rechte habe ich diesbezüglich?
Das kommt drauf an.
In der Regel ist bei Klausuren allerdings angegeben, wie viele Blätter enthalten sind und die Aufgabenblätter sind auch im Vorfeld auf Vollständigkeit zu überprüfen. Und das obliegt NICHT dem Lehrer, da ist die Eigeninitiative des Schülers gefragt.
Selbst wenn das nicht geschehen ist, hätte man ja bei einem einzelnen Blatt, während es eigentlich zwei sein sollten, irgendwann im Laufe der Klausur merken müssen, dass die auf was anderes Konzipiert ist.
Kurz gesagt... wenn der Schüler das hätte merken MÜSSEN (und das ist in den meisten Fällen leider der Fall) und fahrlässig unterlassen hat sich entsprechend zu melden und ein Austauschen des Aufgabentextes zu verlangen, dann lässt sich nichts machen. Dann wird die Klausur bewertet wie sie zu bewerten ist und die nicht gemachten Aufgaben gelten dann eben als nicht gemacht.
Bestenfalls wir dir angeboten die Arbeit nachzuschreiben.
Dann wäre das fairste dich die KLausur nachschreiben zu lassen. Einen entsprechenden Termin für reguläre Nachschreiber wird es sicherlich geben und es ist die einzige Möglichkeit, um einigermaßen gerecht zu bleiben.
Dann erkläre mir mal inwiefern es fair ist, dass du für den Aufgabenteil, den du hattest, die Zeit hattest, die die anderen Schüler für die gesamte Klausur (samt fehlendem Aufgabenteil) hatten?
Es macht durchaus einen Unterschied ob ich für meine BGB AT/Schuldrecht/Mob Klausur 4 Stunden oder 6 Stunden Zeit hab
Sowas muss im Einzelfall angeguckt werden.
Vllt ist es möglich nur die vorhandenen Themen zu bewerten, also die insgesamt Punktzahl niedriger zu setzen.
Vllt kannst du das spezifische Thema nachschreiben.
Rechte von dir…ich glaub dafür gibt es nicht wirklich was, außer das es eben fair bleiben muss
Ich saß tatsächlich ganz vorne an der Ecke einer großen Halle und habe währenddessen gar nicht auf die anderen geguckt. 2 Seiten sahen für mich genug aus. Und wie gesagt, es gab keinen Verweis dafür... Auch der Lehrer ist sich ganz sicher, dass ich das niemals bemerken hätte können.