Jede differenzierbare Funktion ist stetig. Was gilt bei abschnittsweise def. Funktionen?

3 Antworten

Also meiner Ansicht nach bedeutet differenzierbar, dass es eindeutig linear approximierbar ist, also Funktionswert und Ableitung übereinstimmen müssen. Wenn nur die Ableitungen übereinstimmen, erfüllst du meiner Meinung nach nur eines der beiden notwendigen Kriterien. Das heißt wenn du an der zu untersuchenden Stelle eine Sprungstelle hast, können ja da links- und rechtsseitiger Grenzwert der Funktion gar nicht übereinstimmen.

  • Guck mal, dies ist (wie von Dir angegeben) für "kleiner" und "größer gleich" Null deklariert:

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  • Aber die Ableitung ist nur für "kleiner" und "größer" Null berechnet worden, wieso?
  • Schauen wir uns den Grenzwert des Differenzenquotienten an:

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  • Offenbar dasselbe, aber wieso?
  • Was passiert denn an der Stelle Null?

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung
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Die Funktionen in deinem Beispiel sind nicht diffbar. Stetigkeit ist eine Voraussetzung für Diffbarkeit, es genügt nicht, wenn links- und rechtsseitige Steigung übereinstimmen. Umgekehrt ist natürlich dann jede diffbare Funktion stetig.