Ist es rechtlich möglich eine Abiturklausur nachträglich durch eine unabhängige Lehrkraft prüfen zu lassen?
Anlass ist eine Leistungskurs-Klausur, die mit 3 Punkten bewertet wurde. Zuvor erzielte ich jedoch im Vorabitur 14 Punkte in diesem Fach und verfüge über ein umfangreiches Wissen in jenem. Folglich lässt sich mir nicht erklären, woher diese Note rührt. Deshalb möchte ich erfahren, ob es juristisch möglich ist dagegen vorzugehen und diese Klausur erneut korrigieren zu lassen bzw. die Verhältnismäßigkeit der Bewertung des Lehrers zu überprüfen. Es besteht Verdacht, dass willkürlich korrigiert wurde, da zu Unrecht die Urteilsfähigkeit und das Textverständnis einer Person infrage gestellt wurde, die keineswegs Schwierigkeiten beim Erschließen des Textes hatte, was sich sehr einfach(auch durch einen Laien) am Geschriebenen nachvollziehen lässt.
Ist euch ein Fall bekannt, bei dem eine solche Klage erfolgreich war?
Wie würdet Ihr vorgehen, wenn Ihr euch sicher wärt, dass mit der Bewertung etwas nicht(also überhaupt nicht) stimmt?
Herzlichen Dank bereits.
Bist du zur Klausureinsicht gegangen und hast dir die Bewertung angesehen?
Ich habe gerade die Note erfahren. Die Klausureinsicht ist erst nach Bestehen des Abiturs möglich. Ich reagiere nur verfrüht, da ich aufgrund dieser Note fast durchgefallen wäre.
3 Antworten
Wenn du nach der Klausureinsicht immer noch der Meinung bist, ungerecht behandelt worden zu sein, dann steht dir der Klageweg offen.
Dann überprüft ein Gericht, ob dein Zeugnis ermessensfehlerfrei benotet ist und damit kannst du in diesem Schritt auch die Klausur überprüfen lassen. Kostet halt.
Ein Gespräch mit dem Lehrer wäre ein einfacherer erster Schritt.
Dazu muss ich ehrlich sagen, dass diese Aussage sehr früh kommt und du hier erst eine qualifizierte Aussage machen kannst, wenn du deine Arbeit gesehen hast. Aber klar, kann Sinn machen.
Wie würdet Ihr vorgehen, wenn Ihr euch sicher wärt, dass mir der Bewertung etwas nicht(also überhaupt nicht) stimmt?
Kommt drauf an wie wichtig die Note ist. Wenn du noch nicht im Abitur bist und du dich später für einen Ausbildungs-/Studienplatz nicht mit dem Zeugnis in das diese Note einfließt bewerben musst, dann wäre es mir persönlich egal.
Nichtsdestotrotz schadet es nicht mal auf den Lehrer zuzugehen, ihn um eine Einsicht in die Prüfung zu bitten und dir von ihm die Fehler erklären zu lassen. (Also erstmal "neutral" an die Sache herangehen). Sollte dir oder dem Lehrer selbst dabei Fehler in der Bewertung auffallen, kann man die ja korrigieren und die Note bei Bedarf anpassen.
Fühlst du dich dabei ungerecht behandelt und der Lehrer lässt nicht mit sich reden, dann kontaktiere eine andere Lehrkraft des selben Unterrichtsfaches oder einen Vertrauenslehrer o.ä. und schildere dein Anliegen, sodass dieser dann ggf. eine nötige Zweitkorrektur in die Wege leiten kann.
Sollte bei der Zweitkorrektur dann eine stark abweichende Note herauskommen, wird i.d.R. noch eine dritte unabhängige Korrektur herangezogen.
(So ist es zumindest im Studium mit den Prüfungen)
Da ich das Externabitur mache, gibt es keinen Vertrauenslehrer usw. Ich werde auf jeden Fall ein Gespräch vereinbaren. Wenn ich merke, dass der Korrigierende seine Korrektur und die daraus resultierende Note gar nicht rechtfertigen kann, werde ich dagegen vorgehen, da es sich um mein Abiturzeugnis handelt und ich ein Studium anstrebe, dass eine Zulassungsbeschränkung hat.
Gut! Nachfragen schadet ja nicht. Wir hatten damals auch nen Lehrer, der die Kommastellen ausgewürfelt hat. Damit sich aber keiner beschwert haben alle eine 1,X (X=Würfelzahl) bekommen.
Bei Abiturklausuren gibt es meines Wissens nach auch eine Zweitkorrektur. Sollte dem nicht so sein, würde ich dieses definitiv mal rechtlich beim Anwalt prüfen lassen, ob es da Möglichkeiten gibt. In großen Unistädten gibt es normalerweise immer einen Anwalt, der bei solchen Anliegen von Studenten aufgesucht wird und daher über eine gute Kenntnis in Prüfungssituationen verfügt. Da würde ich mich umsehen.
Ich werde definitiv ein Gespräch vereinbaren. Vielen Dank! Falls die Schule sich nicht kooperativ zeigt, werde ich dagegen vorgehen, weil ich mir die Bewertung absolut nicht erklären kann.