ist fremdgehen strafbar?

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Das kommt auf die Gesetzgebung des jeweiligen Staates drauf an.
Ohne dich jetzt ermutigen zu wollen: hierzulande ist es keine Straftat im Sinne der geltenden Rechtssprechung. 
Andernorts kann es dein Lebensende bedeuten, wenn es bekannt wird.


Ich muss leider sagen das Betrügen oder Fremdgehen nicht Illegal ist.
Aber hier gibt es einmal einen §.

"Strafgesetzbuch (StGB)

§ 172 Doppelehe; doppelte Lebenspartnerschaft

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt und

1.
mit einer dritten Person eine Ehe schließt oder
2.
gemäß § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gegenüber der für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Stelle erklärt, mit einer dritten Person eine Lebenspartnerschaft führen zu wollen.

Ebenso wird bestraft, wer mit einer dritten Person, die verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt, die Ehe schließt oder gemäß § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gegenüber der für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Stelle erklärt, mit dieser dritten Person eine Lebenspartnerschaft führen zu wollen."

Meine Persönliche Meinung ist das das Fremd gehen oder Betrügen in einer Ehe/Partnerschaft wirklich illegal sein sollte, da der/die Betroffene Person an Depressionen erleiden könnte. In den meisten fällen Athet es immer zu Gewalt aus oder Schlimmer noch zur Körperverletzung.
Die Person ob Mann oder Frau sollte unter dem Physischen schaden auch die schuld auf sich nehmen, durch eine angemessene Strafe.

Nein, ist es in Deutschland nicht.

Was man m.E. machen könnte, wäre einen entsprechenden Ehevertrag aufzusetzen, der z.B. regelt, dass bei Scheidung wegen Ehebruch dem Betrogenen mehr Vermögen zusteht.

§ 173a StGB – Ehebruch und Beischlafvergehen

(1) Wer in der Ehe oder Lebenspartnerschaft

1. den Beischlaf mit einer dritten Person vollzieht (Ehebruch) oder
2. sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe oder Lebenspartnerschaft an sich vornehmen lässt oder selbst vornimmt

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.“

...

1969 in Deutschland abgeschafft. In anderen Ländern kann es durchaus noch unter Strafe stehen.

strafbar nicht, aber gemein :-)